Mein Sohn 14 hat einen Vertrag abgeschlossen

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
bonni1973
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Sohn 14 hat einen Vertrag abgeschlossen

HAllo mein Sohn , 14 , hat im Sommer letztes Jahr mit meinem Personalausweis einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.Jetzt wurde der Vertrag aufgrund der außstehenden nicht Bezahlten Rechnungen gekündigt.Jetz wollen die als Entschädigung 300 € haben.muss ich dieses zahlen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Im Prinzip nein, aber ...
wie wurde Vertrag geschlossen, hast du erst jetzt Kenntnis erhalten, was wurde von VF geliefert und wo ist jetzt das Handy?
Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Inwieweit Schadensersatz in Frage kommt???

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
bonni1973
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat den bei Ebay was er auch hat hat er ein Vertrag gekauft.Es war die Sim und Ein Iphone dabei.Wobei das Handy kaputt ist.

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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

nee, nee- das reicht nicht!
Also bei Ebay mit deinem Account "ersteigert", dann Formulare ausgefüllt mit deinem Namen, Perso +EC kopiert, Unterschrift gefälscht und warum wird das bei Einzugsverfahren erst jetzt bekannt? Und warum fallen solche Handies bzw. Paketsendungen nicht auf bei euch?
Muss rückabgewickelt werden. Also iPhone schon mal einpacken.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muss rückabgewickelt werden. Also iPhone schon mal einpacken.
<hr size=1 noshade>


Wenn der Sohn 14 war, ist er strafmündig. Wenn das tatsächlich so war, ist eine ganze Batterie von Straftatbeständen verwirklicht worden.

Offizialdelikte, d.h. Strafantrag wäre noch nicht einmal erforderlich.

Wenn man das genau nimmt, sind schwebend unwirksame Verträge zwischen Sohn und Vertragspartnern zustande gekommen.

Die müssen nicht notwendig rückabgewickelt werden, die kann man auch (stillschweigend) genehmigen, § 108 BGB , und zahlen.

Dann müsste man sich um die strafrechtliche Komponente jedenfalls keine Sorgen machen. Wenn die Anderen auf ihrem Schaden sitzen bleiben aber schon.

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#5
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Da fragt man sich aber schon, wieso der 13-14 jährige Sohn Zugriff auf den ebay Account eines Elternteil hat.
Zahl die 300,- Euro und ziehe den Betrag vom Taschengeld ab.
Ist meiner Meinung nach eine Erziehungsmaßnahme und wird deinem Sohn eine Lehre sein, dass er so etwas nicht mehr macht.

-- Editiert Scappler am 08.01.2012 23:52

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#6
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
der 13-14 jährige Sohn

Das wäre wichtig - war der Sohn zum Tatzeitpunkt bereits 14 ???

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" Gruss aus Offenbach"

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