Kann man von einem Mietsvertrag zurücktretten wenn man vor beginn des Mietvertrages (1.8.)schon 2 Wochen 15.7.-31.7) in der Wohnung Mietfrei gewohnt hat?
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Mietsvertrag
3. August 2013
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Frage vom 3. August 2013 | 07:29
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietsvertrag
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#1
Antwort vom 3. August 2013 | 09:12
Von
Status: Praktikant (691 Beiträge, 457x hilfreich)
auch wenn du nicht schon in der Wohnung gewohnt hättest, könntest du nicht einfach "zurücktretten"...
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#2
Antwort vom 3. August 2013 | 10:54
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
Kann man von einem Mietsvertrag zurücktretten wenn man vor beginn des Mietvertrages (1.8.)schon 2 Wochen 15.7.-31.7) in der Wohnung Mietfrei gewohnt hat?
Nein, aber wenn man den Vertrag "los" werden will, muß man bis zum 3. Werktag im Monat schriftlich (!) kündigen, normal 3 Monate Frist.
Das ist HEUTE, sonst verlängert sich das um 1 weiteren Monat.
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-- Editiert asap am 03.08.2013 10:54
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#3
Antwort vom 4. August 2013 | 00:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Sofern im Vertrag kein Rücktrittsrecht vorgesehen wurde, bleibt nur die Kündigung.
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