Hallo zusammen,
ein Bekannter, welcher bei einer Versicherungsgesellschaft arbeitet, hatte mich vor einiger Zeit für diese geworben als Nebenberuflicher Mitarbeiter.
Ich habe ihm Kunden vermittelt und bekam bei erfolgreichen Abschlüssen eine Provison von der Vers.-Gesellschaft.
Jetzt nach ca. einem Jahr kündigen einige Kunden die Verträge und ich muss hohe Rückzahlungen an die Vers.-Gesellschaft leisten. Als ich mir meinen Beratervertrag genau angesehen habe, habe ich festgestellt, dass mein Bekannter alle meine Unterschriften für meinen Beratervertrag gefälscht hat.
Nun meine Frage: Wenn ich dieses der Vers.-Gesellschaft mitteile, müsste ich dann alle erhaltenen Provisionen zurück zahlen oder müsste mein Bekannter die geleistetet Provisionen an die Vers.-Gesellschaft zurück zahlen?
Mitarbeitervertrag Unterschrift gefälscht
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ich würde als erstes mal den Bekannten bei der Polizei anzeigen wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Denn es steht und fällt alles mit der Feststellung, dass auch wirklich die Unterschrift gefälscht wurde.
Hast du denn jemals die Provision für diese gefälschten Verträge erhalten oder hat sich der Bekannte die Provision eingesteckt?
Wenn du auch nie die Provision erhalten hast für die gefälschten Verträge, dann gibt es auch kein Anspruch an dich, irgendetwas zurückzuzahlen. Das wäre die einfache Variante.
Bei allem Anderen würde ich tendenziell der Versicherungsgesellschaft in einem Satz mitteilen, dass man Strafanzeige erstattet hat und dass man ggf. einen Anwalt einschalten will. Eventuell musst du die Provision dann zurückzahlen, soweit du es bekommen hast, kannst dir das Geld aber ggf. vom Bekannten zurückholen.
-- Editiert von mepeisen am 11.05.2016 07:27
die Provisionen habe ich erhalten, der Bekannte bekam natürlich auch eine Provision.
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Zitat:hatte mich vor einiger Zeit für diese geworben als Nebenberuflicher Mitarbeiter.
Und da hast du nie einen Vertrag gesehen oder unterschrieben?
doch, mir wurden die Unterlagen von der Vers.-Gesellschaft bestätigt zurück geschickt. Ich habe aber nicht auf die Unterschriften auf den letzten Seiten geachtet.
Der Bekannte hatte den Mitarbeitervertrag ausgefüllt und die Unterschriften gefälscht und an die Vers.-Gesellschaft geschickt und diese haben mir dann eine Bestätigung zugeschickt.
Ich hatte meinen Bekannten zu diesem Zeitpunkt vertraut und dachte das alles so in Ordnung wäre.
Was hat es denn mit den "Unterschriften auf den letzten Seiten" auf sich?
Du wolltest doch so einen Vertrag abschließen. Urkundenfälschung liegt nur vor, wenn Erklärungsinhalt (das, was im Vertrag steht) und Erklärungswille (das, was du wolltest) auseinander fallen. Wenn du den Vertrag so abschließen wolltest, ist es keine Urkundenfälschung, wenn jemand an deiner Stelle unterschreibt (bzw. deine Unterschrift nachmacht).
-- Editiert von TheSilence am 11.05.2016 16:27
ich habe den Vertrag vorher nie gesehen und wusste davon auch nichts, der Bekannte hatte ihn ausgefüllt und meine Unterschrift gefälscht und abgeschickt.
Ich habe dann später eine Vertragsbestätigung erhalten und ihn drauf angesprochen, er meinte das alles so ok sein. Wie gesagt ich habe ihm völlig vertraut.
Ich dachte, die Versicherungen selbst wurden gefälscht? Sprich: Die Leute haben moniert, dass sie nie eine Versicherung abgeschlossen hätten. Wenn es nur um DEINEN Vertrag mit der Versicherung ging, dann hast du wenig Chancen. Ob der nun die Unterschrift gefälscht hat oder nicht.
Zitat:[Urkundenfälschung liegt nur vor, wenn Erklärungsinhalt (das, was im Vertrag steht) und Erklärungswille (das, was du wolltest) auseinander fallen.
Kommt natürlich stark auf die Details an. Einfach so eine fremde Unterschrift nachztumachen ist trotzdem nicht erlaubt. Wenn jemand eine Vollmacht gibt, dass jemand anderer etwas unterzeichnen darf, dann muss das in der Urkunde auch ersichtlich sein ("i.A." oder ähnliches). Mag dann je nach Einzelfall nicht mehr ins Strafrecht fallen, in Ordnung ist das aber trotzdem nicht.
Hier geht es ja offenbar darum, dass die Details, wann die Provision zurück zu zahlen ist, nicht bekannt waren und so nicht vom TE akzeptiert wurden. Zumindest verrät meine Glaskugel das.
Zitat:Jetzt nach ca. einem Jahr kündigen einige Kunden die Verträge und ich muss hohe Rückzahlungen an die Vers.-Gesellschaft leisten.
Nehmen wir also mal an, es hat alles seine Richtigkeit. Die Leute haben die Versicherung wirklich abgeschlossen und kündigen ganz normal und fristgerecht. In vielen Fällen ist dann die Forderung der Versicherung auf Provisionsrückzahlung Quatsch. In manchen Fällen ist sie berechtigt. Mal unabhängig von der Unterschriftenfrage würde ich an diesem Punkt einen Anwalt aus dem Versicherungsrecht hinzu ziehen, denn der muss sich die Vertragsdetails ganz genau anschauen um zu beurteilen, ob das nun zurück gefordert werden darf oder nicht. Das können/dürfen wir als Laien im Forum nicht leisten.
-- Editiert von mepeisen am 11.05.2016 16:42
Zitat:Einfach so eine fremde Unterschrift nachztumachen ist trotzdem nicht erlaubt.
Es ist unter den o.a. Umständen nicht verboten.
Zitat:Mag dann je nach Einzelfall nicht mehr ins Strafrecht fallen, in Ordnung ist das aber trotzdem nicht.
Moralische Bewertungen machen wir hier doch nicht.

Zitat:Die Leute haben die Versicherung wirklich abgeschlossen und kündigen ganz normal und fristgerecht. In vielen Fällen ist dann die Forderung der Versicherung auf Provisionsrückzahlung Quatsch. In manchen Fällen ist sie berechtigt.
In der Regel gibt es vertragliche Richtlinien, ab wann ein Vertragsabschluß als provisionswürdig angesehen wird; typischerweise gibt es dann Regelungen wie "sofern der Vertrag mindestens 1 Jahr ungekündigt fortbesteht". Damit soll verhindert werden, daß Provisionsritter haufenweise Kunden mit falschen Versprechungen ködern, die alle direkt wieder kündigen und der Vermittler trotzdem Kohle einstreichen kann.
-- Editiert von TheSilence am 12.05.2016 09:30
Zitat:In der Regel gibt es vertragliche Richtlinien
Richtig, aber nicht alle dieser vertraglichen Richtlinien sind erlaubt. es gibt da haufenweise Urteile, sowohl pro Versicherung als auch Contra. Daher auch mein verweis auf einen Anwalt, der sich das anhand der Verträge mal genauer anschauen müsste.
-- Editiert von mepeisen am 13.05.2016 01:26
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