Mega-Einkaufsquellen.de

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
pal356888-83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mega-Einkaufsquellen.de

Hallo ich bin aus Deutschland und über eine Facbook-Anzeige auf die Seite Mega-Einkaufsquellen.de gekommen.
Durch einen Fehler (bug) einer Internet Browsers app die automatisch Anmeldungen ausfrührt nach Bestätigung angemeldet (die Bestätigung wurde in dem fall nicht abgefragt), und als ich das mitbekommen habe habe ich die app unverzüglich entfernt nun weiß ich aber den Namen nicht mehr, ich weiß auch nicht hehr ob eine Mail Kamm um die Anmeldung zu bestätigen kam oder nicht.
Und als ich die Zahlungsaufforderung bekommen habe habe ich ein Brief geschrieben mit folgendem Inhalt „Hiermit trete ich von dem ‚12 Monatigen‘ Vertrag, von der Bestellung am 10.12.2012 zurück da ich diesen vertag nicht abgeschlossen habe und mein Name und Anschrift ohne mein Wissen benutzt wurde.".
Daraufhin wurde mir zurück geschrieben dass ich eine Anzeige gegen unbekannt machen soll wegen Datenmissbrauch.
Als ich darauf hin angerufen habe und den Sachverhalt erklärt habe und das es keinen Sinn macht deswegen eine Anzeige zu machen, wurde mir gesagt das man sich darum kümmert und sie sich noch mal bei mir melden würden.
Und nun habe ich einen Brief bekommen mit dem Betreff „Letzte außergerichtliche Mahnung – Klageandrohung" in dem seht Zahlungsauffoderung in 5 Tagen und Eintrag bei der Schufa und Strafanzeige bei zuständiger Staatsanwaltschaft bei Missbrauch- und Betrugsversuchen.
Daraufhin habe ich ein wenig gegoogelt und heraus gefunden, dass es sich dabei um eine Abzocke handeln soll, und das es zu keimen Vertrag gekommen ist weil der Betreiber voraussetzt, dass der Kunde Unternehmer ist und ferner ein Gewerbenachweis erbringen muss.
Nun weiß ich nicht was ich tun soll ob ich noch mal scheiben soll oder nicht und wenn ja auf was ich mich berufen soll .

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auf gar nichts brauchst du dich berufen. Telefonate bringen nichts. Ich würde einmal per Einschreiben reagieren, danach ruhe. Gerichtlichem Mahnbescheid widersprechen, sollte eine Klage folgen ggf. einen Rechtsanwalt einschalten. Beispielschreiben:

quote:

Hallo.

Wie ich bereits schrieb, ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Ich bin kein Gewerbetreibender. Auch wurde nie ein Gewerbeschein abgefragt. Zudem wollte ich mich nie anmelden, sondern es wurde aufgrund eines vermuteten Bugs ohne weitere Bestätigung direkt eine Facebook-App installiert. Ich habe nie auf einen entsprechenden Button geklickt.

Sollten Sie Strafanzeige erstatten werde ich meinerseits mit einer Strafanzeige wegen Betrugs antworten. Ich muss wegen diverser recherchen im Internet mittlerweile davon ausgehen, dass Sie bewusst Menschen in eine Abo-Falle locken.

Ich untersage Ihnen ausdrücklich weitere Maßnahmen wie Schufa-Einträge oder Mahnbescheide. Bei einem Eintrag in der Schufa werde ich Schadensersatz verlangen wegen Gefährudung meiner Kreditwürdigkeit. Außerdem dürfen Sie strittige Forderungen gar nicht in der Schufa eintragen.

Ich verwiese ansonsten auf den Klageweg.



Dass das ein Abzocker-Verein ist, naja, da dürften sich die Geister scheiden. Es steht oben dick und fett "B2B". Es wird auf die Kosten hingewiesen. Insofern fragwürdig. Aber die Eintreibemethoden sind nicht OK und dass man nicht einfach alles ausbucht, wenn sich ein normaler Endkunde auf die Seite verirrt hat, ist auch nicht gerade seriös.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pal356888-83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke dir mepeisen für die Antwort, das hab ich auch gleich gemacht.
Die Antwort darauf ist wie soll ich sagen ach sehr selbst.

quote:<hr size=1 noshade>
Sie wurden im Rahmen Ihrer Anmeldung auf unserem B2B Marktplatz mehrfach dacauf hingewiesen, dass eine Anmeldung ausschließlich als Unternehmer, im Sinne des §14 BGB , möglich ist. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistung ausgeschlossen.
Sollten Sie dennoch eine Anmeldung als Verbraucher im Sinne des §13 BGB vorgenommen haben -können Sie sich aufgrund der von Ihnen begangenen Täuschungshandlung nicht auf die Verbraucherschutzvorschriften berufen. Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB ) verwehrt. - vgl. Rechtsprechung des Bundesgerichthofs BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04 - §§ 355 , 444 , 474 , 475 Abs. 1 Satz 2 BGB sowie AZ 8 C 44/12 AG Rotenburg. Da ein Gewerbeschein als Voraussetzung für einen Einkauf bei unseren Großhändlern bzw. Lieferanten unumgänglich ist empfehlen wir Ihnen diesen zu beantragen. Diese Bescheinigung über die offizielle Anmeldung eines Gewerbes ist beim zuständigen Gewerbeamt gegen eine erschwingliche Bearbeitungsgebühr erhältlich, die Möglichkeiten reichen von der Anmeldung als Kleingewerbe oder als Existenzgründer bis zur Eintragung eines Nebengewerbes, ergänzend zu einer bereits bestehenden Berufstätigkeit. Der Einkauf von Einzelstücken ist somit problemlos möglich.
Ich fordere Sie daher mit diesem Schreiben auf, die Rechnung innerhalb der nächsten 5 Tage durch Überweisung auf unser angegebenes Geschäftsgirokonto zu begleichen. Sollte keine Zahlung von Ihnen erfolgen, werden ich die Angelegenheit unseren Rechtsanwalt übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten. Ich bedauere, dass Ich Ihnen keine andere Auskunft geben kann, jedoch lässt die aktuelle Rechtslage keinen Ermessensspielraum zu. Laut Vertrag sind Sie zur Zahlung verpflichtet.

<hr size=1 noshade>

und nun bin ich ein wenig verwirt.
mfg.

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#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Die Lösung steht unter Frag-einen-Anwalt.
Die Frage gibt es nicht zum ersten Mal.

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"*** NIE wieder Paypal ***"

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
fb358803-81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich auch Opfer dier Abzocker Frima ich habe aus Angst gezahlt weil in dem brief stand schlimmes drin und jetzt habe ich für diesen Monat kein Geld 242,50 euro habe ich Überwiesen und. muss ganzen monat hungern. weil meine bank hat gesagt eine Überweisung können Sie nicht zurück holen.
ein Anwalt kann mir nicht leisten . ich wäre froh ich würde mein Geld zurück bekommen.
Ich werde die medien einschalten wie Stern Tv und RTL Punkt 12 vielleicht können Sie mein Geld zurück holen.




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