Mitgliedschaft kündigen / Gewerrkschaft

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Netcohort
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)
Mitgliedschaft kündigen / Gewerrkschaft

Hallo zusammen,

wegen eines Firmenwechsel soll die Mitgliedschaft gekündigt werden. Die Gewerkschaft erwähnt etwas von Kündigungsfrist von 6 Wochen, und will nun eine Kopie des aktuellen Lohnstreifens haben, um die Gebühr anzupassen. Aber da eine andere Gewerkschaft hinter der aktuellen Firma steht, hat man doch mit der alten Gewerkschaft quasi nichts mehr am Hut.

Ist man nun verpflichtet eine Kopie des Lohnstreifen zu versenden, oder gilt bei so einem Fall ein anderes Kündigungsrecht?

Gruss

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bei Übergang zwischen versch. DGB-Gewerkschaften gibt es wohl kürzere Wechselmöglichkeit und dann ist es im Prinzip kein Austritt.
Als man von mir aber erstmals nach vielen Jahren einen Gehaltsbeleg wollte und dumm-arrogant daherkam, bin ich ausgetreten und habe mir für weniger Geld eine Reschtschutzversicherung geleistet. Zwingen können die dich nicht.

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#2
 Von 
Netcohort
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)

In eine andere Gewerkschaft wird nicht mehr gewechselt.
Daher wäre der nächstmögliche Kündigungstermin der 01.01.2007, was auch schon geschehen ist. Bin ich nun aber angehalten einen Lohnstreifen von meinem aktuellen AG vorzulegen?

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das ist doch Quatsch! Die wollen dich weiter abkassieren. Dein Geld geht die überhaupt nichts an. Vielleicht wollen die dich NACHTRÄGLICH abzocken o.a.

Frag die doch mal in welchem Satzungsparagraphen die Vorlage bei AUSTRITT geregelt ist.

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#4
 Von 
Netcohort
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi,

in der Satzung steht das sogar. Leider habe ich diese Satzung heute zum ersten Mal gelesen.

Der Austritt aus der Gewerkschaft ist nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. Er muss sechs Wochen vor dem gewünschten Austrittstermin dem Vorstand
der Ortsgruppe bzw. des Vertrauenskörpers
gegenüber schriftlich unter Beifügung des Mitgliedsausweises
erklärt werden. Solange der Austritt nicht
ordnungsgemäß vollzogen ist, besteht die Pflicht zur Beitragszahlung.

Ok, aber ich verstehe darunter das ich meinen alten Beitrag für diesen Monat zahle und gut ist. Ich werde denen keine Kopie des neuen Lohnstreifen machen.. Ich hoffe ich handle rechtlich ok.

Gruss

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