Guten Tag,
Ich arbeite bei einem Autohersteller. Dieser bietet Mitarbeitern an,
Neufahrzeuge für 12 Monate zu mieten. ( NIcht als Dienstwagen, sondern privat gemietet mit Einzug der Monatsmiete vom Konto )
Ich habe vor 7 Tagen online ein solches Mietauto bestellt ( Das Fahrzeug ist noch nicht produziert )
Da mir die Kosten nun doch zu hoch werden, habe ich beschlossen, von diesem Vertrag zurück zu treten ( in dem Glauben, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solchen Verträgen habe )
Nun wurde mir bei Stornierung mitgeteilt, dass es dieses Widerrufsrecht nicht gibt und eine Gebühr von 200 Euro anfällt.
Nach studieren der AGB und sonstigen Bestimmungen, konnte ich dieses im kleingedruckten auch nachlesen.
Nun frage ich mich: Ist das rechtens? Bei Online-Bestellung und noch nicht produziertem Fahrzeug?
Komm ich irgendwie um diese Zahlung rum oder muss ich das so hinnehmen?
MfG Olaf
Mietvertrag für Neufahrzeug / Mitarbeiter
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatBei Online-Bestellung und noch nicht produziertem Fahrzeug? :
Handelt es sich denn um ein speziell nach "Kundenwunsch" konfiguriertes Auto (bei Miete ja eher ungewöhnlich) oder gibt es ein festes Kontingent und man kann sich für das entscheiden, das einem am meisten zusagt?
Sowohl als auch möglich... Ich habe ein Fahrzeug aus einem Fahrzeugpool gewählt, welches aber noch nicht produziert ist.
Ich hätte jetzt noch die Möglichkeit, Farbe und Ausstattung zu ändern. Es gibt noch keinen verbindlichen Liefertermin ( lediglich 05/19 ) und die Papiere ( Zulassung Teil 2 ) sind noch nicht erstellt ( so jedenfalls im Status zu sehen )
Also das Auto würde zwar nach Kundenwunsch ( mit Einschränkungen ) produziert, ist es aber noch nicht.
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Ist der Vermieter eigentlich der Arbeitgeber oder so ein Sub-Unternehmen?
Was steht im Vertrag zum Widerruf? Auch eine Info über fehlendes Widerrufsrecht ist wichtig!
Wurde die Bestellung überhaupt über "Fernabsatz" bestellt?
Der Vermieter ist mein Arbeitgeber, die Fahrzeuge können in einem Online-Portal bestellt werden.
Die Bestellung habe ich am PC ausgelöst. Keinen Vertrag unterschrieben oder sowas.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, das man die Autos "bedingungslos" vermietet. Daher wird irgendwo sowas wie AGB, Leistungsbeschreibung, etc. (=Vertrag) zu sehen sein. Außerdem würde ich eine Bestätigung erwarten, die dann auch die Vertragsbedingungen enthält oder verlinkt. Gerade in der Bestätigung würde ich Hinweise auf Widerruf erwarten. Ansonsten sehe ich keine Rechtfertigung für die 200€.ZitatKeinen Vertrag unterschrieben oder sowas. :
Unabhängig von der rechtlichen Situation ist auch zu überlegen, ob man wegen 200 Euro anfängt sich mit seinem Arbeitgeber zu streiten.
ZitatIch habe ein Fahrzeug aus einem Fahrzeugpool gewählt, welches aber noch nicht produziert ist. :
Ich hätte jetzt noch die Möglichkeit, Farbe und Ausstattung zu ändern.
Dann ist IMO noch kein Vertrag über eine Anfertigung "nach Kundenwunsch" zustande gekommen. Nur daß man theoretisch die Möglichkeit hat, ist irrelevant. Der entsprechende Paragraph soll den VK davor schützen, nach Widerruf mit einer Ware da zu sitzen, die er wegen ihrer Individualität (Gravur "Für Susi, 12.12.1989") nie wieder verkauft bekommt. Er ist aber kein Selbstzweck.
ZitatWurde die Bestellung überhaupt über "Fernabsatz" bestellt? :
Eben.
Gilt der Besteller als Verbraucher?
Und - viel wichtiger - ist der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt? Denn "ich habs online bestellt" ist da noch lange nicht ausreichend.
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