Maklervertrag - Wohnung hätte gar nicht vermietet werden dürfen!

6. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Maklervertrag - Wohnung hätte gar nicht vermietet werden dürfen!

Hallo!

Eine Person P mietet über einen Makler eine Mietwohnung. Nach Unterschreiben des Mietvertrags und Einzug stellt sich heraus, dass die angebliche Vermieterin überhaupt nicht zur Vermietung berechtigt ist und der Mietvertrag somit gar nicht zu Stande hätte kommen dürfen.

Der Makler verlangt nun dennoch die vereinbarte Provision von P. Die Unterschrift unter den Mietvertrag sei ja geleistet worden, damit der Anspruch auf Maklerprovision gerechtfertigt. P hingegen ist der Meinung, es gehöre zu den Pflichten des Maklers, zu überprüfen, ob die angebotene Wohnung überhaupt vermietet werden dürfe. Daher verweigerte er die Zahlung der Provision.

Wie seht ihr die Lage?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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5 Antworten
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#1
 Von 
Sonhospa
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Unsterblicher :-)

bin hier zwar nur "Stift" und auch kein Jurist, aber was hältst Du davon:

1. Kernfrage ist m.E., ob der Mietvertrag wirksam zustande gekommen ist oder kommt (z.B. Heilung durch Nachgenehmigung des berechtigten Vermieters)
2. Kann m.E. auch daran abgelesen werden, ob der Mieter einziehen darf oder nicht (faktische Zustimmung des Eigentümers).

--> Bei Einzug Provision, ansonsten nicht.

Schwierig evtl. dann, wenn die Berechtigung zur Vermietung unklar ist (keine Vollmacht, ungeklärte Eigentumsverhältnisse o.ä.) und der Mieter dennoch einzieht.

Ist das zu unjuristisch oder läßt sich Pragmatismus am Ende doch auch juristisch begründen?

Schönen Tag
Michael

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Hallo Michael,

danke für Deine Gedanken dazu.

Im Fall ist es so, dass der Mieter eingezogen ist und sich erst danach herausstellt, dass die Vermietung nicht erfolgen durfte.

Die Genehmigung des wahren Eigentümers wird verweigert, es solle schnellstmöglich die Wohnung geräumt werden.

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#3
 Von 
Sonhospa
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo nochmal,

au weia... in diesem Fall würde ich es so sehen (aber bitte unbedingt einen Anwalt fragen!):

1. Kein wirksamer Vertrag (und auch keine Aussicht) --> keine Provision.
2. Der Makler muss sich evtl. sogar gefallen lassen, auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden (Umzugs- / Räumungskosten etc.). Er hat m.E. eindeutig seine Sorgfaltspflichten verletzt.

Ich hoffe Du bist nicht der Makler... (wäre ein echt schlechter Job gewesen, mit Verlaub). Dir gegenüber stünde zwar der vorgebliche Vermieter im Feuer, es ist aber in der Praxis häufig schwierig mit den Nachweisen. Evtl. könntst Du Deine Schadenersatzansprüche gegen diesen schuldbefreiend an den Mieter abtreten, um aus der Rolle raus zu kommen. Ein Provisionsverlangen halte ich aber unter diesen Umständen für abwegig.

Der angebliche Vermieter hat sich m.E. des (mindestens versuchten) Betrugs schuldig gemacht. Wichtig: Wessen Konto steht denn im Vertrag und wer hat die Kaution kassiert???

Gruss
Michael

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, ich bin keine der genannten Parteien, schon gar nicht der Makler ;)

Im Vertrag steht das Konto des unberechtigten 'Vermieters', dieser hat auch die Kaution kassiert.

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#5
 Von 
Sonhospa
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Hey Du geheimnisvoller Unsterblicher :-)

wär' ja interessant welche Rolle Du spielst... nach Deiner Signatur mit erheblich mehr Erfahrung als ich selbst, aber ohne juristische Dschungel-Knute mit der das eigentliche Recht über prozessuale Formalien ausgehebelt wird??? Da liegt nämlich heutzutage m.E. die eigentliche Gefahr bei allen Rechtsstreiten (aus eigener schmerzvoller Erfahrung).

Was würde ich als der Makler nun machen?
1. Provisionsverlangen zurücknehmen und mit den Mietern zusammentun, dabei versuchen hinsichtlich des den Mietern entstandenen Schadens "aus dem Feuer "zu kommen.
2. Anwalt konsultieren und Ersatz des Schadens verlangen (u.a. der entgangenen Maklerprovision, für die ja geleistet wurde)
3. Ggf. Strafanzeige wegen Verdacht des Betrugs (ist m.E. mehr als klar hier) durch beide (Mieter und Makler).

Aber nochmal: Manche Profis kennen prozessuale Tricks, die kennen noch nicht mal die anderen Profis... Leider ist "Recht haben" und "Recht bekommen" alles andere als normal geworden.

Grüsse
Michael

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