Hallo, nachdem die Studios am 17.3. geschlossen hatten, habe ich den Vertrag kurzdrauf per eMail stillgelegt. Lt.AGB kann ich den Vertrag für 9 Monate ruhen lassen. Es wurde mir daraufhin eine Mail mit Onlineangeboten geschickt. Aber kein Wort zu meinem Stilllegungsantrag. Es wurde aber am 1.4. und 1.5. weiterhin abgebucht. Diese Abbuchungen habe ich Widerrufen. Jetzt bekam ich per Brief eine Mahnung über die Beiträge zusätzlich Bankgebühren und Mahngebühren etc. Ich wollte in meinem Antwortschreiben jetzt auf die AGB verweisen und habe festgestellt das sie im März geändert wurde und dort nichts mehr von 9 Monaten Stilllegung steht.
Jetzt hätte ich 3 Fragen:
1.) In der AGB steht "Stand: März 2020" Das kann ja jetzt auch 30.März bedeuten ich habe am 20.März. die Mail geschickt. Welche AGB gilt jetzt?
2.)Muss man mich nicht bei Änderungen der AGB informieren? Das ist nicht geschehen.
3.) Die Mahnung kam per Brief, muss ich jetzt auch per Brief antworten oder geht das auch per Mail?
-- Editiert von pheno88 am 08.05.2020 18:46
McFit bucht trotz Vertragsstilllegung weiter Beiträge ab.
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zitathabe ich den Vertrag kurzdrauf per eMail stillgelegt. :
Und, ist die angekommen?
ZitatAber kein Wort zu meinem Stilllegungsantrag. :
Offenbar nicht?
Wie kann man den Zugang beweisen?
ZitatJetzt bekam ich per Brief eine Mahnung über die Beiträge zusätzlich Bankgebühren und Mahngebühren etc. Ich wollte in meinem Antwortschreiben jetzt auf die AGB verweisen :
Ich würde auf das BGB und darauf vereisen, das bei nicht erbrachter Leistung auch kein Vergütungsanspruch besteht.
Wobei der März nur anteilig hätte storniert werden dürfen. Hat man den Märzbetrag anteilig überwiesen? Oder komplett einbehalten?
ZitatUnd, ist die angekommen? :
Ja
ZitatOffenbar nicht? :
Wie kann man den Zugang beweisen?
Doch, sie haben sich ja auf meine Mail bezogen: „Deine Email vom 20.3."
ZitatIch würde auf das BGB und darauf vereisen, das bei nicht erbrachter Leistung auch kein Vergütungsanspruch besteht. :
Auf das gesamte BGB? Oder gibts da auch einen bestimmten Paragrafen?
Aber was ist jetzt mit der AGB?
-- Editiert von pheno88 am 08.05.2020 20:43
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AGB-Änderungen müssen dir zugegangen sein, ansonsten sind sie hinfällig. Das Studio muss also beweisen, dass du die AGB-Änderung erhalten hast und zugestimmt hast.
Zum BGB: Schau dir hier mal meinen Beitrag an (#31): https://www.123recht.de/forum/vertragsrecht/McFit-Studios-wegen-Corona-geschlossen-Beitragserstattung-__f570358__pg2.html
Guten Abend,
gab es weitere Nachrichten oder Briefe von Mcfit bezüglich der Beiträge oder deiner Rückbuchungen oder hat sich das ganze verlaufen bzw. hast doch diese Bescheide bezahlt?
Mfg
Nein, ich muss noch Widerspruch gegen die Mahnung einlegen und würde jetzt gerne wissen ob eine Email genauso rechtskräftig zugeht wie ein Brief bzw. ob ich mit eMail antworten darf wenn die Mahnung per Post zuging?
Zitatwürde jetzt gerne wissen ob eine Email genauso rechtskräftig zugeht wie ein Brief :
Klar.
Zitatob ich mit eMail antworten darf wenn die Mahnung per Post zuging? :
Ja. Es sei denn es wäre vertraglich wirksam was anderes festlegt.
Vielen Dank!
@ pheno88
Nur daran denken, dass der Zugang von e-mails im Streitfall bewiesen werden muss.
Solange McFit sich auf Deine Mails bezieht oder darauf antwortet ist alles in Ordnung, dumm (für Dich) wird es, wenn McFit dann nicht mehr auf Mails reagiert.
Aber wo wäre da der unterschied zu einer Postzustellung? Da könnten sie ja auch nicht darauf reagieren und dass der Brief zugestellt wurde kann ich auch nicht beweisen?
Dafür gibt es Einschreiben.
Aber solange auf die Mails reagiert wird, ist alles in Ordnung.
-- Editiert von spatenklopper am 14.05.2020 14:43
Der Bundesrat hat gerade den Weg frei gemacht, dass u.a. Abonnenten von Fitnessstudios sich mit einem Gutschein begnügen müssen.
Gutschein für was? Ich hab den Vertrag lt .AGB stillgelegt. Dann dürfen die mir nicht weiter die Beiträge einziehen.
Das wird sich wohl in Kürze zeigen.ZitatGutschein für was? :
So, sie buchen weiterhin die Beiträge ab und Antworten nicht auf meine Emails. In der letzten hab sogar noch geschrieben das ich das Sepa Mandat widerrufe. Das scheint nicht zu interessieren. Werde wahrscheinlich bald eine neue Mahnung bekommen.....
ZitatAntworten nicht auf meine Emails. :
Sind wohl nicht angekommen ...
Doch, es kam ne automatische Eingangsbestätigung....
ZitatDoch, es kam ne automatische Eingangsbestätigung.... :
Besser als nichts ...
Dann einfach mal laufen lassen ...
Bei unberechtigten Abbuchungen diese kommentarlos zurückbuchen und überlegen ob man da nicht Strafanzeige stellt ...
Tja, jetzt kam wieder ein Brief mit Androhung eines Rechtsstreits wenn nicht gezahlt wird. Auf meine Mails wurde nicht geantwortet.....
Ich habe gesehen, das in der "neuen" AGB steht das man immer die Mitgliedsnummer angeben muss. Das steht in der alten AGB die ja für mich gilt (oder?) nicht drin. Ich hab nämlich immer nur meinen Namen angegeben. Aber sie hätten ja fragen können wenn sie mich nicht zuordnen können oder?
Das nennt man wohl Kriegsführung. Am Anfang von Corona: bitte unterstützt uns und macht keine Faxen dann seid ihr gutmenschen. Wenn man sein Geld zu Recht zurück haben will kommen die mit Anwalt...Kapitalismus..
Und jetzt?
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