Mietvertrag nichtig??

12. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)
Mietvertrag nichtig??

Hallo zusammen,

der Mietvertrag wurde unterschrieben von allen Parteien. Mietbeginn: 01.Mai 06.

Der Vermieter will jetzt den Mietbeginn vorverlegen auf den 1. April.

Der Mieter ist damit nicht einverstanden.

Ist eine Kündigung oder Aufhebung des Mietvertrages möglich, Seiten des Mieters?

Vertragsabwicklung läuft über einen Makler.

Würde mich freuen über Infos/ Hinweise.
Danke.


-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

HallO!

Es besteht bereits ein Mietvertrag (Beginn 1.5.06). Das Angebot, den Mietbeginn vorzuverlegen haben Sie nicht angenommen, also bleibt alles wie gehabt.

Aus dem immer noch bestehenden Mietvertrag kommen Sie so einfach nicht heraus. Vielleicht ist der Vermieter aber auch dazu bereit, den Vertrag aufzuheben, z.B. wenn er einen anderen Mieter findet, der schon früher einziehen will.


Gruss
Harry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Vielen Dank Harry,

für uns ist das ebenfalls so, dass der Mietvertrag am 1 Mai beginnt und nicht einfach mal einen Monat früher.



-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.204 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen