Mietvertrag für Neufahrzeug / Mitarbeiter

9. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Popolli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag für Neufahrzeug / Mitarbeiter

Guten Tag,
Ich arbeite bei einem Autohersteller. Dieser bietet Mitarbeitern an,
Neufahrzeuge für 12 Monate zu mieten. ( NIcht als Dienstwagen, sondern privat gemietet mit Einzug der Monatsmiete vom Konto )
Ich habe vor 7 Tagen online ein solches Mietauto bestellt ( Das Fahrzeug ist noch nicht produziert )
Da mir die Kosten nun doch zu hoch werden, habe ich beschlossen, von diesem Vertrag zurück zu treten ( in dem Glauben, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solchen Verträgen habe )
Nun wurde mir bei Stornierung mitgeteilt, dass es dieses Widerrufsrecht nicht gibt und eine Gebühr von 200 Euro anfällt.
Nach studieren der AGB und sonstigen Bestimmungen, konnte ich dieses im kleingedruckten auch nachlesen.

Nun frage ich mich: Ist das rechtens? Bei Online-Bestellung und noch nicht produziertem Fahrzeug?
Komm ich irgendwie um diese Zahlung rum oder muss ich das so hinnehmen?

MfG Olaf

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Popolli):
Bei Online-Bestellung und noch nicht produziertem Fahrzeug?


Handelt es sich denn um ein speziell nach "Kundenwunsch" konfiguriertes Auto (bei Miete ja eher ungewöhnlich) oder gibt es ein festes Kontingent und man kann sich für das entscheiden, das einem am meisten zusagt?

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#2
 Von 
Popolli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sowohl als auch möglich... Ich habe ein Fahrzeug aus einem Fahrzeugpool gewählt, welches aber noch nicht produziert ist.
Ich hätte jetzt noch die Möglichkeit, Farbe und Ausstattung zu ändern. Es gibt noch keinen verbindlichen Liefertermin ( lediglich 05/19 ) und die Papiere ( Zulassung Teil 2 ) sind noch nicht erstellt ( so jedenfalls im Status zu sehen )
Also das Auto würde zwar nach Kundenwunsch ( mit Einschränkungen ) produziert, ist es aber noch nicht.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ist der Vermieter eigentlich der Arbeitgeber oder so ein Sub-Unternehmen?
Was steht im Vertrag zum Widerruf? Auch eine Info über fehlendes Widerrufsrecht ist wichtig!
Wurde die Bestellung überhaupt über "Fernabsatz" bestellt?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
Popolli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter ist mein Arbeitgeber, die Fahrzeuge können in einem Online-Portal bestellt werden.
Die Bestellung habe ich am PC ausgelöst. Keinen Vertrag unterschrieben oder sowas.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Popolli):
Keinen Vertrag unterschrieben oder sowas.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, das man die Autos "bedingungslos" vermietet. Daher wird irgendwo sowas wie AGB, Leistungsbeschreibung, etc. (=Vertrag) zu sehen sein. Außerdem würde ich eine Bestätigung erwarten, die dann auch die Vertragsbedingungen enthält oder verlinkt. Gerade in der Bestätigung würde ich Hinweise auf Widerruf erwarten. Ansonsten sehe ich keine Rechtfertigung für die 200€.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Unabhängig von der rechtlichen Situation ist auch zu überlegen, ob man wegen 200 Euro anfängt sich mit seinem Arbeitgeber zu streiten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Popolli):
Ich habe ein Fahrzeug aus einem Fahrzeugpool gewählt, welches aber noch nicht produziert ist.
Ich hätte jetzt noch die Möglichkeit, Farbe und Ausstattung zu ändern.


Dann ist IMO noch kein Vertrag über eine Anfertigung "nach Kundenwunsch" zustande gekommen. Nur daß man theoretisch die Möglichkeit hat, ist irrelevant. Der entsprechende Paragraph soll den VK davor schützen, nach Widerruf mit einer Ware da zu sitzen, die er wegen ihrer Individualität (Gravur "Für Susi, 12.12.1989") nie wieder verkauft bekommt. Er ist aber kein Selbstzweck.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Wurde die Bestellung überhaupt über "Fernabsatz" bestellt?

Eben.

Gilt der Besteller als Verbraucher?

Und - viel wichtiger - ist der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt? Denn "ich habs online bestellt" ist da noch lange nicht ausreichend.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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