Hallo zusammen,
der Mietvertrag wurde unterschrieben von allen Parteien. Mietbeginn: 01.Mai 06.
Der Vermieter will jetzt den Mietbeginn vorverlegen auf den 1. April.
Der Mieter ist damit nicht einverstanden.
Ist eine Kündigung oder Aufhebung des Mietvertrages möglich, Seiten des Mieters?
Vertragsabwicklung läuft über einen Makler.
Würde mich freuen über Infos/ Hinweise.
Danke.
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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
Mietvertrag nichtig??
12. März 2006
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Frage vom 12. März 2006 | 13:01
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 457x hilfreich)
Mietvertrag nichtig??
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#1
Antwort vom 12. März 2006 | 15:40
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 251x hilfreich)
HallO!
Es besteht bereits ein Mietvertrag (Beginn 1.5.06). Das Angebot, den Mietbeginn vorzuverlegen haben Sie nicht angenommen, also bleibt alles wie gehabt.
Aus dem immer noch bestehenden Mietvertrag kommen Sie so einfach nicht heraus. Vielleicht ist der Vermieter aber auch dazu bereit, den Vertrag aufzuheben, z.B. wenn er einen anderen Mieter findet, der schon früher einziehen will.
Gruss
Harry
#2
Antwort vom 12. März 2006 | 16:28
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 457x hilfreich)
Vielen Dank Harry,
für uns ist das ebenfalls so, dass der Mietvertrag am 1 Mai beginnt und nicht einfach mal einen Monat früher.
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