Mindestlaufzeit / Telekom

17. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
steffensstiefel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestlaufzeit / Telekom


Hallo !
Mal wieder eine Frage zur beliebten Telekom. :-(

Ich habe zZt ein Home Entertain Packet der T-com mit Mindestlaufzeit.
Diese ist in 4 Monaten abgelaufen und ich habe nicht vor das zu verlängern.

Nun ist es aber so das ich zum nächsten Monat umziehe.
Und somit den Anschluss zur neuen Adresse umverlegen lassen muss.
Das kostet ja schon mal was !

Nun wird mir gesagt das ich mein Packet mitnehmen "muss" ....
aber die Mindestlaufzeit würde nach dem Umzug wieder von vornen beginnen !
Sprich, also wieder 24 Monate.
Ich will mich ja nicht vor der Restlaufzeit des Vertrages drücken,
auch möchte ich eigentlich weiter Kunde der T-com bleiben.
Doch diese Umgangsform wiederspricht sich meiner Rechtsauffassung.
Darf das sein - ist das rechtens ? - auch wenn es "irgendwo" in den AGBs
so drinnen stehen soll !?
Oder wie kann ich diese Frechheit umgehen ?

Auf rege Wortmeldung
mfG*, Steffen

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Telekom schreiben und auffordern, den Vertrag am neuen WOhnort zu alten Konditionen weiterlaufen zu lassen. Ansonsten die ausserordentliche Kündigung androhen. Hat bei mir geklappt, bin mit der alten MLZ umgezogen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Ali Baba

leider ist es gängige Praxis der Tcom bei Umzug zu versuchen dem Kunden einen neuen 24-Monatsvertrag ans Bein zu binden, es heist dann immer, es ginge nicht anderst....

Nur wer sich wehrt kommt ungeschoren davon.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

i.d.R. wird der "Neuvertrag" dann mit Erstattung der 100 Euro Schaltungskosten kaschiert. Wenn du keinen neuen Vertrag willst, kündige zum nächstmöglichen Termin und belass es dabei.

Beim umzug lässt du ebend nur dein Telefon umziehen, das kostet aber auch ca 60 Euro.

Wenn die Preise sich nicht geändert haben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen