Maklercourtage zahlen?

8. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bambi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Maklercourtage zahlen?

Hallo,
ich wusste nicht genau wohin mit meinem Thema, sollte dies hier falsch sein, dann bitte verschieben.

Folgenden Situation:
Wir suchen ein Haus und wurden von einer Bank an einen Bauträger verwiesen. Wir interessierten uns für ein Haus (Haus 1), der Kauf kam dann aber doch nicht in Frage. Wenn wir das Haus 1 gekauft hätten, wäre die Maklercourtage (ja, die Bank erhebt dies) fällig geworden. So weit so gut.
3 Wochen später ruft uns die Bauherrin an, dass das Haus 5 frei wird, wir wollten dieses Haus von Anfang an.
Nun meine Frage.
Wird die Maklercourtage auch dann fällig, wenn wir das Haus 5 nehmen?
kann mir da jemand weiterhelfen?

-----------------
" "

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

War die Bank denn als Nachweismakler oder als Vermittlungsmakler tätig?






-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bambi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
was meinen Sie mit Nachweismakler oder Vermittlungsmakler.
Die Bank hat mir nur einmal eine Mail geschickt zu dem Haus 1 und die Kontaktdaten vom Bauträger.
Ich weis nicht, ob sich die Maklercourtage auf die gesamten 5 Häuser (Reihenhäuser) beziehen, oder anders gesagt, ob die Bank pauschal sagen kann, wir haben da die Hand drüber und wenn die Häuser verkauft sind, dann halten wir die Hand auf....

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Es wurde doch mit Sicherheit mal in irgendeiner Art und Form ein Maklervertrag geschlossen?



Nachweismakler
Der Nachweismakler leistet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Er ist nicht verantwortlich für die Güte einer Leistung, sondern nur für die Möglichkeit, über diese einen Vertrag abzuschließen.

Ein bloßer Nachweismakler bedarf keiner besonderen Sachkunde. Der Nachweismakler muss grundsätzlich eine konkrete Vertragsmöglichkeit benennen.



Vermittlungsmakler
Im Gegensatz zum Nachweismakler hat der Vermittlungsmakler es dem Interessenten zu ermöglichen, ohne weiteres in konkrete Vertragsverhandlungen mit dem Dritten einzugehen und auf den Willen des Vertragspartners zum Vertragsschluss einzuwirken. Er muss also einen bisher nicht abschlussbereiten Interessenten abschlussbereit führen.
Quelle: http://de.wikipedia.org






-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen