Mietvertrag Gewerbe

23. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
selmet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag Gewerbe

Hallo
wir haben einen Mietvertrag für eine Verkaufsfläche in einem Einkaufscenter unterschrieben.
Aus Versehen habe ich die Unterschrift an zwei Stellen anstatt Mieterseite auf der Vermieterseite gemacht. Der Mietvertrag wurde mir nochmal komplett zugeschickt mit der Bitte alle markierten Stellen nochmals korrekt zu unterschreiben.
Leider haben sich bei der Finanzierung des Projektes Probleme ergeben und ich habe daher das mir neu zugeschickte Exemplar nicht unterschrieben.
Frage:
Ist dieser " falsch unterschriebene " Mietvertrag rechtsgültig ?
Was kann/darf mir der Vermieter in Rechnung stellen oder was nicht ?
Kann man von mir Schadensersatz verlangen oder ist der Vertrag ungültig ?
Eine Antwort wäre super
vielen Dank und Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Um unseren Freund der kurzen Antworten zu komplementieren:

> Ist dieser " falsch unterschriebene " Mietvertrag rechtsgültig ?

§133 BGB .

Beide Parteien waren sich ja offenbar einig, wer Mieter und wer Vermieter sein soll.
Damit ist irrelevant, wo auf dem Vertrag unterschrieben wurde.

Im Bestreitensfall wäre das auch leichtest nachzuweisen, denn der Eigentümer der Verkaufsfläche wird ja wohl kaum der Mieter gewesen sein sollen.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

quote:
Der Mietvertrag wurde mir nochmal komplett zugeschickt mit der Bitte


Na wenn der Gegener keinen Mietvertrag hat und ihr nicht eingezogen seid wird es schwer einen Vertrag zu beweissen.
Man kann damit argumentieren das man sich nicht einig wurde.

quote:
Leider haben sich bei der Finanzierung des Projektes Probleme ergeben

Man sollte sich schon sicher sein was man tut

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Na wenn der Gegener keinen Mietvertrag hat

Wieso, er hat doch nur eine neue ununterschriebene Ausfertigung geschickt, das geht doch klar aus der Schilderung hervor.

> Man kann damit argumentieren das man sich nicht einig wurde.

Da die Gegenseite einen unterschriebenen Vertrag vorweisen kann, dürfte man sich klugerweise wohl besser nicht des Prozeßbetruges schuldig machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
selmet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten,

heute habe ich eine E Mail vom Centermanagment erhalten. Darin teilt man mir mit, dass man den Mietvertrag aufheben wird , wenn ich eine Monatsmiete zahle.
Könnte man hier noch was verhandeln, denn die Brutto Miete pro Monat beträgt ca 4.100€ , das ist schon heftig viel.

Vielen Dank schon im Voraus

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Na, aber billiger als den Vertrag einzuhalten.

quote:
Könnte man hier noch was verhandeln


Den HarzIV Antrag ausfüllen, kopieren und mitnehmen. Evtl. glauben die es. Dann persönlich dem Geschäftsführer 500 Euro cash anbieten :-)

Du hast keinen Verhandlungsposition außer das du denen Verkaufst pleite zu sein.

K.


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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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