Maklerauftrag per Mail gültig und Widerrufsrecht

17. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
1a2b
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklerauftrag per Mail gültig und Widerrufsrecht

Hallo,
3 Erben haben ihr Elternhaus geerbt. Mit zweien habe ich mich im Objekt getroffen. Alle 3 Wohnen in weiterer Entfernung. In den darauffolgenden Tagen haben ich mit einem die Konditionen für den Maklerauftrag ausgehandelt. Alle 3 waren einverstanden daraufhin habe ich ihn allen 3 zugemailt und per Scan unterschrieben von jedem einzelnen zurück bekommen. Jetzt meine Fragen: Ist der Auftrag so gültig, oder brauch noch noch die Originale? Und wie ist es mit dem Widerrufsrecht? Vor allem mit dem einen, den ich ja gar nicht kenne.
Grüße Mani

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von 1a2b):
Jetzt meine Fragen: Ist der Auftrag so gültig

Durchaus.



Zitat (von 1a2b):
brauch noch noch die Originale?

Besser wäre es.



Zitat (von 1a2b):
Und wie ist es mit dem Widerrufsrecht?

Das findet sich in der Wiederrufsbelehrung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von 1a2b):
Und wie ist es mit dem Widerrufsrecht?


Sofern man nicht ausdrücklich eines vereinbart hat, gibt es hier keines. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur im Fernabsatz für Privatpersonen bei gewerblichen Vetragsnehmern (und ein paar exotischen Einzelfällen).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
1a2b
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist es aber doch? Die 3 sind Privatpersonen und ich gewerblich.

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