Mietwagen 8 Minuten zu früh zurückgegeben: 32 Prozent "Strafaufschlag" bei Europcar

23. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
torstenR90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwagen 8 Minuten zu früh zurückgegeben: 32 Prozent "Strafaufschlag" bei Europcar

Hallo!
Ich hoffe die Kategorie ist richtig gewählt. Ich würde gerne zu einem Sacherhalt mal eure Meinung / Einschätzung einholen.

Ich hatte für 14 Tage einen Mietwagen bei Europcar gemietet. Am Tag der Abholung holte ich diesen Wagen um 15:52 Uhr ab und gab diesen am Tag der zuvor vereinbarten Rückgabe um 15:46 zurück. Vier Wochen später erhielt ich nun Post mit einer Rechnung und einem Aufschlag gegenüber dem ursprünglichen Betrag für die 14 Tage von 32 Prozent. Auf Nachfrage bei der Hotline teilte man mir mit, dass man immer in 24-Stunden Zeitfenstern berechnen würde und ich den Wagen daher nur 13 Tage angemietet hätte und nicht 14.

Auf Grund dieser Vertragsverletzung ist der ursprüngliche Tarif nicht mehr gültig gewesen und wurde neu berechnet. Ich hätte mir dies ersparen können, wenn ich den Wagen acht Minuten später zurückgegeben hätte - soweit die mündliche und auch schriftliche Stellungnahme von Europcar. Diese Aussagen decken sich auch mit dem "Kleindruckten". Dort heißt es:

"Alle Anmietungen basieren auf einem 24-Stunden-Rhythmus vom Zeitpunkt der Anmietung mit einer Mindestmietdauer von einem Tag. Für jeden genutzten Teil eines Tages wird der Tagespreis berechnet."

Das ganze hat - in meiner Wahrnehmung - schon einen bitteren Beigeschmack, aber ich vermute, dass Europcar im Recht ist. Wie ist eure - natürlich unverbindliche - Meinung dazu?

Es würde mich schon reizen, die Sache - sofern eine Aussicht auf Erfolg besteht - gerichtlich klären zu lassen. Allerdings kann ich nicht beweisen, dass Europcar durch die verfrühte Rückgabe kein Schaden entstanden ist. Schlussendlich befürchte ich aber, dass ich mit der verfrühten Rückgabe in eine "Abzockfalle" getappt bin.

-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 13:16

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42 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124026 Beiträge, 40310x hilfreich)

Zitat (von torstenR90):
Ich hatte für 14 Tage einen Mietwagen bei Europcar gemietet.

Wirklich für 14 Tage? Oder nur 14 Tage lang?

Was konkret findet sich in den Anmietbedingungen zur Mietdauer etc.?



Zitat (von torstenR90):
auch schriftliche Stellungnahme von Europcar.

Da wäre der Wortlaut mal wichtig.



Zitat (von torstenR90):
Ich hätte mir dies ersparen können, wenn ich den Wagen acht Minuten später zurückgegeben hätte

Komisch, ich kenne es nur, das man "!Strafe" zahlt, wenn man den zu spät zurückgibt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
torstenR90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wirklich für 14 Tage? Oder nur 14 Tage lang?


Mietdauer: 14 Tage
Auf der nachträglichen Rechnung stehen 13 Tage.

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre der Wortlaut mal wichtig.


"In vorzeitige Rückgabe ändert sich automatisch der Preis und Tarif. Für weitere Informationen bitte überprüfen Sie in unsere Website die Allgemeinen Vermietsbedinungen."

Ausschnitt aus der Antwort von Europcar: https://i.ibb.co/5FvxKXj/Bildschirmfoto-vom-2022-10-23-16-01-10.png

Zitat (von Harry van Sell):
Komisch, ich kenne es nur, das man "!Strafe" zahlt, wenn man den zu spät zurückgibt...


Ich auch. :D

-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

Zitat (von torstenR90):
Es würde mich schon reizen, die Sache - sofern eine Aussicht auf Erfolg besteht - gerichtlich klären zu lassen.


Ich halte die Erfolgsaussichten für gut.

