Missbräuchliche AGB (93/13/EWG?)

23. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jannik24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Missbräuchliche AGB (93/13/EWG?)

Hallo,

ich habe vor 9 Monaten bei einem Fitnessstudio einen Vertrag unterschrieben. Ich habe mich aber kurze Zeit später an einem Gerät, welches fehlerhaft (nicht gewartet) war, verletzt.

In den AGB steht jedoch, dass ich Ansprüche innerhalb einer Frist von einem Monat nach Fälligkeit in Textform gegenüber der anderen Vertragspartei geltend machen müsse. Wenn der Anspruch nicht in der Frist geltend gemacht wird, erlischt er.

Meine Uhr ist kaputt gegangen und ich konnte 2 Monate keinen Sport mehr machen. Erst nach den 2 Monaten habe ich mich bei ihm gemeldet und wollte Ersatz haben und natürlich auch meinen Monatsbeitrag wieder herausverlangen.

Der Typ meinte dann aber, dass ich mich zu spät gemeldet habe und ich deswegen keinen Anspruch geltend machen kann. Ich habe im Internet ein bisschen gegoogelt und habe gesehen, dass die doch eigentlich missbräuchlich ist (also die Klausel). Ich bin doch Verbraucher und kann mich doch auf Die Richtlinie 93/13/EWG berufen. Die AGB müssten doch komplett verfallen, wenn eine Klausel missbräuchlich ist. Aber dann gibt es ja noch irgendwie den 306 BGB. Und ich bin überfordert. Könntet ihr mir helfen?

Liebe Grüße

Jannik

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Es geht in dieser EWG-Richtlinie darum, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre jeweiligen Rechtsvorschriften in Verbraucherverträgen *europäisieren*/harmonisieren, so dass Verbraucher auch Verträge mit Anbietern anderer EWG/EU-Staaten schließen können und verstehen.

Du hast vermutlich einen Vertrag mit einem dt. Fitness-Studio, der seine dt. AGB hat.

Zitat (von Jannik24):
Der Typ meinte dann aber,
Ja, der Typ hat recht, du warst zu spät.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120291 Beiträge, 39866x hilfreich)

Zitat (von Jannik24):
Könntet ihr mir helfen?

Ja, als erstes mal ein wirklich tragfähiges Argument finden und nicht so einen Unfug wie das:
Zitat (von Jannik24):
Meine Uhr ist kaputt gegangen und ich konnte 2 Monate keinen Sport mehr machen.




Zitat (von Jannik24):
Die AGB müssten doch komplett verfallen, wenn eine Klausel missbräuchlich ist.

Nein, nur die Klausel wäre da nichtig und würde durch die Gesetze ersetzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Ich bin doch Verbraucher und kann mich doch auf Die Richtlinie 93/13/EWG berufen.


Nein, Du kannst Dich nicht auf diese Richtlinie berufen, sondern nur auf das BGB.

Konkret wäre hier zu prüfen, ob ein Verstoß gegen den § 305c Abs. 1 BGB vorliegt. Um zu Deinem Recht zu kommen, wirst Du das Fitnessstudio aber wohl verklagen müssen.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, als erstes mal ein wirklich tragfähiges Argument finden und nicht so einen Unfug wie das:
Zitat (von Jannik24):
Meine Uhr ist kaputt gegangen und ich konnte 2 Monate keinen Sport mehr machen.


Da sich der TE laut Sachverhalt verletzt hat, dürfte die 2 Monate ohne Sport wohl kaum eine direkte Folge der kaputten Uhr sein.

0x Hilfreiche Antwort

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