Mitgliedschaft Spende-Widerrufsrecht

23. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
ingmar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Mitgliedschaft Spende-Widerrufsrecht

hallo,
ich habe mir an einem stand vor einem baumarkt eine mitgliedschaft bei einer hilfsorganisation aufschwatzen lassen. jährlich soll ein gewisser geldbetrag (spende)von meinem konto abgebucht werden. kann ich noch vom vertrag zurücktreten?
danke
ingmar

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:
kann ich noch vom vertrag zurücktreten?


Das kommt darauf an, wie lange der Vertragsabschluss zurück liegt. Der Wiederruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erfolgen, wobei es auf die rechtzeitige Absendung des Wiederrufsschreiben (bitte per Einschreiben) ankommt.

Sollte der Mitgliedsantrag, den Du unterschrieben hast allerdings keine Belehrung über das Wiederrufsrecht enthalten, so beginnt die 14-Tages-Frist erst zu laufen, wenn Du überhaupt Kenntnis von Deinem Wiederrufsrecht erlangt hast.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@ Pawel

Also einer von uns beiden versteht hier wohl etwas absolut verkehrt. Ingmar schreibt:

quote:
ich habe mir an einem stand vor einem baumarkt eine mitgliedschaft bei einer hilfsorganisation aufschwatzen lassen. jährlich soll ein gewisser geldbetrag (spende)von meinem konto abgebucht werden


Das ist für mich kein Schenkungsversprechen, sondern eine beitragspflichtige Mitgliedschaft/Fördermitgliedschaft in einem Verein. Das was hier als Spende bezeichnet wird, ist m.E. keine Spende, sondern eben der Mitgliedsbeitrag, zu dessen regelmäßiger Bezahlung sich das Mitglied verpflichtet. Somit kommt ein Vertrag zustande, der dem Wiederrufsrecht unterliegt.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ingmar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

ich bin im vorbeigehen angesprochen worden und habe mich dann in ein gespräch verwickeln lassen.
ingmar

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:
Die Fragestellerin hat sich doch offensichtlich selbst an den vor dem Baumarkt befindlichen Stand des Vereines begeben, um dann ggf. eine Mitgliedschaft einzugehen.


Das geht allerdings aus dem Posting der Fragestellerin nicht hervor. Üblicherweise ist es doch an diesen Ständen so, dass die Werber aktiv auf die Passanten zugehen, Passanten ansprechen, Informationen geben und dann irgendwann die Frage stellen, ob nicht die Arbeit dieses Vereins auch unterstützen möchte, indem man Fördermitglied wird.

Dazu heißt es in § 312 Abs. 1:

Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
.....
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

Meines Erachtens dürfte dieses auch auch Vereinsmitgliedschaften anwendbar sein, die auf solche art und Weise zustande kommen.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Um welchen Verein ging es denn ? Ich kenn da nur einen, der sich vor solchen Märkten postiert. Der hat sehr schlechte Presse.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ich habe leider keinen Palandt vorliegen. Aber, ist nicht auch eine Vereinsmitgliedschaft, also eine dauerhafte Verpflichtung zu regelmäßigen Zahlungen (Beiträge) ein entgeltlicher Vertrag? Ich würde das jedenfalls so sehen.

Unabhängig davon würde ich aber auf jeden Fall so vorgehen, dass ich - unwissend wie ich nunmal bin - die Mitgliedschaft einfach schriftlich widerrufe und gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufe. Ich glaube nicht, dass irgendein gemeinnütziger Verein tatsächlich die vermeintlich berechtigte Forderung mit aller Konsequenz einzutreiben versucht.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

Und auch zu den Zeiten des alten Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften galt die Einschränkung, dass dieses Widerrufsrecht nur für entgeltliche Verträge gilt. Insofern liege ich, glaube ich, mit meiner Einschätzung gar nicht so falsch.

@ Kater Freddy:

Hast Du vielleicht einen Link zu dem Urteil?

