Hallo
wir haben einen Mietvertrag für eine Verkaufsfläche in einem Einkaufscenter unterschrieben.
Aus Versehen habe ich die Unterschrift an zwei Stellen anstatt Mieterseite auf der Vermieterseite gemacht. Der Mietvertrag wurde mir nochmal komplett zugeschickt mit der Bitte alle markierten Stellen nochmals korrekt zu unterschreiben.
Leider haben sich bei der Finanzierung des Projektes Probleme ergeben und ich habe daher das mir neu zugeschickte Exemplar nicht unterschrieben.
Frage:
Ist dieser " falsch unterschriebene " Mietvertrag rechtsgültig ?
Was kann/darf mir der Vermieter in Rechnung stellen oder was nicht ?
Kann man von mir Schadensersatz verlangen oder ist der Vertrag ungültig ?
Eine Antwort wäre super
vielen Dank und Gruß
Mietvertrag Gewerbe
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



--- editiert vom Admin
Um unseren Freund der kurzen Antworten zu komplementieren:
> Ist dieser " falsch unterschriebene " Mietvertrag rechtsgültig ?
§133 BGB
.
Beide Parteien waren sich ja offenbar einig, wer Mieter und wer Vermieter sein soll.
Damit ist irrelevant, wo auf dem Vertrag unterschrieben wurde.
Im Bestreitensfall wäre das auch leichtest nachzuweisen, denn der Eigentümer der Verkaufsfläche wird ja wohl kaum der Mieter gewesen sein sollen.
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quote:
Der Mietvertrag wurde mir nochmal komplett zugeschickt mit der Bitte
Na wenn der Gegener keinen Mietvertrag hat und ihr nicht eingezogen seid wird es schwer einen Vertrag zu beweissen.
Man kann damit argumentieren das man sich nicht einig wurde.
quote:
Leider haben sich bei der Finanzierung des Projektes Probleme ergeben
Man sollte sich schon sicher sein was man tut
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
> Na wenn der Gegener keinen Mietvertrag hat
Wieso, er hat doch nur eine neue ununterschriebene Ausfertigung geschickt, das geht doch klar aus der Schilderung hervor.
> Man kann damit argumentieren das man sich nicht einig wurde.
Da die Gegenseite einen unterschriebenen Vertrag vorweisen kann, dürfte man sich klugerweise wohl besser nicht des Prozeßbetruges schuldig machen.
Vielen Dank für die Antworten,
heute habe ich eine E Mail vom Centermanagment erhalten. Darin teilt man mir mit, dass man den Mietvertrag aufheben wird , wenn ich eine Monatsmiete zahle.
Könnte man hier noch was verhandeln, denn die Brutto Miete pro Monat beträgt ca 4.100€ , das ist schon heftig viel.
Vielen Dank schon im Voraus
Gruß
Na, aber billiger als den Vertrag einzuhalten.
quote:
Könnte man hier noch was verhandeln
Den HarzIV Antrag ausfüllen, kopieren und mitnehmen. Evtl. glauben die es. Dann persönlich dem Geschäftsführer 500 Euro cash anbieten :-)
Du hast keinen Verhandlungsposition außer das du denen Verkaufst pleite zu sein.
K.
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