Nach meiner Auffassung hättest Du jedoch die gebuchten 14 Tage zahlen müssen, obwohl Du das Fahrzeug nur für 13 Tage gemietet hattest. Darüber hinaus gehende Forderungen halte ich für nicht zulässig.

Zitat (von torstenR90):
Allerdings kann ich nicht beweisen, dass Europcar durch die verfrühte Rückgabe kein Schaden entstanden ist.


Den entstandenen Schaden muss ja auch Europcar beweisen. Wie sie das bei nur 8 Min. machen wollen erschließt sich mir nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124026 Beiträge, 40310x hilfreich)

Zitat (von hh):
Den entstandenen Schaden muss ja auch Europcar beweisen. Wie sie das bei nur 8 Min. machen wollen erschließt sich mir nicht.

Müssen die gar nicht.
Denn wenn es ein Tarif mit einer Mindestmietdauer von X Tagen war, dann würde Tarif Y tatsächlich nur gelten, wenn die Mindestmietdauer von X Tagen erfüllt wäre. Falls nicht, gilt der teure Tarif Z.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2616 Beiträge, 1202x hilfreich)

Zitat (von torstenR90):
Auf Nachfrage bei der Hotline teilte man mir mit, dass man immer in 24-Stunden Zeitfenstern berechnen würde
Das ist der Firma unbenommen.


Zitat (von torstenR90):
ich den Wagen daher nur 13 Tage angemietet hätte und nicht 14.
Wenn ich Deinen Beitrag nicht völlig falsch verstanden habe, ist diese Aussage falsch!
Du hattest den Wagen für 14 Tage angemietet. Du hast ihn 13 Tage und 52 Minuten genutzt. Dann hast Du ihn 8 Minuten vor dem TimeOut der Firma wieder zur Verfügung gestellt. Den Vertrag hast Du nicht geändert - IMO auch erfüllt. Eurpocar wäre verpflichtet gewesen, darauf hinzuweisen, dass ihre sehr spezielle Kondition eine minutengenaue Rückgabe erfordert - und auf die negativen Folgen. Ebenso, welche Zeit Dir nach hinten zur Verfügung steht, dass sie Dir nicht eine Minute zu spät als einen Tag mehr, oder noch besser wieder als Vertragsbruch anlasten.

Ich kann es drehen und wenden wie ich will. Diese Posse verdient die Aufmerksamkeit diverser Magazinsendungen.

Wäre ich betroffen, würde ich - ohne ausschweifende Begründung - schriftlich (Einschreiben) mitteilen, das sie sich diese Rechnung wo auch immer hin schieben können. Mahnungen und Inkasso sollen sie gleich auslassen, da höchtens ein Richterspruch Dich zur Zahlung veranlassen könnte. IMO natürlich.

VG
Roland

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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5076 Beiträge, 1966x hilfreich)

Hat Europcar diese 32% von Ihrer Kreditkarte abgebucht?

Denn bei diesem Sachverhalt ist es wichtig zu wissen, welche Vertragspartei hier Geld fordert.

-- Editiert von User am 25. Oktober 2022 10:40

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von torstenR90):
Ich hatte für 14 Tage einen Mietwagen bei Europcar gemietet. Am Tag der Abholung holte ich diesen Wagen um 15:52 Uhr ab und gab diesen am Tag der zuvor vereinbarten Rückgabe um 15:46 zurück.
...
Auf Nachfrage bei der Hotline teilte man mir mit, dass man immer in 24-Stunden Zeitfenstern berechnen würde und ich den Wagen daher nur 13 Tage angemietet hätte und nicht 14.
Da stimmt irgendwas an Deiner Aussage nicht. Aufgrund der 24-Stunden-Zeitfenster wären das auch 14 Tage gewesen. Es hört sich eher so an, dass Du das Fahrzeug einen Tag zu früh zurück gegeben hast.

Beispiel:
Anmietung Mittwoch, 15 h für drei Tage (=3 x 24 Stunden) ... damit späteste Rückgabe am Samstag, 15 h. Gibnt man den Wagen Samstag schon um 9 h ab, bleibt es bei drei Tagen (Mittwoch 15 h - Donnerstag 15h, Donnerstag 15 h - Freitag 15 h, Freitag 15 h - Samstag 9h). Nur wenn man den Wagen schon am Freitag vor 15 h abgeben würde, wären nur zwei Miettage angefallen.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Du hattest den Wagen für 14 Tage angemietet. Du hast ihn 13 Tage und 52 Minuten genutzt. Dann hast Du ihn 8 Minuten vor dem TimeOut der Firma wieder zur Verfügung gestellt.


Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass das Fahrzeug 12 Tage 23 Stunden und 52 Minuten genutzt wurde und Europcar jetzt 13 Tage nach neuem Tarif in Rechnung stellt, statt der ursprünglich gebuchten 14 Tage.

Wenn man in der Buchung angegeben hat, dass man das Fahrzeug an Tag 1 um 15 Uhr abholt und an Tag 14 um 16 Uhr zurückgibt, dann ist das eine Buchung für 14 Tage. Sollte man das Fahrzeug dann aber an Tag 1 erst um 15:52 Uhr abholen und am Tag 14 um 15:46 Uhr zurückgeben, dann beträgt die Mietdauer nur 13 Tage, genauer 12 Tage 23 Stunden und 52 Minuten.

Daher passt die Angabe, das Fahrzeug sei am Tag der vereinbarten Rückgabe zurückgegeben worden, durchaus.

Ich bleibe aber dabei, dass Europcar in so einem Fall höchstens die gebuchten 14 Tage in Rechnung stellen darf.

-- Editiert von User am 25. Oktober 2022 10:56

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5942x hilfreich)

Genau, hier ist das echte Datum wichtig. Hat man den Wagen knapp 13 oder knapp 14 Tage genutzt.
Bei knapp 13 Tagen wäre ich beim Vermieter, bei knapp 14 Tagen beim Mieter.

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#11
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Bei knapp 13 Tagen wäre ich beim Vermieter, bei knapp 14 Tagen beim Mieter.


Klar.....

Ich wage die Prognose, dass diese (AGB-)Regelung, so sie denn so angewendet wird zu 95% rechtwidrig sein wird.

Zwar gibt es vereinzelnd die Ansicht, dass es kein Recht auf eine vorzeitige Rückgabe gäbe, daraus resultiert jedoch - wenn man dieser Ansicht folgt - auch nur das recht die Annahme der Rückgabe zu verweigern.

Hier aus einer vorzeitiger Rückgabe ein neuen Vertragsschluss zu konstruieren, der auch noch ex-ante Wirkung entfalten soll ist m.e. schon äußerst gewagt.


Die 14 Tage müssen sie zwar grundsätzlich bezahlen, allerdings muss der Vermieter erlöse gegenrechnen lassen, falls das Fahrzeug (vorzeitig) wieder vermietet wurde.


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#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

In den deutschen Vermietbedingungen von Europcar ist nichts derartiges zu finden. Und wenn ich mir den Screenshot der Mail ansehe ... in welchem Land wurde angemietet?

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5942x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Ich wage die Prognose, dass diese (AGB-)Regelung, so sie denn so angewendet wird zu 95% rechtwidrig sein wird.

ich glaube nicht, dass wir hier von Deutschland ausgehen sollten.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

So etwas gibt es auch in Deutschland und offenbar nicht nur bei Europcar:
https://www.faz.net/aktuell/technik-motor/strafgebuehr-bloss-nicht-den-mietwagen-frueher-abgeben-14525093.html

Zitat (von bostonxl):
In den deutschen Vermietbedingungen von Europcar ist nichts derartiges zu finden.


Richtig, in den deutschen Bedingungen findet man unter 11) a) lediglich den Satz:
Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Und von Europcar UK:

CAN I RETURN THE VEHICLE EARLY?
You may return the vehicle before the return date and time stated on the Rental Agreement then we agree that the hire will end when you return the vehicle to Europcar and hand the vehicle keys to a Europcar agent. Please note, however, that the rental charges will remain the same (ie. as if you had not returned the Vehicle to us before the return date and time stated on the Rental Agreement) as we will not refund any unused daily rental or accessory charges to you.

=> Hier wird also nicht über den Zeitraum abgerechnet, in dem das Fahrzeug tatsächlich genutzt wurde, sondern über die gesamte gebuchte / reservierte Mietdauer.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
torstenR90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Ersteinmal vielen Dank für eure Antworten.

Zitat (von -Laie-):
ich glaube nicht, dass wir hier von Deutschland ausgehen sollten.

Der Wagen wurde in Deutschland, genauer gesagt Hannover (Vahrenwalder Str. 197), angemietet. Um konkret zu werden:

Ich hatte Reserviert vom 09.09. ab 16:00 Uhr bis 22.09. bis 17:30 Uhr.

Tatsächlich hatte ich das Fahrzeug - laut Rechnung - vom 09.09. ab 15:52 Uhr bis 22.09. um 15:46 Uhr. Das passt auch zeitlich soweit.

Europcar sagt, dass in 24 Stunden-Zyklen abgerechnet wird und von diesen 24-Stunden-Zyklen hatte ich damit nur 13, anstatt der vereinbarten 14 "voll". Ich hatte nie vor, durch die "vorzeitige" Rückgabe einen Tag erstattet zu bekommen. Es ergab sich einfach, dass ich den Wagen nicht erst um 17:30 Uhr zurück brachte.

Zitat (von vundaal76):
Hat Europcar diese 32% von Ihrer Kreditkarte abgebucht?

Ja.

Die letzte E-Mail in der Korrespondenz mit Europcar, falls diese jemand nachlesen möchte. Enthält inhaltlich aber nichts neues: https://i.ibb.co/t37fGCJ/Bildschirmfoto-vom-2022-10-25-19-40-43.png

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich werde in der kommenden Woche mit der Sache zu einem Anwalt. Diese Geschichte ist mit "absurd" noch sehr wohlwollend umschrieben.

-- Editiert von User am 25. Oktober 2022 19:51

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2400 Beiträge, 369x hilfreich)

Meiner Meinung nach ändert die Rückgabe der Mietsache nicht das Vertragsverhältnis.
Versuch einfach mal beim nächsten Umzug Deinem Vermieter den Schlüssel einen Monat vorher zurückzugeben und dann zu argumentieren "Ja aber dadurch hat sich ja der Vertrag verkürzt". Wird nicht klappen.

Genau das versucht der Fahrze***ermieter hier aber. Er versucht die vorzeitige Rückgabe in eine Vertragsänderung umzudeuten.

Ich würde auf den ursprünglich geschlossenen Vertrag bestehen und die vereinbarte Summe für 14 Tage auf jeden Fall bezahlen (senkt den Streitwert und damit die Anwalts-, Gerichts- und Inkassokosten wenn es weiter eskaliert).

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
torstenR90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Meiner Meinung nach ändert die Rückgabe der Mietsache nicht das Vertragsverhältnis.

So hatte ich bis zum Erhalt der (nachträglichen) Rechnung auch gedacht. :D

Zitat (von Kalanndok):
Ich würde auf den ursprünglich geschlossenen Vertrag bestehen und die vereinbarte Summe für 14 Tage auf jeden Fall bezahlen (senkt den Streitwert und damit die Anwalts-, Gerichts- und Inkassokosten wenn es weiter eskaliert).


Den Betrag für die 14 Tage hatte ich am Tag der Anmietung via Kreditkarte bereits voll entrichtet. Und nun hat sich Europcar besagten Aufpreis noch über Kreditkarte geholt bzw. nachbelastet.



-- Editiert von User am 25. Oktober 2022 20:19

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
torstenR90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
War das irgendein Sonderangebot mit abweichenden Bedingungen?


Nicht, dass ich wüsste. Zumindest wurde ich nicht offensichtlich darauf hingewiesen und auch den Vertragsunterlagen konnte und kann ich nichts entsprechendes entnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von torstenR90):
Ich hatte Reserviert vom 09.09. ab 16:00 Uhr bis 22.09. bis 17:30 Uhr.
Tatsächlich hatte ich das Fahrzeug - laut Rechnung - vom 09.09. ab 15:52 Uhr bis 22.09. um 15:46 Uhr.


Das macht die Sache ja noch absurder, zumal sie ja nur "bis 17:30" gemietet haben, damit ist ja die vorzeitige Rückgabe explizit eingeschlossen ;)

Zitat (von torstenR90):
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich werde in der kommenden Woche mit der Sache zu einem Anwalt. Diese Geschichte ist mit "absurd" noch sehr wohlwollend umschrieben.


Machen sie das, m.E. wird das mit einem Schreiben erledigt sein

Übrigens: Das "deutsch" der Emails klingt nach Übersetzungssoftware....

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
torstenR90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Machen sie das, m.E. wird das mit einem Schreiben erledigt sein


Ich hoffe es. Trotzdem ist es irgendwie traurig, dass dieser Schritt notwendig ist.

Zitat (von kalledelhaie):
Übrigens: Das "deutsch" der Emails klingt nach Übersetzungssoftware....


Der Name der Person im Fuß der E-Mails (von mir in den Screenshots entfernt) lässt England als Herkunft oder gar Ort der Bearbeitung vermuten.

-- Editiert von User am 25. Oktober 2022 21:37

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

Zitat (von torstenR90):
Und nun hat sich Europcar besagten Aufpreis noch über Kreditkarte geholt bzw. nachbelastet.


Kannst Du den Betrag nicht einfach beim Kreditkartenunternehmen stornieren mit der Begründung, dass Du die Abbuchung nicht autorisiert hast? Dann muss Europcar rechtliche Schritte einleiten.

Wenn Du jetzt einen Anwalt einschaltest, dann bleibst Du u.U. auf dessen Kosten sitzen, es sei Du hast eine Rechtsschutzversicherung, die das abdeckt.

Zitat (von torstenR90):
Der Name der Person im Fuß der E-Mails (von mir in den Screenshots entfernt) lässt England als Herkunft oder gar Ort der Bearbeitung vermuten.


Dann tippe ich auf Irland, denn dort betreiben zahlreiche Unternehmen ihre Call-Center.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124026 Beiträge, 40310x hilfreich)

Zitat (von torstenR90):
Europcar sagt, dass in 24 Stunden-Zyklen abgerechnet wird und von diesen 24-Stunden-Zyklen hatte ich damit nur 13, anstatt der vereinbarten 14 "voll".

Das leist sich so, als würde diese Theorie passen
Zitat (von Harry van Sell):
Denn wenn es ein Tarif mit einer Mindestmietdauer von X Tagen war, dann würde Tarif Y tatsächlich nur gelten, wenn die Mindestmietdauer von X Tagen erfüllt wäre. Falls nicht, gilt der teure Tarif Z.




Zitat (von kalledelhaie):
Ich wage die Prognose, dass diese (AGB-)Regelung, so sie denn so angewendet wird zu 95% rechtwidrig sein wird.

Kommt ganz darauf an, was sich in den vertraglichen Vereinbarungen findet.
Das man "Strafe" zahlt, wenn man den Wagen zu spät zurückgibt und auch "Strafe" wenn er zu früh zurückgegeben wird wäre eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und damit nichtig.
Denn die Uhrzeit zur Rückgabe genau zu treffen, ist dem Kunden - außer durch "Glück gehabt" gar nicht möglich, da dies von Faktoren beeinflusst wird, die der Kunde nicht beeinflussen kann und die aus der Sphäre des Vermieters stammen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2616 Beiträge, 1202x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Zitat (von torstenR90):
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich werde in der kommenden Woche mit der Sache zu einem Anwalt. Diese Geschichte ist mit "absurd" noch sehr wohlwollend umschrieben.
Warum so kostentreibend?

Die unautorisierte Abbuchung zurück holen. Der Vermietfirma einen Einschreiber schicken, kurz, knapp ohne Rechtfertigungen, dass sie sich Mahnungen und Inkasso sparen können. Man wird diese (dubiose) Forderung nur bezahlen, wenn das ein Gericht anordnet.

Die Vorteile dieses Vorgehens aus meiner Sicht:
- Du hast erstmal Dein Geld wieder;
- der Streitwert ist "nur" noch dieser Aufpreis;
- Du läufst nicht Gefahr auf den Erstberatungskosten sitzen zu bleiben;
- Europcar muss klagen und seine Forderung begründen;
- vielleicht machen die auch nix...

...oder sprechen von mir nicht gesehene Gründe gegen eine solche Handlungsweise?


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#27
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Ich wäre mit den hier gegebenen Tipps sehr vorsichtig.

Europcar unterscheidet zwischen "Langzeitmieten" und "regulären Mieten". Bei den Langzeitmieten (die auch Angebot wie Wochenmiete) beinhalten wird immer der bei der Reservierung genannte Zeitraum voll abgerechnet, auch wenn das Fahrzeug früher als vereinbart zurückgegeben wird.

Bei den regulären Mieten, die der TE m.E. genutzt hat, wird tagesgenau (24 Stunden) abgerechnet. Der TE hat aufgrund seiner reservierten Mietdauer (9.09. ab 16:00 Uhr bis 22.09. bis 17:30 Uhr) einen Tagespreis , der auf Basis von 14 Tagen Mietdauer kaluliert wurde. (P.S: Der TE hätte das Fahrzeug aufgrund der 24 Stunden Regel bis zum 23.9. 16.00 h zurückgeben können.)

Der TE hat das Fahrzeug aber nach 13 Tagen zurückgegeben, die Abrechnung erfolgt also auf Basis von 13 Tagen. Der vorher kalkulierte Tagespreis verliert also seine Gültigkeit.

Zur Verdeutlichung: Ich benötige heute eine Mietwagen für zwei Tage. Reserviere diesen aber für 14 Tage, um den besseren Preis zu erhalten. Und bringe den Wagen morgen wieder zurück. Dann dürfte jedem klar sein, dass der Tagespreis wohl ein anderer sein muss. Anders herum wäre das Geschrei groß, wenn dann 14 Tage abgerechnet werden.

Beim TE ist das natürlich ein Grenzfall, aber Kulanz dürfte kaum erwarten zu sein.

Dies natürlich alles unter der Voraussetzung, dass in den Vermietbedingungen (evtl. auch den besonderen Bedingungen für den gewählten Tarif) ein entsprechender Passus vorhanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5076 Beiträge, 1966x hilfreich)

Zitat:
Und nun hat sich Europcar besagten Aufpreis noch über Kreditkarte geholt bzw. nachbelastet.


Das wäre nett gewesen, wenn Du das viell. gleich am Anfang geschrieben hättest. Leider hast Du meine explizite Frage dazu nicht direkt beantwortet.

Als erstes solltest Du über.Deine kartenausgebende Bank versuchen, den Betrag zurückzuholen (Stichwort: Chargeback). Da musst Du gegenüber Deine Bank aber Druck aufbauen, weil die Bank versuchen wird, Dich abzuwimmeln.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5942x hilfreich)

Der Wagen wurde ab 16 Uhr angemietet, aber bereits um 15:52 abgeholt. Also zu früh. Evtl. kommt diese extrem dubiose Rechnung ja daher, dass zu früh abgeholt wurde und deren System dadurch durcheinandergekommen ist.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#30
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Wagen wurde ab 16 Uhr angemietet, aber bereits um 15:52 abgeholt. Also zu früh. Evtl. kommt diese extrem dubiose Rechnung ja daher, dass zu früh abgeholt wurde und deren System dadurch durcheinandergekommen ist.
Lies #16 und #27.

Zitat (von vundaal76):
Als erstes solltest Du über.Deine kartenausgebende Bank versuchen, den Betrag zurückzuholen (Stichwort: Chargeback). Da musst Du gegenüber Deine Bank aber Druck aufbauen, weil die Bank versuchen wird, Dich abzuwimmeln.
Mit dem Risiko, später noch mehr zu zahlen.

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