Mangelhafte Lieferung

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
gerd2017
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangelhafte Lieferung

Hallo, ich habe im August bei einem Versandhaus eine Matratze gekauft, welche leider Mängel aufweist. Diese habe ich dann auch angezeigt. Jedoch keine Antwort erhalten. Was kann ich nun tun? Herzl. Dank und einen schönen Sonntag. Viele Grüsse

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von gerd2017):
Diese habe ich dann auch angezeigt.

Wie genau? Mit Zustellnachweis?
Falls ohne Zustellnachweis, sollte man davon ausgehen, das die Nachricht nich tangekommen ist und es mit Zustellnachweis widerholen.

Was hat man denn beansprucht? Garantie oder Gewährleistung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
gerd2017
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Einmal brieflich (ohne Einschreiben) und ein weiteres Mal per E-Mail. Ich habe die mangelhafte Lieferung beanstandet (die Matratze hat einen schwarzen Fleck und das Emblem fehlt). Daraus kann ich schlussfolgern, dass die Matratze bereits benutzt wurde.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Im Voraus herzlichen Dank.
Ich wünsche noch einen schönen Abend.
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Dann würde ich erstmal per Einschreiben reklamieren.
Ich empfehle noch eine Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) für die Abwicklung des Sachmangels zu setzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
gerd2017
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Rückmeldung.

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