Mietsvertrag

3. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Inso
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietsvertrag

Kann man von einem Mietsvertrag zurücktretten wenn man vor beginn des Mietvertrages (1.8.)schon 2 Wochen 15.7.-31.7) in der Wohnung Mietfrei gewohnt hat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

auch wenn du nicht schon in der Wohnung gewohnt hättest, könntest du nicht einfach "zurücktretten"...

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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Kann man von einem Mietsvertrag zurücktretten wenn man vor beginn des Mietvertrages (1.8.)schon 2 Wochen 15.7.-31.7) in der Wohnung Mietfrei gewohnt hat?




Nein, aber wenn man den Vertrag "los" werden will, muß man bis zum 3. Werktag im Monat schriftlich (!) kündigen, normal 3 Monate Frist.

Das ist HEUTE, sonst verlängert sich das um 1 weiteren Monat.

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-- Editiert asap am 03.08.2013 10:54

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Sofern im Vertrag kein Rücktrittsrecht vorgesehen wurde, bleibt nur die Kündigung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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