Mediamarkt lehnt Garantieleistung ab

7. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
philhar55
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mediamarkt lehnt Garantieleistung ab

Vor einigen Monaten bestellte ich mir bei Media-Markt online ein Handy. Kaufpreis rund 200 Euro. Hatte zahlreiche Tests und Bewertungen gelesen und vor allem die Fotoqualität des Gerätes war enorm gut. Hatte dann ca. 2 Monate auch wirklich Freude mit dem Gerät bis plötzlich das Display nur noch eine schwarz-weiß Darstellung hergab. Okay, muss ich nach Trier zum Mediamarkt das Teil zur Reparatur bringen - ist ja noch lange Garantie drauf. Dummerweise stürzte ich mit dem Handy in der Hand unglücklich und das Display ging kaputt. Obwohl das Gerät heftig zu Boden fiel, nahm nur das Display Schaden - die Funktion war weiterhin einwandfrei (bis auf die s/w-Darstellung des Displays). Rund 2 Wochen später (ich nutzte das Handy ganz normal weiter) war ich dann in Trier und ging zum Media-Markt. Ein Mitarbeiter im Laden versuchte rund 20 Minuten vergeblich Farbe auf den Bildschirm zu zaubern. Er schickte mich zur Reparaturannahme und auch die Dame dort versuchte eine ganze Weile ihr Bestes. Schlussendlich nahm man den Reparaturauftrag an. Ich bat darum, dass Display erst nach Nennung eines Preises zu reparieren und ansonsten nur die Störung (s/w) zu beheben. Wenig später lehnte Media-Markt die Reparatur ab wegen des Displayschadens (mit keinem Wort ging man auf das eigentliche Problem ein). Das Handy (also mein Eigentum) könne ich gegen Erstattung der KVA-Gebühr von knapp 50 Euro zurückhaben oder es würde entsorgt. Für die Reparatur des Displays wollte man über 200 Euro haben. Ich lehnte das ab und bestand weiterhin auf die Garantieleistung. Eine Displayreparatur zu diesem Preis (kostet in Trier beim Handy-Doktor rund 20 Euro) lehnte ich ab - möchte einfach nur wieder ein Handy welches ein Farbdisplay bietet. Jetzt schreibt MM:

Wir verstehen Ihre Darstellung, dass die Schwarz-Weiß-Funktion bereits vor dem Displaybruch aufgetreten sein soll. Leider können wir bei Geräten mit beschädigtem Display technisch nicht eindeutig feststellen, ob weitere Funktionsstörungen unabhängig vom sichtbaren Schaden entstanden sind oder durch diesen verursacht wurden.

Da das Display einen Schaden aufweist, ist eine Garantieleistung ausgeschlossen. Dies ist die standardmäßige Vorgehensweise vom Hersteller, da bei beschädigten Displays nicht sicher festgestellt werden kann, ob andere Fehlfunktionen vom Displayschaden herrühren oder davon unabhängig sind.

Ihr Gerät können Sie selbstverständlich im unveränderten Zustand zurückerhalten. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, damit wir die Rücksendung veranlassen können.


Meine Frage: Ist die Garantieleistung tatsächlich ausgeschlossen weil das Display beschädigt ist obwohl ansonsten ALLE Funktionen des Mobiltelefons funktionieren und nach wie vor nur der Fehler der s/w-Darstellung besteht? Zumindest will man mir mein Eigentum nun ohne Berechnung des KVA für die Displayreparatur zurücksenden. Immerin etwas aber ich finde dieses Verhalten (ich kann die Wahrhaftigkeit meiner Darstellung beeiden und auch meine Frau kann alles - auch die vergeblichen Versuche der beiden Mitarbeiter den Normalzustand wieder herzustellen - bezeugen) von Media-Markt sehr kundenunfreundlich.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6943 Beiträge, 1598x hilfreich)

Geht es um die "Gewährleistungspflicht" (Sachmängelhaftung) des Händlers?
Oder um eine "Garantie" (Garantieversprechen) des Herstellers oder des Händlers?

Für Ansprüche aus der Garantie gelten die Garantiebedingungen, die weitestgehend frei vom Garantiegeber gestaltet werden können. Die Sachmängelhaftung dagegen ist in ihrem Umfang gesetzlich geregelt.

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1877 Beiträge, 243x hilfreich)

Zitat (von philhar55):
Meine Frage: Ist die Garantieleistung tatsächlich ausgeschlossen weil das Display beschädigt ist obwohl ansonsten ALLE Funktionen des Mobiltelefons funktionieren und nach wie vor nur der Fehler der s/w-Darstellung besteht?


M.E. schon, denn es besteht ja durchaus die Möglichkeit, dass die nicht mehr vorhandene Farbdarstellung durch den Displayschaden (Sturz) verursacht wurde.

