Makler arbeitet gegen mich.

19. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sonny30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Makler arbeitet gegen mich.

Hallo zusammen.
Ich habe ein Problem mit meinem Makler, der von mir beauftragt wurde ein Haus zu verkaufen. Dies wurde in einem Makler Alleinauftrag geregelt. Bisher lief es auch ohne Schwierigkeiten. Im Expose wurde die vorhandene Küche nie mit aufgeführt, jetzt ist die Maklerin jedoch der Meinung das die Küche mit enthalten sei. Das ist von mir anders kommuniziert worden, es sollte als zusätzliche Verhandlungsoption eingebracht werden.
Jetzt hatten wir einen finalen Besichtigungstermin mit einem Interessenten, der von Ihr aber gesagt bekommen hat die Küche wäre inklusive.
Die Maklerin wurde von mir auf diesen Fehler hingewiesen, sieht die Schuld aber nicht bei sich. Sie hat in den Verhandlungen des Vertrages mit dem Käufer die Küche sogar schon mit einer hohen Summe rausrechnen wollen, damit dieser Grunderwerbssteuer sparen könnte.
Ich habe dann versucht mit dem Interessenten eine Klärung zu erreichen, jedoch beruft sich dieser auf die Maklerin, die Ihn anscheinend sogar jetzt gegen mich beraten hat. Er spricht jedenfalls genau die gleichen Punkte an die sie mir auch vorher gesagt hat.
Die Maklerin ist ja von mir beauftragt worden und doch eigentlich mir verpflichtet das beste heraus zu holen und nicht für den Käufer. Sie wollte mir sogar Punkte für den Notarvertrag vor diktieren.
Bin jetzt sehr enttäuscht und die Vertrauensbasis ist für mich weg. Was soll ich machen, es einfach so hinnehmen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Sonny30):
Was soll ich machen, es einfach so hinnehmen?

Muss man selber entscheiden.



Zitat (von Sonny30):
Das ist von mir anders kommuniziert worden

Beweisen könnte man das wie konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sonny30
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, im Expose ist die Küche nicht aufgeführt. Das reicht ja . Schließlich ist das Expose der Vertragsgegenstand. Aber ist es rechtlich okay das Sie jetzt die andere Seite berät?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Sonny30):
Naja, im Expose ist die Küche nicht aufgeführt. Das reicht ja .

Nö.



Zitat (von Sonny30):
Schließlich ist das Expose der Vertragsgegenstand

Jetzt nicht mehr.



Zitat (von Sonny30):
Aber ist es rechtlich okay das Sie jetzt die andere Seite berät?

Das ist in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Niemand hier kennt die vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc., also einfach mal nachlesen ob da aufklärende Details drin stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.

Im allgemeinen ist es aber durchaus Aufgabe des Maklers seine Kunden zu beraten, auch dahingehend, dass ein separater Kaufvertrag für die Küche Steuern sparen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2251 Beiträge, 494x hilfreich)

Deine Erwartungen entsprechen nicht der Realität.
Die Maklerin will verkaufen ;)

Verkaufe zum angesagten Preis, verhandle oder lass den Verkauf sein.
Spätestens im letzten Punkt wird die Maklerin aktiv, versprochen ;)

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#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1513 Beiträge, 260x hilfreich)

Mal aus Sicht eines Käufers:
Im allgemeinen kauft man eine Immobilie mitsamt seinen fest eingebauten Bestandteilen. Dazu gehört auch regelmäßig die Küche. Während meiner Haussuche ist mir kein Exposé untergekommen, indem die Küche extra erwähnt wird, weil es Usus ist dass sie zum Kaufgegenstand gehört (und somit auch im Preis inbegriffen). Eben genauso wie andere fest verbaute Teile wie z.b. Toiletten, Badewannen etc...
Daher ist das

Zitat (von Sonny30):
Im Expose wurde die vorhandene Küche nie mit aufgeführt,

Eigentlich Standard. (Es mag Ausnahmen geben, aber mir ist in der Praxis noch keine begegnet. Wenn eine Küche separat bepreist werden soll, dann müsste das eher im Exposé erwähnt sein.)

Ich als Käufer würde mich daher auch auf das Exposé/die Maklerin berufen, und sollte keine Einigung möglich sein, vom Kauf Abstand nehmen.

Zitat (von Sonny30):
Die Maklerin ist ja von mir beauftragt worden und doch eigentlich mir verpflichtet das beste heraus zu holen und nicht für den Käufer.

Ja. Inwiefern du jetzt einen Anspruch gegen die Maklerin hast, kann ich nicht beurteilen. Das hängt sicherlich auch davon ab, wie/ob du eure Absprachen beweisen kannst.
Außerdem hast du das Exposé doch bestimmt vor dem Verkauf mal gesehen. Ist dir da nicht aufgefallen, dass sie die Küche nicht separat als Verkaufsgegenstand erwähnt hat?

