Maklervertrag kündigen

21. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rose1123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklervertrag kündigen

kann ich einen Maklervertrag kündigen wenn das Vertrauensverhältnis beschädigt ist.
Es besteht ein Alleinvertrag ohne dass ich als Verkäufer eine Provision bezahlen muss. Eine Regelung über Schadenersatzansprüche etc. gibt es nicht.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

Kommt darauf an, wie sehr das Vertrauensverhältnis aus objektiver Sicht gestört ist und was zum Thema "Kündigung" in den Vertraglichen Vereinbarungen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rose1123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Laufzeit und Kündigung:
"der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Er endet nach vier vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf"

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist."

Ich habe erst auf mehrmaliges Anfragen bei dem makler erfahren dass es zwei Interessenten gegeben hat die über den Preis verhandeln wollten. Darüber hat mich der Makler nicht informiert. Außerdem weigert er sich mir einen Tätigkeitsnachweis auszuhändigen oder mitzuteilen mit wem Besichtigungstermine durchgeführt wurden.
An den Terminen bin ich auf Wunsch des Maklers nicht anwesend.
Er informiert mich auch nicht wann ein Interessent abgesagt hat und wie der Stand ist.
Seit 'Wochen finden keine Besichtigungen mehr statt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Rose1123):
Ich habe erst auf mehrmaliges Anfragen bei dem makler erfahren dass es zwei Interessenten gegeben hat die über den Preis verhandeln wollten. Darüber hat mich der Makler nicht informiert.

Gab es dafür einen Grund? Wenn die Kunden erkennbar unrealistische Vorstellungen hatten, könnte das noch akzeptabel sein.

Was genau wurde dazu vertraglich vereinbart?



Zitat (von Rose1123):
Tätigkeitsnachweis

Vertraglich vereinbart? Ansonsten wird das nicht geschuldet.



Zitat (von Rose1123):
mitzuteilen mit wem Besichtigungstermine durchgeführt wurden

Vertraglich vereinbart? Ansonsten wird das nicht geschuldet.
Da könnte es im übrigen sein, das er das aus Gründen des Datenschutz nicht darf.



Zitat (von Rose1123):
Er informiert mich auch nicht wann ein Interessent abgesagt hat

Vertraglich vereinbart? Ansonsten wird das nicht geschuldet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Rose1123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertraglich vereinbart wurde zu den Punkten nichts. Es wurde lediglich ein ca. Preis festgelegt. Was die Kunden geboten hatten weiß ich ja nicht.
Aber es gibt noch einen anderen Punkt den man aufgreifen könnte:
§ 3 Rechte und pflichten des Kunden:
1.) Die Kunden verpflichten sich den Makler unverzüglich über alle umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.

Wenn ich nun mitteile, dass ich die Kaufabsicht aufgebe könnte ich aus dem Vertrag aussteigen. Schadenersatzansprüche sind nicht vertraglich vereinbart.

Aber ich denke ich sitze die 4 Monate aus dann ist der Vertrag sowieso beendet.

Was bedeutet: "mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende".


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