Guten Tag.
Ich habe ein großes problem.
Ich habe mir vor einiger Zeit ein hau angemietet. Vorher habe ich einen Makler gebeten mir ein Exposé über das haus zukommen zu lassen. Da der Vermieter auch nich privat inseriert hatte, bin ich natürlich den dirketen Weg gegangen und habe ihn angerufen. Der Mietvertrag ist über den Vermieter und ohne zutun des Maklers zu stande gekommen .
Jetzt der Hammer: Gestern erhalte ich eine Rechnung, in der die Maklerfirma eine Vermittlungsprovision geletend machen möchte. Wir haben aber nichts unterschrieben, wurden nicht über deren AGB´s aufgeklärt oder in sonst irgendeiner Art belehrt. Die Maklerin sagte als Argument, wir hätten sie zuerst kontaktiert. Das ist Grund genug eine Provision zahlen zu müssen.
Ich hoffe auf schnelle Hilfe. Vielen Dank schonmal an alle.
Maklerprovision zahlen? Abzocke vom Makler?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ja so ist das halt, der Makler schaltet Werbung erstellt ein Expose, was beides Zeit und Geld kostet und die Interessenten wollen diesen Aufwand sparen...
Du sagst selber, das der Eigentümer nichts zur Vermietung seines Hauses beigetragen hat und du nur über das Inserat an die Immobilie gekommen bist.
Wie viel will denn der Makler im Verhältnis zur Kaltmiete?
-- Editiert am 05.11.2009 08:15
Ne dann hab ich mich falsch ausgedrückt. Der Vermieter hat selber eine Anzeige geschaltet. Das Exposé haben wir nicht genutzt. Wir sind dann selber zum Vermieter gegangen ohne über den Makler zu gehen. Wir hatten ja auch vom Makler keine Adresse oder sonstiges bekommen. Darum. Der Makler hat für uns nichts getan ausser das Exposé zu zuschicken. Die Rechnung beträgt 980 Euro.
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--- editiert vom Admin
Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Makler bewusst und aktiv auf die Willensentschließung des Vertragspartners des Auftraggebers einwirkt um dessen Bereitschaft zum Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages zu fördern (BGH NJW 76, 1844
).
Was im engeren Sinne hierzu erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, in der Regel ist dazu auch das Verhandeln mit der Vertragspartei erfoderlich, aber auch das zusenden eines Expose kann schon einen Anspruch entstehen lassen
quote:<hr size=1 noshade>Vorher habe ich einen Makler gebeten mir ein Exposé über das haus zukommen zu lassen. <hr size=1 noshade>
Wie / durch welche Umstände hat man den Makler kontkatiert ? Bitte mal detailerter beschreiben.
Wurde explizit eine 'Vermittlungsprovision' gefordert? Dann wäre der Makler als Vermittlungsmakler tätig geworden. Dies bedeutet es muss durch seine Tätigkeit die Abschlussbereitschaft gefördert werden. Er muss ein nicht völlig unbedeutendes Motiv für den Abschluss liefern, ein zugesendetes Expose dürfte da kaum ausreichend sein.
Das Gegeteil ist der Nachweismakler, hier reicht ein zugesendetes Expose aus, sogar eine Anzeige im Internet wäre hier unter Umständen ausreichend.
Im übrigen gehen Unklarheiten, insbesondere hinsichtlich des ausdrücklichen Provisionsverlangens, stets zu Lasten des Maklers (BGH NZM 2002, 533 , 535).
Der Makler trägt auch die volle Beweislast für das Vorliegen eines Maklervertrags.
Wie hoch ist die Kaltmiete?
Wieviel Mehrwertsteuer ist in der Rechnung ausgewiesen?
Hinsichtlich der Höhe eines eventuellen Provisionsanspruchs wäre § 3 Abs. 2 Abs. 1 S. 1 WoVermittG zubeachten.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
-- Editiert am 07.11.2009 23:29
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