Makler vereinbart Provision für Immo-Zuspielung

25. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fr. Recht
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)
Makler vereinbart Provision für Immo-Zuspielung

Liebe Gemeinde,

mein Nachbar ist ein erfolgreicher Immobilienmakler. Kaufen, Verkaufen, Makeln - alles dabei. Er besitzt eine größere Immofirma m. 10 Angestellten und rund 400 (in Deutschland befindlichen) Immobilien im Angebot.

Als ich ihm erzählte, dass ich durch meine Arbeit einige Leute kenne, die Ihre Immobilie verkaufen möchten, bot er mir folgendes schriftlich an:

"Hiermit bestätige ich, Herr Alfred ...., dass ich Frau Recht für jede Immobilie, welche Sie mir als Tippgeberin nennt, im Erfolgs-Verkaufsfall eine Pauschal-Provision von 1.000,- € bezahle.

Ort, Datum und Unterschrift d. Maklers"

Nun hat er solch ein von mir arrangiertes Haus, als Alleinmakler veräußern dürfen. Notartermin war schon im Januar. Er lässt sich jedoch nun am Telefon verläugnen und meidet meinen Kontakt.

Meine Frage:
Habe ich tatsächlich Anspruch auf diese Provision?
Welche Unterlagen benötige ich, um meine Forderung geltend zu machen?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen....
Des Maklers Verhalten ist einfach nur Unverschämt!

Liebe Grüße
Fr. Recht

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Habe ich tatsächlich Anspruch auf diese Provision?

Ja.

quote:
Welche Unterlagen benötige ich, um meine Forderung geltend zu machen?

Diese Vereinbarung, ggf. den Nachweis oder die Plausibilität, dass sie die Tippgeberin waren. Das ist so einer der Knackpunkte, denn vermutlich lief hier alles mündlich? Gibt es einen beweis, dass Sie die Tippgeberin waren? Oder wie genau lief das ab? Haben Sie dem Makler die Kontakte schriftlich gegeben, können Sie das nachweisen? Die Verkäufer würden aussagen, dass Sie Ihnen zuerst von dem Verkauf erzählt haben und Sie dann ankündigten, sie würden das dem Makler weitergeben?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Fr. Recht
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Verkäuferin der Immobilie könnte mir bestätigen, dass der Makler auf meinen TIPP hin mit ihr Kontakt aufgenommen hat. Die Unterlagen vom Haus hat der Makler schließlich von MIR bekommen. Die Verkäuferin hat mir ihre Unterlagen vorher gegeben. Der Kontakt kam also ausschließlich durch mich zustande.

LG
Fr. Recht



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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde mir das sicherheitshalber kurz schriftlich bestätigen lassen von der Verkäuferin. Dann würde ich den Makler nachweisbar (Einschreiben) in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist setzen, die vereinbarte Provision zu zahlen. falls er sich dann weiterhin weigert, würde man da dann die normalen Wege gehen (gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fr. Recht
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

ok... ich habe dem Makler angedroht rechtliche Schritte einzuleiten. Daraufhin zahlte er brav. Vielen Dank.

LG

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