Makler unseriös?

30. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
Makler unseriös?

Guten Tag,
wir haben einen Makler um unser Haus zu verkaufen. Sie hatten sich mit uns in Verbindung gesetzt da sie drauf aufmerksam geworden sind das wir unser Haus verkaufen wollen. Jetzt habe ich und mein Bruder ein Gespräch der Makler mit einem Interessenten mitgehört. Sie sprachen davon das die Küche 3000€ Wert ist, wir 1000 bekommen, und beide Makler je 1000. Und sie wollten da aber nur unter sich das besprechen!!!

Geht's noch? Dich Küche gehört uns, da haben die Makler doch gar nichts mit zu tun, schon das die darüber sprechen mit den Interessenten ist komisch und dann wollen die Makler 2000€ für unsere Küche einnehmen??? Ich denke nicht das das rechtens ist, oder?
Die Interessenten müssten doch privat mit uns über die Küche reden, ob sie sie haben wollen oder nicht. Für 1000€ geben wir sie nicht her, aber da hat der Makler jetzt komisch reagiert, das wir nicht mehr verlangen könnten,... (Vielleicht weil die Makler sonst keine 2000€ mehr rausbekommen könnten???)

Außerdem haben sie auf ihrer Visitenkarte eine Internetadresse, die es überhaupt nicht gibt! Nicht mal Google findet etwas darüber, lediglich auf einer kostenlosen für jeden zugänglichen Seite war es durch die Makler reingesetzt!

Und alles muss immer ganz schnell gehen bei den Maklern...

Wir haben da mittlerweile ein sehr ungutes Gefühl!


Könnte man den Vertrag kündigen? Weil die Makler sich hinter den Rücken Geld für die Küche einnehmen wollen?


Was meint ihr?
Danke!



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Könnte man den Vertrag kündigen?
Wenn irh einen Vertrag mit den Halsabschneidern habt, dann solltet ihr dort nachlesen. Wenn es nur eine mündliche Zustimmung zur Vermittlung gab, dann kann man die auch zurückziehen.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#2
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Vertrag ist so schlicht gehalten, sowas könnte selbst ich verfassen... Da steht nichts tiefgreifendes drin, nur blabla, auf 2 Seiten...

Unter Kündigung steht nur nach §671 BGB wiederrufen wenn die Makler ihren Verpflichtungen nacht schriftlicher Abmahnung nicht nachkommt.
Das ist alles...

Ich hätte so ein Vertrag nicht unterschrieben, meine Eltern waren da mal wieder zu voreilig, weil die Makler sie so bequatscht haben. Aber man kann ja auch nicht wissen das die eine kriminelle Neigung besitzen...

Vielleicht sollte ich auch Makler machen, lol

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#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Und was ist jetzt das Problem?

quote:
(1) Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.


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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#4
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Dann müssten wir Aufwandsentschädigung bis zu 7000€ zahlen wenn wir sagen würden wir verkaufen nicht mehr.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ist das eine Einbauküche? War die Küche mit im Vertrags erwähnt?

quote:
Jetzt habe ich und mein Bruder ein Gespräch der Makler mit einem Interessenten mitgehört.

Nun, eure Eltern könnten die Makler schriftlich abmahnen, so etwas zukünftig zu unterlassen. Wenn die Küche nicht mit im Vertrag war und keine Einbauküche ist (denn die kann ggf. zur Immobilie zugehörig gezählt werden), dann den Maklern untersagen, ohne Rücksprache die Küche anzubieten oder Preisverhandlungen über die Küche zu führen.

Wenn das mit dem Gespräch beweisbar ist, kommt man aus der Nummer natürlich raus. Das ist dann arglistige Täuschung oder gar versuchter Betrug, wenn die behaupten, es gäbe nur 1000€ aber tatsächlich den Preis von 3000€ vereinbart haben. Aber man muss es beweisen können.

Auch kann hier eine schriftliche Abmahnung Sinn ergeben, wo man den Maklern verbietet, Gespräche mit Interessenten zu führen, ohne dass ein Vertreter der Familie anwesend ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja es ist eine Einbauküche, sie ist aber nicht im Vertrag erwähnt das sie dazu gehört.
Wie haben zu jedem Interessenten gesagt das man darüber reden kann ob sie die Küche übernehmen oder nicht.

Selbst wenn wir die Küche mitverkaufen würden, dürften die Makler ja wohl keine 2000€ dafür erhalten... während wir nur 1000€ bekommen...


Ich meine wir brauchen in neuen Wohnung ja auch eine Küche und da würden wir die nicht für 1000€ abgeben, da würden wir sie lieber mitnehmen.

-- Editiert Sheldon am 31.08.2013 11:13

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich meine wir brauchen in neuen Wohnung ja auch eine Küche und da würden wir die nicht für 1000€ abgeben, da würden wir sie lieber mitnehmen.

Das ist euer gutes recht, letztlich müsstet ihr einem Verkauf sowieso zustimmen.

quote:
Selbst wenn wir die Küche mitverkaufen würden, dürften die Makler ja wohl keine 2000€ dafür erhalten... während wir nur 1000€ bekommen...

Zulässig ist das schon. Aber es darf halt nicht getäuscht werden. Wenn der Makler euch gegenüber behauptet "Die zahlen nur 1000€" und tatsächlich zahlen sie aber 3000€ ist das klassischer Betrug.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#8
 Von 
Sheldon
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, vielen Dank erstmal!

Wir könnten vielleicht versuchen einen Interessenten zu erreichen, der leider vor kurzen erst abgesprungen ist weil er angeblich die Finanzierung nicht geschafft hätte.
Da hat uns der Makler gesagt das wir 1000€ für die Küche von ihm bekommen würden.
(Das war schon merkwürdig das uns der Makler das mitteilt und nicht der "Käufer" selber!)
Wenn wir den mal fragen würden wie es gelaufen ist ob die Makler 2000€ für der Küche wollten, dann hätten wir ja sogar einen nächsten Zeugen.

Mal schauen!

Aber danke nochmal für eure Hilfe!

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde mir das dann schriftlich geben lassen vom Interessenten. Wenn ihr das als Aussage schriftlich habt, würde meiner Meinung nach ein außerordentlicher Kündigungsgrund wegen arglistiger Täuschung bzw. Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vorliegen. Wenn man das nicht schriftlich bekommt, würde ich bei oben vorgeschlagenem verfahren bleiben, also die Makler abmahnen, dass sie nicht alleine mit Interessenten sprechen dürfen und auch nicht über die Küche verhandeln dürfen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 01.09.2013 14:02

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