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17846 Beiträge, 6025x hilfreich)

Der Makler mach das wofür er beauftragt wurde.
Er/Sie/Es soll da Haus verkaufen. Normalerweise hat der Makler einen Spielraum den er vorher mit dem Verkäufer vereinbart. Bisher liest es sich so, als hätte der Makler diesen Spielraum ausgenützt.
Als Käufer möchte man natürlich auch den Preis möglichst gut drücken. Solange sich also der Makler in seinem Spielraum bewegt und mit dem Käufer einig wird ist doch alles o.k..
Davon abgesehen: Der Makler bahnt nur einen Kauf an! Er legt nichts verbindlich fest. Das was verbindlich sein wird, das wird der unterschriebene notarielle Kaufvertrag sein. Vor dieser Unterschrift ist alles völlig unverbindlich.
Wenn sich Verkäufer und Käufer nicht einig werden, dann kommt es halt nicht zur Unterschrift.
Ich sehe aktuell also überhaupt kein Problem.
Ist man mit den Verkaufskonditionen nicht einverstanden, dann verkauft man halt nicht. So einfach ist das.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8959 Beiträge, 1904x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn sich Verkäufer und Käufer nicht einig werden, dann kommt es halt nicht zur Unterschrift.
Ich sehe aktuell also überhaupt kein Problem.


so ist es
Letztendlich kommt es doch auf den Verkaufspreis an

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2587 Beiträge, 412x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Im allgemeinen kauft man eine Immobilie mitsamt seinen fest eingebauten Bestandteilen.


Naja...
Also einen "fest eingebauten Bestandteil" sehe ich in ein paar Möbeln und Elektrogeräten, die auf dem Boden stehen und an der Wand hängen nicht wirklich.
Das ist für mich viel mehr wie ein Wohnzimmerschrank, eine Couch oder ein Fernseher zu sehen.

Sehen übrigens auch Vermieter im allgemeinen so. Eine Wohnung, die nicht gesondert die Küche mit anbietet, ist eben leer.

Auch von Gebäudeversicherungen ist eine Küche üblicherweise nicht abgedeckt. Dazu ist die Hausratversicherung zuständig.

Also für mich ist es selbstveständlich, dass die Küche genauso geräumt übergeben wird, wie auch Wohnzimmer und Schlafzimmer und wenn ich ein gekauftes Haus übernehme und da in einem Raum noch ein Haufen alter Schränke und Elektrogeräte steht, wäre das für mich erstmal ein Übergabemangel.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Eine Wohnung, die nicht gesondert die Küche mit anbietet, ist eben leer.

Es gibt in DE nicht nur den "Aldi-Äquator", sondern auch die "Küchen-Grenze".
In NDS, BaWü, SH, Hamburg und Bremen ist es üblich, die Wohnungen mit Küche zu vermieten - da müsste dann auf ein fehlen derselben durchaus gesondert hingewiesen werden.


Signatur:

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#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8471 Beiträge, 4625x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt in DE nicht nur den "Aldi-Äquator", sondern auch die "Küchen-Grenze".
In NDS, BaWü, SH, Hamburg und Bremen ist es üblich, die Wohnungen mit Küche zu vermieten - da müsste dann auf ein fehlen derselben durchaus gesondert hingewiesen werden.

Das wäre mir neu. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1997 Beiträge, 1547x hilfreich)

Zitat (von Sonny30):
Bin jetzt sehr enttäuscht und die Vertrauensbasis ist für mich weg. Was soll ich machen, es einfach so hinnehmen?


Wenn der beauftragte Makler das Haus nicht zum Wunschpreis verkaufen kann, dann kann man den Maklervertrag natürlich mit der vereinbarten Frist kündigen. Dann dauert aber der Verkauf länger, weil ja erst danach ein neuer Makler eingeschaltet werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37227 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
die Wohnungen mit Küche zu vermieten -
Und bei Häusern zum Verkauf?

-------------------
Zitat (von Sonny30):
Was soll ich machen, es einfach so hinnehmen?
zB. nicht verkaufen. Nicht die Maklerin ist Verkäuferin, sondern DU. Und nur, wenn du den Notarvertrag unterschreibst, wird er gültig.

Schau aber nach, was genau in deinem Vertrag mit der Maklerin steht. Wie du uU aus diesem Vertrag rauskommst, ohne Federn zu lassen.
Zusätzliche Verhandlungsoption Alleinauftrag
Wer sollte evtl. zusätzlich wegen der Küche verhandeln?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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