Hallo,
ich habe vor 9 Monaten bei einem Fitnessstudio einen Vertrag unterschrieben. Ich habe mich aber kurze Zeit später an einem Gerät, welches fehlerhaft (nicht gewartet) war, verletzt.
In den AGB steht jedoch, dass ich Ansprüche innerhalb einer Frist von einem Monat nach Fälligkeit in Textform gegenüber der anderen Vertragspartei geltend machen müsse. Wenn der Anspruch nicht in der Frist geltend gemacht wird, erlischt er.
Meine Uhr ist kaputt gegangen und ich konnte 2 Monate keinen Sport mehr machen. Erst nach den 2 Monaten habe ich mich bei ihm gemeldet und wollte Ersatz haben und natürlich auch meinen Monatsbeitrag wieder herausverlangen.
Der Typ meinte dann aber, dass ich mich zu spät gemeldet habe und ich deswegen keinen Anspruch geltend machen kann. Ich habe im Internet ein bisschen gegoogelt und habe gesehen, dass die doch eigentlich missbräuchlich ist (also die Klausel). Ich bin doch Verbraucher und kann mich doch auf Die Richtlinie 93/13/EWG berufen. Die AGB müssten doch komplett verfallen, wenn eine Klausel missbräuchlich ist. Aber dann gibt es ja noch irgendwie den 306 BGB. Und ich bin überfordert. Könntet ihr mir helfen?
Liebe Grüße
Jannik
Missbräuchliche AGB (93/13/EWG?)
23. Februar 2021
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Frage vom 23. Februar 2021 | 16:07
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Missbräuchliche AGB (93/13/EWG?)
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#1
Antwort vom 23. Februar 2021 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5667x hilfreich)
Es geht in dieser EWG-Richtlinie darum, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre jeweiligen Rechtsvorschriften in Verbraucherverträgen *europäisieren*/harmonisieren, so dass Verbraucher auch Verträge mit Anbietern anderer EWG/EU-Staaten schließen können und verstehen.
Du hast vermutlich einen Vertrag mit einem dt. Fitness-Studio, der seine dt. AGB hat.
Ja, der Typ hat recht, du warst zu spät.ZitatDer Typ meinte dann aber, :
#2
Antwort vom 23. Februar 2021 | 21:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120291 Beiträge, 39866x hilfreich)
ZitatKönntet ihr mir helfen? :
Ja, als erstes mal ein wirklich tragfähiges Argument finden und nicht so einen Unfug wie das:
ZitatMeine Uhr ist kaputt gegangen und ich konnte 2 Monate keinen Sport mehr machen. :
ZitatDie AGB müssten doch komplett verfallen, wenn eine Klausel missbräuchlich ist. :
Nein, nur die Klausel wäre da nichtig und würde durch die Gesetze ersetzt.
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#3
Antwort vom 23. Februar 2021 | 21:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Ich bin doch Verbraucher und kann mich doch auf Die Richtlinie 93/13/EWG berufen.
Nein, Du kannst Dich nicht auf diese Richtlinie berufen, sondern nur auf das BGB.
Konkret wäre hier zu prüfen, ob ein Verstoß gegen den § 305c Abs. 1 BGB vorliegt. Um zu Deinem Recht zu kommen, wirst Du das Fitnessstudio aber wohl verklagen müssen.
ZitatJa, als erstes mal ein wirklich tragfähiges Argument finden und nicht so einen Unfug wie das: :
ZitatMeine Uhr ist kaputt gegangen und ich konnte 2 Monate keinen Sport mehr machen. :
Da sich der TE laut Sachverhalt verletzt hat, dürfte die 2 Monate ohne Sport wohl kaum eine direkte Folge der kaputten Uhr sein.
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