Hallo zusammen.
Darf ich Euch um Eure Meinung zu dem folgenden Fall bitten?
Gegenstand der Frage ist ein Mitgliedsvertrag in einem Fitnessstudio. Die relevanten Formulierungen in dem Vertag lauten:
"Der Vertrag beginnt und endet zu den vertraglich festgelegten Terminen. Nach Ablauf des Vertrages verlängert sich dieser automatisch um 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. "
und später
"Der Vertrag beginnt am: 01.01.2005
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 21 Monate*
* Beitragsrabatt erst ab einer Laufzeit von 21 Monaten"
Der Kunde hat nun unter Berücksichtigung des Beitragsrabattes die Leistungen des Studios genutzt. WICHTG: Die Mindestvertragslaufzeit wurde eingehalten und deutlich überschritten, die Frage nach einem vorzeitigem Vertragsende stellt sich hier also nicht.
Der Kunde möchte den Vertrag nun kündigen und es besteht Uneinigkeit über den nächstmöglichen Termin zu einer fristgerechten Kündigung.
Der Betreiber des Fitnessstudios argumentiert:
"Der Vertragsbeginn war der 01.01.2005. Durch die Mindestlaufzeit von 21 Monaten ergibt sich ein vereinbartes Vertragsende am 30.09.2006. Ab diesem Datum hat sich der Vertrag immer wieder um 6 Monate verlängert, eine Kündigung ist also jeweils zum 30.03. bzw. 30.09. der kommenden Jahre möglich."
Der Kunde argumentiert:
"Aus dem Vertrag geht ein vereinbartes Vertragende nicht hervor. Auch aus der angegebenen Mindestvertragslaufzeit könne nicht geschlossen werden, dass hiermit ein Vertragsende definiert werden sollte, da die Mindestlaufzeit offensichtlich nur als Bemessungsgrundlage für einen Rabatt herangezogen werde. Der Vertrag sei also eigentlich auf unbestimmte Zeit geschlossen worden und die auf ein vereinbartes Vertragsende ausgerichteten Kündigungsmodalitäten in Gänze nicht anwendbar."
Wer hat Recht?
Mit welchen Fristen und Daten kann der Kunde den Vertrag kündigen?
Vielen Dank schonmal und feiertägliche Grüsse
bobele
Mindestvertragslaufzeit gleich Vertragsende?
Der Kunde hat Unrecht. Das Vertragsende ist eindeutig "1.1.2005 plus 21 Monate", wird gemäß Vereinbarung automatisch jeweils 6 Monate verlängert.
Wieso sollte die erste Klausel, die genau das beschreibt, unwirksam sein?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 20.12.2012 15:31
Bitte erläutern Sie, warum das Vertragsende eindeutig "1.1.2005 plus 21 Monate" ist.
Die 21 Monate beschreiben eine "Mindestvertragslaufzeit", die ausdrücklich im Bezug steht zu einem vergünstigten Beitrag. Bedeutet denn aber eine "Mindestvertragslaufzeit" auch zwingend, dass damit ein Vertragsende definiert wird?
Der Fall ist ja nun nicht undenkbar: Es wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, der jederzeit kündbar ist. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 21 Monaten jedoch werden besondere Konditionen gewährt.
Darum war die Frage: Ist eine Mindestvertragslaufzeit, vor allem, wenn sie so eindeutig nicht mit einem Vertragsende, sondern mit einem anderen Vertragsinhalt (Beitragshöhe) in Verbindung gebracht wird, zwingend auch als vereinbartes Vertragsende zu verstehen?
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