Das Gegenteil müsstest du beweisen, und das dürfte schwierig bzw. teuer werden.

Zitat (von philhar55):
Dummerweise stürzte ich mit dem Handy in der Hand unglücklich und das Display ging kaputt.


Das kann halt jeder sagen.

Es könnte genausogut sein, dass du mit dem Handy gestürzt bist und jetzt einfach behauptest, dass der Defekt (s/w) schon vorher bestanden hat.

Wer soll das ausschließen?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9094 Beiträge, 1925x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Wer soll das ausschließen?


Und genau das ist hier das Problem

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14730 Beiträge, 4526x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und genau das ist hier das Problem
Aber das Problem des Händlers, die Beweislast liegt bei ihm.

Imho darf man das aber nicht so hoch hängen, dass das wirklich zu 100% bewiesen werden muss, es reicht wenn man ein Gericht überzeugen kann. Daher sehe ich hier eine Chance von 50:50, also reines Glücksspiel.
Und ob einem das die Gerichtskosten wert sind? Gilt natürlich für beide Seiten, aber MM hat sicher die dickere Brieftasche.

Ich würde glaube ich nur das Display tauschen lassen - und vielleicht ist dann die Farbe auch wieder da (es könnte ja am Display oder an der Steckverbindung gelegen haben).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von philhar55):
Meine Frage: Ist die Garantieleistung tatsächlich ausgeschlossen weil das Display beschädigt ist obwohl ansonsten ALLE Funktionen des Mobiltelefons funktionieren und nach wie vor nur der Fehler der s/w-Darstellung besteht?
Ja, der Garantiegeber darf die Bedingungen frei festlegen und dann auch eine Garantiereparatur dementsprechend ablehnen.
Hier war die Vorgehensweise falsch. Man hätte auf einer Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung verweisen sollen. Dem Händler gegenüber, nicht gegenüber dem Garantiegeber!
Allerdings würde ich hier auch den Händler in einer guten Position sehen, den Anspruch verneinen zu können, da hier die Art des beanstandeten Mangels nicht mit der aktuellen Beschaffenheit des Gerätes vereinbar ist (§477 Abs.1 BGB).

Unterstützt wird dies durch § 439 Absatz 4 BGB (Der Verkäufer müsste auch das gebrochene Display ersetzen, denn dieses würde zur Reparatur ja vorher entfernt werden) und §477 Abs. 1 BGB

Ich sehe hier keine Aussichten eine kostenlose Reparatur der fehlenden Farben zu erwirken.




-- Editiert von User am 11. Juni 2025 10:32

Signatur:

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5434 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber das Problem des Händlers, die Beweislast liegt bei ihm.


Von der er sich aber leichtens befreien kann, wenn er glaubhaft machen kann, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat.

Dann kommt im Zweifel ein Gutachter und sagt "der Schaden kann durchaus durch den Sturz entstanden sein" und dann sitzt der K da.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
philhar55
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich kann ja nur sagen, wie es wirklich war (und natürlich weiß ich auch, dass das in der heutigen Zeit nicht mehr viel gilt). Wäre das s/w Problem durch den Sturz und den daraus resultierenden Displayschaden entstanden hätte ich mir für 200 Euro das gleiche Handy (ne, halt, ich hätte das Handy wohl dann doch nicht mehr bestellt um nicht wieder irgendwann aus heiterem Himmel keine Farbdarstellung mehr zu haben) bestellt und fertig (schließlich hab ich ja Bockmist gebaut und ich gehöre zu den Leuten die dann nicht bei anderen die Schuld suchen). Meine Frau kann bezeugen, dass es so war wie ich es beschrieben habe aber ob das von rechtlicher Seite anerkannt würde, wage ich zu bezweifeln. Meine Frau hat selbst einmal einen Schaden an ihrem Handy verursacht und kulanzweise und ohne jeden Stress hat der Händler/Hersteller ein neues Gerät zugeschickt. War aber nicht bei Media-Markt...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6943 Beiträge, 1598x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Es könnte genausogut sein, dass du mit dem Handy gestürzt bist und jetzt einfach behauptest, dass der Defekt (s/w) schon vorher bestanden hat.

Wenn es um eine Garantieleistung geht, ist es völlig egal ob der Defekt schon vorher bestand oder nicht.
Dann kommt es nur darauf an, ob die Garantie das Garantieversprechen umfasst, daß der Defekt innerhalb der Garantieleistung nicht eintritt, und anderenfalls Garantie geleistet wird.

Der TE ist uns immer noch die Antwort auf die entscheidende Frage schuldig: geht es um Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung ("Gewährleistung"), oder geht es um Ansprüche aus einem Garantieversprechen, und falls letzteres: wer hat das Garantieversprechen gegeben und welchen Umfang hat es?

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