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

d.h. so lange die bezahlte/versprochene Betrag <40 € ist, die Fragestellerin kann die Vertrag widerrufen

Falsch verstanden oder falsch ausgedrückt. :)

Widerrufen werden kann, solange entweder die Bezahlung (Mitgliedsbeitrag) noch gar nicht vor Ort erfolgt ist oder sie vor Ort erfolgt ist und mindestens 40 EUR betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:
Entgeltlichkeit i.S.d. § 312 heisst, dass wenigstens im weitesten Sinne eine Leistung und eine Gegenleistung ausgetauscht werden.
Dies ist hier gerade nicht der Fall, da die Fragestellerin lediglich dahingehend erklärt hat, jährlich einen bestimmten Betrag spenden zu wollen und hierfür keine irgendwie geartete Gegenleistung erhält .


Woraus schließt Du das? Die Fragestellering hat ausdrücklich erklärt, dass sie in dem Verein Mitglied geworden ist. Wer sagt denn, dass sie durch diese Mitgliedschaft nicht auch gewisse Rechte erworben hat? Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Vereinssatzung geregelt, die uns hier nicht bekannt ist.

quote:
Ein besonderer Verbraucherschutz wie die Möglichkeit eines Widerrufes ist hier also nicht notwendig, da die Fragestellerin KEINE sie bindende vertragliche Verpflichtung eingegangen ist.


Auch das ist meines Erachtens falsch. Die Fragestellerin ist Mitglied eines Vereines geworden und hat sich damit - bis zu ihrem Austritt - zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Diesen Beitrag könnte der Verein m.E. auch gerichtlich geltend machen. Das das in der Regel kein Verein macht, steht auf einem anderen Blatt und ändert nichts an den rechtlichen Möglichkeiten.

Gruss,

Axel.

PS: @KaterFreddy:

Warte noch auf den Link zum Urteil.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

-- Editiert von AxelK am 27.05.2006 20:14:50

-- Editiert von AxelK am 27.05.2006 20:15:55

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

bei Kontoauszug der Verein wird behaupten, das die Spende sofort überwiesen werden

Das wäre wohl nicht mehr 'sofort' im Sinne des Gesetzes. Damit wäre nur direkte Geldübergabe oder direktes Abbuchen via EC-Karte gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Uwe50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Puuuuh, mir schwirrt der Kopf, nachdem ich mich als juristischer-Laie durch die 2 Seiten gelesen habe.

Meine Frau hat nämlich gestern auch so eine "Förder-Mitgliedschaft" bei einem Hilfswerk an der Haustür unterschrieben.

Da sie aber keine längerfristige Bindung wollte, wurde der Text abgeändert in: "Ja, ich will durch meine Förder-Mitgliedschaft die Aufgaben und Ziele des Vereins (gestr.: dauerhaft) unterstützen. usw."

Und: "Mein (gestr.: jährlicher) Förderbeitrag beträgt 60,00 €"

Da meine Frau unsere Konto-Nummer/BLZ nicht im Gedächtnis hatte, hat sie nur den Bank-Namen angeben können, weiter nichts.

In dem Vordruck befindet sich kein Hinweis auf ein Widerrufsrecht.

Meine Fragen:
1) Kann diese "Mitgliedschaft" widerrufen werden? Ein Betrag ist noch nicht gezahlt oder abgebucht (kann ja auch nicht).

2) Oder ist das ein Vertrag, der widerrufen werden muss/kann.

2) Kann die Einmal-Zahlung eingeklagt werden? Ist das eine Schenkung, die nicht einklagbar ist.

Ich persönlich würde diesen "Vertrag" am liebsten widerrufen und nicht abwarten, da ich keine Fristen versäumen will.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

sieh mal hier :

http://www.skandale-in-bayern.de/tierhilfswerk1.html

Da hatte mich auch mal einer auf der Strasse an einem Stand angesprochen, auch ich hatte die Kontodaten nicht komplett, wollte diese nachreichen, kam nicht gleich dazu, da haben die von einem völlig anderen Konto versucht was abzubuchen. Wahrscheinlich hat der Werber wg. der Prov. einfach was reingeschrieben.

Habe dann per Fax die Mitgliedschaft gekündigt und nie mehr was von denen gehört.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen