Mitgliedschaft gekündigt / Gewerrkschaft / weiterhin Mitglied

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
o.c123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitgliedschaft gekündigt / Gewerrkschaft / weiterhin Mitglied

Hallo liebe Leser,

Ich habe letztes Jahr am 23.01.2019 meine Ausbildung zum Koch erfolgreich absolviert.
Während der Ausbildungszeit bin ich einer Gewerkschaft beigetreten weil ich es für Richtig hielt.

Nun nachdem meine Ausbildung sich dem Ende neigte war mir klar, das ich nicht in der Branche bleiben möchte.
So habe ich vor Abschluss meiner Prüfung eine Schriftliche Kündigung abgegeben das ich kein Mitglied mehr sein möchte, mit dazu habe ich die Abmahnung von meinem Betrieb in deren Hände gedrückt, das sich doch drum gekümmert werden soll.

Die Abschlussprüfung habe ich auch nicht direkt geschafft, jedoch hat mich die Gewerkschaft mit dem vollen Betrag eines Ausgelehrten Kochs abgebucht, bis ich denen Mitgeteilt habe telefonisch das ich mich noch in der Ausbildung befinde.
Mir wurde am Telefon zugesagt das die zuviel gezahlten Beiträge in Form eines Guthaben behalten werden und die Zukünftigen Beiträge davon abgebucht werden.
Leider hat das nicht so ganz funktioniert, den es wurde weiterhin von meinem Konto abgebucht woraufhin ich die Lastschrift mir zurück zahlen lies.


Nach der Ausbildung war ich erstmal 2 Monate Arbeitslos.
Und habe danach in der Kantine gearbeitet, ich sollte eine Probezeit von 6 Monaten machen und bekomme auch während dieser Zeit weniger Gehalt als wie mich laut Tarif Zustände. Tarif (2.000€ Brutto) was ich wirklich bekam (1.500€ Brutto).

Durch mein Wohnungswechsel hat sich auch meine Adresse geändert, sodass ich keine Nachrichten mehr von der Gewerkschaft mitbekommen hatte, ich sah da auch keinen Grund denen Mitzuteilen wo ich ja wohne, schließlich habe ich ja gekündigt.

Dann habe ich zum 6ten Monat 2019 einen Brief von deren Rechtsanwalt bekommen das noch offene Beiträge zu zahlen währen, (genau die Beiträge die ich mir per Lastschrift zurück buchen lies aus dem Jahr 2018) und die Beiträge bis zum 6ten Monat 2019 + die Anwaltskosten. Ich wurde per Email benachrichtigt, da ich ja scheinbar nicht auf die Briefe reagiert habe, wohl gemerkt sind da auch einige Mahnkosten entstanden.

Dem Anwalt habe ich die Situation so erklärt: Ich habe alle Beiträge bezahlt und habe die Mitgliedschaft gekündigt. so sehe ich keinen Grund da noch einen Cent zu zahlen.
Die Beiträge die ich überwiesen habe, habe ich ihr per Scrennshot über Email zukommen gelassen und wegen der Kündigung habe ich ihr erklärt das ich keine Kündigunsbestätigung entgegen genommen habe, mir wurde keins Angeboten und mir ist es auch nicht in den Sinn gekommen da nachzufragen.

Nachdem ich bei der Gewerkschaft selber angerufen habe, wurde mir Mitgeteilt das ich immer noch Mitglied bin.
Da bin ich wütend geworden und habe mich auf den Arm genommen, gefühlt.
Ich habe weder die Anwaltskosten bezahlt noch die Beiträge die von mir verlangt werden.

Es wird für jeden Monat ab dem 01.02.2019 eine Summe von 20€ verlangt.(1% vom Bruttoverdienst) Das ist der Betrag den ein Koch nach Tarif verdient.

Wie gesagt war ich die ersten 2 Monate nach der Ausbildung Arbeitslos. (Arbeitslos von 23.01 bis März)
Das habe ich denen auch so Mitgeteilt, da wurde nur lasch gesagt das ich eine Meldepflicht habe wenn ich Arbeitslos werde oder sich der Arbeitgeber ändert. (zum 06.2019)

Ich kenne mich leider gar nicht mit der Rechtslage aus:

Fakt ist: Es wird jetzt insgesamt 260€ an Beitragsnachzahlung verlangt inkl. Mahnung.
Und 160€ an Anwaltskosten inkl. Verzugszinsen.
Ich habe werde das Schreiben von der Kündigung nochmal oder eine Kündigungsbestätigung


Ich habe nochmal Schriftlich am 22.01.2020 gekündigt und bekam eine Kündigungsbestätigung.
Jedoch bin ich erst am dem 31.03.2020 kein Mitglied mehr nach §9 derer Satzung


Seitdem 03.06.2019 arbeite ich in einer anderen Branche und verdiene auch viel mehr Geld.
Da gibt es Zulagen und Zuschüsse.
Von mir wird jetzt auch erwartet das ich meine Lohnabrechnung denen Mitteile damit sich die Beiträge anpassen können für die letzten 3 Monate.
Das finde ich sehr unfair, den wie gesagt verdiene ich deutlich mehr als 2.000€ Brutto, vorallem gehe ich an Samstagen und 6 Tage die Woche arbeiten um mehr Geld zu verdienen und jetzt soll ich denen auch noch mehr Geld abdrücken??

Vor allem wurde mir damals auch nicht geholfen bei der Abmahnung. Ich habe in dem Betrieb länger als 10Std gearbeitet, weil unser Spüler krank gewesen ist, so haben sich Überstunden aufgebaut, die dann Manuell wieder weg gemacht worden sind.
Die Gewerkschaft hat sich um nichts gekümmert, hat mir nicht einmal geholfen und jetzt soll ich denen auch noch Geld zurück zahlen obwohl ich gekündigt habe???

Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht genau was ich machen soll.
Würde mich sehr auf hilfreiche Unterstützung freuen.





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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von o.c123):
So habe ich vor Abschluss meiner Prüfung eine Schriftliche Kündigung abgegeben das ich kein Mitglied mehr sein möchte

1. Wie kann man den Zugang belegen / beweisen?
2. So eine Kündigung ist an Fristen gebunden, die scheint man ignoriert zu haben. Man sollte also erst mal schauen, was genau zum Thema "Kündigung" in den vertraglicehn Vereinbarungen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
o.c123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider kann ich genau das nicht beweisenich habe keine Kopie von meiner Kündigung oder eine Kündigungsbestätigung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dann wird es schwierig bis aussichtslos. Eigenes Verschulden!
Die Beitragsregelung ist beidseitig vereinbart. Du hast eine schlechte Position, da Du Deine Pflichten mit Informationen zu Deinem Einkommen und Ausbildung/Arbeitslosigkeit vernachlässigt hast. Schau Dir die Satzung genau an. Es gibt evtl. 2 Ansatzpunkte um die Folgen zu reduzieren:
1. nur Mindestbeitrag zu zahlen (ohne Belege von Dir)
2. bei anderer Branche (keine Tarifvertetung von Deiner Branche) ebenfalls Mindestbeitrag oder Sonderkündigungsrecht oder Wechsel in andere Teilgewerkschaft des DGB.

Deine Kündigung hast Du vermutlich selbst ausgehebelt:

Zitat:
So habe ich vor Abschluss meiner Prüfung eine Schriftliche Kündigung abgegeben das ich kein Mitglied mehr sein möchte, mit dazu habe ich die Abmahnung von meinem Betrieb in deren Hände gedrückt, das sich doch drum gekümmert werden soll.
Mit Inanspruchnahme des Rechtschutzes musst Du noch eine Mindestzeit weiter Beiträge zahlen, soweit ich mich recht entsinne.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

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