Mietobjekt: Heizung Wärmepumpe falsch eingestellt -> extrem hohe Stromkosten = wer haftet?

26. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
NetMare
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietobjekt: Heizung Wärmepumpe falsch eingestellt -> extrem hohe Stromkosten = wer haftet?

Guten Tag,

angenommen Mieter A zieht in ein Objekt vom Vermieter B. Mieter A zahl einen monatlichen Stromabschlag, der vom Vermieter B veranschlagt wurde und im Mietvertrag fixiert wurde. Diese Abschlagszahlung wird dann mit der realen Nebenkostenabrechnung für den Strom verrechnet.

Mieter A hat keinen direkten Vertrag mit einem Energieversorger, sonder bekommt sozusagen den Strom vom Vermieter B. Ein Zwischenzähler für das Objekt ist verbaut.

Nach Mietdauer von ca. einem halben Jahr steht die erste Nebenkostenabrechnung für den Stromverbrauch an und hieraus ergibt sich eine Nachzahlung in ca. 3-facher Höhe des bisher geleisteten Abschlags.

Bisheriger Verbrauch des Mieters A ca. 3000kw/h pro Jahr (ohne Wärmepumpe)
Verbrauch Mietobjekt ca 25000kw/h pro Jahr (hochgerechnet)

Nach Prüfung der Verbraucher stellt sich heraus, dass die Heizungsanlage (Wärmepumpe) diesen extrem hohen Stromverbrauch verursacht. Ein vom Vermieter B beauftragter Heizungsspezialist findet direkte grundlegende Fehler in der Einstellung der Heizungsanlage, die diesen extremen Mehrverbrauch verursachen. Die Einstellungen werden im Auftrag des Vermieter B durch den Heizungsexperten korrigiert.

Mieter A hatte den Vermieter B bereits 2x auf eine mögliche, falsche Einstellung der Heizungsanlage angesprochen (ca 4 Wochen und ca. 3 Monate nach Mietbeginn), jedoch wurde seitens Vermieter B keine Prüfung veranlasst.
Mieter A hat nach Rücksprache mit Vermieter B lediglich die Temperatur der Heizung um 2°C erhöht, da Wohnräume ungenügend erwärmt wurden. Diese Erhöhung ist laut Heizungsexperten NICHT für den erheblich erhöhten Stromverbrauch verantwortlich. Weitere Einstellungen wurden seitens des Mieters A nicht geändert. Vermieter B hatte jedoch auch nochmal nach der Heizung "geschaut", jedoch nach eigenen Angaben nicht verändert.

Frage nun: ist der Mieter verpflichtet die Nachzahlung für die vergangenen 6 Monate für die fehlerhafte Einstellung der Heizungsanlage zu tragen?

Ich würde mich über Antworten freuen.

-- Editiert von NetMare am 26.01.2018 14:46

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