McFit bucht trotz Vertragsstilllegung weiter Beiträge ab.

8. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
pheno88
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
McFit bucht trotz Vertragsstilllegung weiter Beiträge ab.

Hallo, nachdem die Studios am 17.3. geschlossen hatten, habe ich den Vertrag kurzdrauf per eMail stillgelegt. Lt.AGB kann ich den Vertrag für 9 Monate ruhen lassen. Es wurde mir daraufhin eine Mail mit Onlineangeboten geschickt. Aber kein Wort zu meinem Stilllegungsantrag. Es wurde aber am 1.4. und 1.5. weiterhin abgebucht. Diese Abbuchungen habe ich Widerrufen. Jetzt bekam ich per Brief eine Mahnung über die Beiträge zusätzlich Bankgebühren und Mahngebühren etc. Ich wollte in meinem Antwortschreiben jetzt auf die AGB verweisen und habe festgestellt das sie im März geändert wurde und dort nichts mehr von 9 Monaten Stilllegung steht.
Jetzt hätte ich 3 Fragen:
1.) In der AGB steht "Stand: März 2020" Das kann ja jetzt auch 30.März bedeuten ich habe am 20.März. die Mail geschickt. Welche AGB gilt jetzt?
2.)Muss man mich nicht bei Änderungen der AGB informieren? Das ist nicht geschehen.
3.) Die Mahnung kam per Brief, muss ich jetzt auch per Brief antworten oder geht das auch per Mail?

-- Editiert von pheno88 am 08.05.2020 18:46

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von pheno88):
habe ich den Vertrag kurzdrauf per eMail stillgelegt.

Und, ist die angekommen?



Zitat (von pheno88):
Aber kein Wort zu meinem Stilllegungsantrag.

Offenbar nicht?
Wie kann man den Zugang beweisen?



Zitat (von pheno88):
Jetzt bekam ich per Brief eine Mahnung über die Beiträge zusätzlich Bankgebühren und Mahngebühren etc. Ich wollte in meinem Antwortschreiben jetzt auf die AGB verweisen

Ich würde auf das BGB und darauf vereisen, das bei nicht erbrachter Leistung auch kein Vergütungsanspruch besteht.
Wobei der März nur anteilig hätte storniert werden dürfen. Hat man den Märzbetrag anteilig überwiesen? Oder komplett einbehalten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pheno88
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und, ist die angekommen?

Ja
Zitat (von Harry van Sell):
Offenbar nicht?
Wie kann man den Zugang beweisen?

Doch, sie haben sich ja auf meine Mail bezogen: „Deine Email vom 20.3."
Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde auf das BGB und darauf vereisen, das bei nicht erbrachter Leistung auch kein Vergütungsanspruch besteht.

Auf das gesamte BGB? Oder gibts da auch einen bestimmten Paragrafen?

Aber was ist jetzt mit der AGB?

-- Editiert von pheno88 am 08.05.2020 20:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Joey-77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend,

gab es weitere Nachrichten oder Briefe von Mcfit bezüglich der Beiträge oder deiner Rückbuchungen oder hat sich das ganze verlaufen bzw. hast doch diese Bescheide bezahlt?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pheno88
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich muss noch Widerspruch gegen die Mahnung einlegen und würde jetzt gerne wissen ob eine Email genauso rechtskräftig zugeht wie ein Brief bzw. ob ich mit eMail antworten darf wenn die Mahnung per Post zuging?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von pheno88):
würde jetzt gerne wissen ob eine Email genauso rechtskräftig zugeht wie ein Brief

Klar.



Zitat (von pheno88):
ob ich mit eMail antworten darf wenn die Mahnung per Post zuging?

Ja. Es sei denn es wäre vertraglich wirksam was anderes festlegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pheno88
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

@ pheno88

Nur daran denken, dass der Zugang von e-mails im Streitfall bewiesen werden muss.
Solange McFit sich auf Deine Mails bezieht oder darauf antwortet ist alles in Ordnung, dumm (für Dich) wird es, wenn McFit dann nicht mehr auf Mails reagiert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pheno88
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wo wäre da der unterschied zu einer Postzustellung? Da könnten sie ja auch nicht darauf reagieren und dass der Brief zugestellt wurde kann ich auch nicht beweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Dafür gibt es Einschreiben.
Aber solange auf die Mails reagiert wird, ist alles in Ordnung.

-- Editiert von spatenklopper am 14.05.2020 14:43

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Der Bundesrat hat gerade den Weg frei gemacht, dass u.a. Abonnenten von Fitnessstudios sich mit einem Gutschein begnügen müssen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pheno88
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Gutschein für was? Ich hab den Vertrag lt .AGB stillgelegt. Dann dürfen die mir nicht weiter die Beiträge einziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von pheno88):
Gutschein für was?
Das wird sich wohl in Kürze zeigen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pheno88
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

So, sie buchen weiterhin die Beiträge ab und Antworten nicht auf meine Emails. In der letzten hab sogar noch geschrieben das ich das Sepa Mandat widerrufe. Das scheint nicht zu interessieren. Werde wahrscheinlich bald eine neue Mahnung bekommen.....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von pheno88):
Antworten nicht auf meine Emails.

Sind wohl nicht angekommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
pheno88
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, es kam ne automatische Eingangsbestätigung....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von pheno88):
Doch, es kam ne automatische Eingangsbestätigung....

Besser als nichts ...


Dann einfach mal laufen lassen ...
Bei unberechtigten Abbuchungen diese kommentarlos zurückbuchen und überlegen ob man da nicht Strafanzeige stellt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
pheno88
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, jetzt kam wieder ein Brief mit Androhung eines Rechtsstreits wenn nicht gezahlt wird. Auf meine Mails wurde nicht geantwortet.....
Ich habe gesehen, das in der "neuen" AGB steht das man immer die Mitgliedsnummer angeben muss. Das steht in der alten AGB die ja für mich gilt (oder?) nicht drin. Ich hab nämlich immer nur meinen Namen angegeben. Aber sie hätten ja fragen können wenn sie mich nicht zuordnen können oder?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mopeif
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Das nennt man wohl Kriegsführung. Am Anfang von Corona: bitte unterstützt uns und macht keine Faxen dann seid ihr gutmenschen. Wenn man sein Geld zu Recht zurück haben will kommen die mit Anwalt...Kapitalismus..

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.630 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen