Makler 5€ zzgl. MWST Provision

25. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)
Makler 5€ zzgl. MWST Provision

Ein Makler schreibt in sein Expose

Zitat:
5,00 € inkl. 19% MwSt.

ab wann hat er Pech gehabt, oder kann er den Irrtum immer auflösen?

Jetzt bin ich mal gespannt, es geht um 8500 Euro oder 5 Euro

Und wieviel kann er denn verlangen, denn nur er kann wissen wie er sich irrte 4,7% 5% 7,5%

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
ab wann hat er Pech gehabt, oder kann er den Irrtum immer auflösen?


Er kann den Fehler immer auflösen, weil er offensichtlich ist.

Zitat:
Und wieviel kann er denn verlangen, denn nur er kann wissen wie er sich irrte 4,7% 5% 7,5%


Er kam 5% zzgl. MWSt verlangen.

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Im Exposs stehen dann " Pauschal 5 € inkl. 19 % MwSt. "
In den AGB steht 4,76% Provision

Warum sollte der nun 5 % bekommen, es könnten auch 50, 500, 5000 sein, oder 50000 € sein da ja Pauschal
oder eben 4,76% wie in den AGB

Wer darf sich das aussuchen. Warum offensichtlich, kann ja sein er bekommt Provision vom VK und macht nur Suchmaschinenmarketing

-- Editiert von DumitruKurier am 25.07.2019 19:25

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Warum sollte der nun 5 % bekommen, es könnten auch 50, 500, 5000 sein, oder 50000 € sein da ja Pauschal
Was verstehst du denn an "pauschal" nicht?
Pauschal 5% bedeutet eben 5% vom Kaufpreis, egal ob der Makler weitaus mehr Aufwand hatte.

Zitat:
oder eben 4,76% wie in den AGB
Ja, das könnte auf ihn zurückfallen. Ist aber eher nee' Kleinigkeit.

Stefan

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#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)


Duden zu pauschal
alles in allem, alles zusammen, im Ganzen, insgesamt, komplett, summa summarum, zusammen[genommen]; (schweizerisch) gesamthaft, total; (bildungssprachlich) in toto; (veraltend) im Gesamten; (veraltet) insgemein
allgemein, en bloc, global, in Bausch und Bogen, nicht ins Detail gehend; (bildungssprachlich) undifferenziert, unspezifisch

ist das Gegenteil von

anteilig
Adjektiv - den Anteilen entsprechend

Der Aufwand des Maklers sind keine 500 Euro wert.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Der Aufwand des Maklers sind keine 500 Euro wert.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
ab wann hat er Pech gehabt, oder kann er den Irrtum immer auflösen?
Offensichtliche Irrtümer sind offensichtlich!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Was ist denn der Irrtum 5,50,500,5000 Euro Pauschale
5% Provision nicht Pauschal oder die 4,76 % wie in den AGB

Wer kann es sich hinterher raussuchen? Zu wessen Gunsten

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Wer kann es sich hinterher raussuchen?
Es geht doch nicht um "raussuchen". Wenn der Irrtum entdeckt wird, wird das Angebot zu den gewollten Konditionen offeriert. Danach wird es entweder angenommen, oder nicht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Klar, vorher kann er ändern was er will

Wenn ich aber die Immo kaufe bevor er es bemerkt. ?
Und danach schickt der mir eine Rechnung 50000 Provision oder 5,99%, oder er hat sich ganz geirrt und meint 10%

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Wenn ich aber die Immo kaufe bevor er es bemerkt. ?
dann wird rückabgewickelt...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Quatsch :-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Wer kann es sich hinterher raussuchen?

Im Fall der Fälle das Gericht.

AGB regeln was passiert wenn es keine abweichende Vereinbarung gibt.
Hier gibt es aber eine abweichende Vereinbarung:
Also gilt die Zahl 5.

Strittig ist nur noch die Einheit. Da "5 EUR pauschal" bei gewissen Immobilien lebensfern ist, wäre der Irrtum sogar offensichtlich.

Wer dann tatsächlich nur "5 EUR pauschal" vor Gericht durchbringen möchte, dessen Argumente müssten schon besonderer Güte sein.



Zitat (von DumitruKurier):
Zu wessen Gunsten

Zugunsten des Gewinners ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ich aber die Immo kaufe bevor er es bemerkt. ?
Dann dürfte sein niedrigstes - ernsthaftes - Angebot gelten, also die 4% plus MwSt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Nur mal angenommen ... man würde dem Makler eine(n) Mail/Brief schreiben und darin um Bestätigung bitten, dass der genannte Pauschalbetrag stimmt.

Wenn er schlampig arbeitet und diesen betätigt, was wäre dann?

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn er schlampig arbeitet und diesen betätigt,
Wie meinst du das?
Wenn man in der Anfrage auch schlampig ist und nur von "Pauschalbetrag" spricht, dann ist das Ganze nur unsinniges Geschwätz.
Wenn hingegen gefragt wird, ob es wirklich nur 5 Euro und nicht 5% sind dann dürfte eine Antwort ein gültiges Angebot sein.

Jedenfalls bleibt es aber erstmal bei einem Irrtum, selbst wenn er ihn wiederholt.

Stefan

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