Hallo,
nach Studium meines Mietvertrages ist mir aufgefallen, dass auf der ersten Seite ein anderer Name als Vermieter/eigentümer der Wohnung eingetragen ist als auf der letzten Seite.
Ich wohne zusammen mit dem Sohn des Vermieters und der hat einfach den Vertrag unterzeichnet - anstelle des Eigentümers. Da ich gerne ausziehen möchte ohne 2 Monate Miete/Kündigungsfrist zu bezahlen, würde ich dieses Detail gerne nutzen um den Vertrag für nicht rechtskräftig zu erklären. Habe ich da irgendwelche Chancen? Kenne mich absolut nicht mit soetwas aus. Hinzu kommen auch noch falsche Angaben (Angebliche: Miete eines 14m^2 Zimmer, Messungen ergaben 7.9m^2.. und ähnliche Scherze..)
Würde mich über Antworten freuen,
Gruß, Alisa
Mietvertrag, Eigentümer?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
--- editiert vom Admin
In der Tat nicht. Der Sohn wird wohl als Vertreter des Eigentümers anzusehen sein. Damit ist der Mietvertrag -spätestens mit Mietzahlung und Übergabe der Wohnung- wirksam geworden.
P.S. Wieso eigentlich 2 Monate Kündigungsfrist?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Schade eigentlich.
Auch nicht, wenn die Angaben divergierend sind? Einmal der Vater angegeben als Besitzer, einmal der Sohn? Habe den Vermieter nie kennengelernt, habe weder Adresse noch Telefonnummer. Nur Kontodaten^
2 Monate Kündigungsfrist? Ich habe keine Ahnung. Ist so eine heruntergekommene Studentenwohnung in Groningen, Niederlande und ich zahle für oben erwähnte 7.9 Quadratmeter 300 EURO im Monat, kann das Wohnzimmer grundsätzlich von Do-Mo nicht benutzen, weil die Freundin von ihm hierhin kommt und sie im Wohnzimmer auf Matratzen schlafen und in der Toilette schimmelt es. Mal ganz abgesehen von der undichten Decke in der Küche. Kann ich eventuell da was draus machen? Mängel aufzählen, um die sich nicht gekümmert wurde? Muss raus aus gesundheitlichen Gründen (Schimmel, Atemwege) o.ä. ?
Danke für die Antworten schon mal!
Hmm, kenne mich mit dem niederländischen Mietrecht nicht aus, aber im deutschen Recht wäre das jedenfalls wohl kein Grund für eine fristlose Kündigung. Die Mängel hätte man viel früher anzeigen müssen, notfalls Miete mindern etc.
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Wenn Du einen guten deutschsprachigen Anwalt in NL brauchst, sag bescheid :-)
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
ja, dann sage ich bescheid
Mein Plan ist nun folgender: ich kündige zum 31.3., bleibe den halben April wohnen, zahle den also normal (Kündigungsfrist 1 Monat) und werde den Mai nicht mehr bezahlen. Ich gehe nicht davon aus, dass da irgendwas kommen sollte, aber wenn doch: soweit ich mich informiert habe, entfällt die Kündigungsfrist bei besonderen Gründen. Einer dieser besonderen Gründe ist meines erachtens, dass ich mich bedroht gefühlt habe (ja,meine Wohnverhältnisse können kaum noch schlimmer sein). Werde dies allerdings in meiner Kündigung nicht angeben.
Meine Frage - eine von den vielen - :
reiche ich mein Kündigungsschreiben bei dem vertreter des vermieters ein oder kann man mir daraus einen Strick drehen?
Die Adresse des vermieters ist mir nicht bekannt.
Vielen Danke für die Antworten.. auch wenn ich mich nun ein wenig rechtlos fühle.
quote:
ich kündige zum 31.3., bleibe den halben April wohnen, zahle den also normal (Kündigungsfrist 1 Monat) und werde den Mai nicht mehr bezahlen
Also kündigen Sie zum 30.4.?! Mann, alles verwirrend hier...
quote:
soweit ich mich informiert habe, entfällt die Kündigungsfrist bei besonderen Gründen
Naja, das ist zu allgemein und damit würden Sie in Deutschland wie gesagt wohl nicht durchkommen, aber egal...
quote:
reiche ich mein Kündigungsschreiben bei dem vertreter des vermieters ein oder kann man mir daraus einen Strick drehen?
Die Adresse des vermieters ist mir nicht bekannt.
Dann bleibt Ihnen ja nichts anderes übrig...
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