Hallo,
wir haben eine Immobilie mit einem Makler angesehen und uns GEEGEN den Kauf der Immobilie entschlossen. Ca. 6 Monate später sahen wir uns das selbe Objekt mit einem ANDEREN Makler nochmals an und -KAUFTEN das Objekt (zu einem weitaus günstigeren Preis, wie zuvor angeboten!)
So, da wir bereits bei dem ersten Makler einen Maklervertrag unterschieben haben, (das geschah VOR Besichtigung des Objekts -cleverer o. unverschämter Makler!?) das Objekt jedoch über den zweiten Makler kauften (und Maklergebühr zahlten), habe ich eine Frage:
Der erste Makler hat sich bis heute (2 Monate NACH Kauf) noch nicht bei uns gemeldet...
Wann verjährt die Forderung des ersten Maklers?
Wird er uns mit einer "Zahlungserinnerung" oder Mahnung über die Forderung in Kenntnis setzen? Oder wird er gleich Zinsen verlangen und warten bis die Forderung mit Hilfe dieser Zinsen zu einem "Forderungsberg" angewachsen ist???
VIelen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen!
Schönen Tag!
Eure
Fr. Recht
Maklercourtage Verjährung?
Ich denke, das Verfahren ist doch so, dass Sie dem 2. Makler sagen müssen, dass Sie das Objekt bereits kennen und angeboten bekommen haben. Damit kann der 2. Makler keine Gebühren mehr verlagen. Der 1. Makler bekommt seinen Anteil von dem niedrigeren Preis.
Die Vereinbarung mit dem Makler vorab ist nicht unüblich, da diese den Rahmen darstellt, in dem Ihnen der Makler dann zukünftig Objekte anbietet.
Dass Sie das Haus bereits von einem anderen Makler angeboten bekamen, hätten Sie dem 2. Makler sofort anzeigen müssen, hätten dann aber auch die Dienste des 2. nicht in Anspruch nehmen dürfen, sondern sich wieder an Makler 1 wenden müssen. Für die Berechnung der Courtage ist nur der tatsächlich erzielte Verkaufspreis von Interesse, d.h. es hätte in dem Fall für Sie keinen Nachteil ergeben, dass Sie das Haus über den Makler erworben hätten, der es zuerst zu einem höheren Preis angeboten hatte. Wenn Sie nun aber trotzdem die Dienste des 2. Maklers in Anspruch genommen haben, können beide die Courtage von Ihnen verlangen. Die Frage ist nur, ob Makler 1 davon erfährt. Dann müsste er erst einmal eine Rechnung schreiben und dann läuft m.E. auch erst die Verjährung (2 Jahre?).
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Hallo,
danke einstweilen für Ihre Antworten.
Wir haben dem 2. Makler sofort nach Bekanntgabe des Objektes davon in Kenntnis gesetzt, dass wir das Objekt bereits vor 6 Monaten gesehen haben. Ich habe erst NACH dem Kauf erfahren, dass wir den 1. Makler ebenfalls zahlen müssten. Wir haben schlichtweg vergessen, dass ich VOR Besichtigung den Wisch (Maklervertrag) unterschieben habe.
Ich gehe davon aus, dass der 1. Makler noch keine Kenntnis darüber hat, dass wir das Objekt gekauft haben.
Meine Frage nochmals:
Im "Vertrag" steht, dass wir die .... (Maklerfirma) sofort in Kenntnis setzen, wenn wir das Objekt kaufen.
MUSS ERST EINE RECHNUNG (des 1. Maklers, den 2. haben wir bereits bezahlt!) INS HAUS FLATTERN, DAMIT EINE FORDERUNG BZW. EIN VERSÄUMIS RECHTKRÄFTIG WIRD?
Deshalb frage ich auch nach der Verjährung, falls bis in 2 Jahren KEINE Rechnung auftaucht.
Liebe Grüsse
Fr. Recht
--- editiert vom Admin
Hallo Dr. Prof.!
Besten Dank für Ihre Antwort! Sie haben uns sehr weitergeholfen. Also muss erst eine Rechnung ins Haus flattern, damit es zum Zahlungsverzug kommt.
Danke.
Liebe Grüsse
Fr. Recht
--- editiert vom Admin
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