Hallo,
3 Erben haben ihr Elternhaus geerbt. Mit zweien habe ich mich im Objekt getroffen. Alle 3 Wohnen in weiterer Entfernung. In den darauffolgenden Tagen haben ich mit einem die Konditionen für den Maklerauftrag ausgehandelt. Alle 3 waren einverstanden daraufhin habe ich ihn allen 3 zugemailt und per Scan unterschrieben von jedem einzelnen zurück bekommen. Jetzt meine Fragen: Ist der Auftrag so gültig, oder brauch noch noch die Originale? Und wie ist es mit dem Widerrufsrecht? Vor allem mit dem einen, den ich ja gar nicht kenne.
Grüße Mani
Maklerauftrag per Mail gültig und Widerrufsrecht
17. Juli 2020
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Frage vom 17. Juli 2020 | 06:43
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklerauftrag per Mail gültig und Widerrufsrecht
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#1
Antwort vom 17. Juli 2020 | 10:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatJetzt meine Fragen: Ist der Auftrag so gültig :
Durchaus.
Zitatbrauch noch noch die Originale? :
Besser wäre es.
ZitatUnd wie ist es mit dem Widerrufsrecht? :
Das findet sich in der Wiederrufsbelehrung.
#2
Antwort vom 17. Juli 2020 | 11:29
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatUnd wie ist es mit dem Widerrufsrecht? :
Sofern man nicht ausdrücklich eines vereinbart hat, gibt es hier keines. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur im Fernabsatz für Privatpersonen bei gewerblichen Vetragsnehmern (und ein paar exotischen Einzelfällen).
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#3
Antwort vom 17. Juli 2020 | 18:45
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja das ist es aber doch? Die 3 sind Privatpersonen und ich gewerblich.
Und jetzt?
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