kann ich einen Maklervertrag kündigen wenn das Vertrauensverhältnis beschädigt ist.
Es besteht ein Alleinvertrag ohne dass ich als Verkäufer eine Provision bezahlen muss. Eine Regelung über Schadenersatzansprüche etc. gibt es nicht.
Maklervertrag kündigen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Kommt darauf an, wie sehr das Vertrauensverhältnis aus objektiver Sicht gestört ist und was zum Thema "Kündigung" in den Vertraglichen Vereinbarungen steht.
Laufzeit und Kündigung:
"der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Er endet nach vier vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf"
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist."
Ich habe erst auf mehrmaliges Anfragen bei dem makler erfahren dass es zwei Interessenten gegeben hat die über den Preis verhandeln wollten. Darüber hat mich der Makler nicht informiert. Außerdem weigert er sich mir einen Tätigkeitsnachweis auszuhändigen oder mitzuteilen mit wem Besichtigungstermine durchgeführt wurden.
An den Terminen bin ich auf Wunsch des Maklers nicht anwesend.
Er informiert mich auch nicht wann ein Interessent abgesagt hat und wie der Stand ist.
Seit 'Wochen finden keine Besichtigungen mehr statt.
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ZitatIch habe erst auf mehrmaliges Anfragen bei dem makler erfahren dass es zwei Interessenten gegeben hat die über den Preis verhandeln wollten. Darüber hat mich der Makler nicht informiert. :
Gab es dafür einen Grund? Wenn die Kunden erkennbar unrealistische Vorstellungen hatten, könnte das noch akzeptabel sein.
Was genau wurde dazu vertraglich vereinbart?
ZitatTätigkeitsnachweis :
Vertraglich vereinbart? Ansonsten wird das nicht geschuldet.
Zitatmitzuteilen mit wem Besichtigungstermine durchgeführt wurden :
Vertraglich vereinbart? Ansonsten wird das nicht geschuldet.
Da könnte es im übrigen sein, das er das aus Gründen des Datenschutz nicht darf.
ZitatEr informiert mich auch nicht wann ein Interessent abgesagt hat :
Vertraglich vereinbart? Ansonsten wird das nicht geschuldet.
Vertraglich vereinbart wurde zu den Punkten nichts. Es wurde lediglich ein ca. Preis festgelegt. Was die Kunden geboten hatten weiß ich ja nicht.
Aber es gibt noch einen anderen Punkt den man aufgreifen könnte:
§ 3 Rechte und pflichten des Kunden:
1.) Die Kunden verpflichten sich den Makler unverzüglich über alle umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.
Wenn ich nun mitteile, dass ich die Kaufabsicht aufgebe könnte ich aus dem Vertrag aussteigen. Schadenersatzansprüche sind nicht vertraglich vereinbart.
Aber ich denke ich sitze die 4 Monate aus dann ist der Vertrag sowieso beendet.
Was bedeutet: "mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende".
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