Mitgliedsvertrag in einem Fitnessstudio

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
0711
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Mitgliedsvertrag in einem Fitnessstudio

Hallo zusammen,

mir ist bewusst dass sich ein Mitgliedsvertrag in einem Fitnessstudio nach unterschrift in der Regel nicht anfechten lässt.

Was ist aber in folgender Situation:
Vertrag wurde für 24 Monate unterschrieben
Nach der Unterschrift wurde aber auf dem (original)Vertrag etwas ergänzt, was zwar letztlich keine benachteiligung darstellt aber es wurde halt etwas hinzugefügt. Alle Vertragspartner waren bei dieser Änderung anwesend. In der ausgehändigte Vertragskopie ist diese Änderung nicht enthalten.

Ist der Vertrag unter diesem Aspekt anfechtbar/kündbar?

Danke schonmal für eure Antwort.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Nein.

Außer du möchtest wahrheitswidrig behaupten, das Hinzufügen wäre ohne deine Zustimmung vorgenommen worden und sei somit eine Urkundenfälschung.

(Wobei man auch dann noch begründen müßte, wieso im konkreten Einzelfall deswegen eine Vertragsfortführung für dich unzumutbar wäre, was wohl kaum gelingt, wenn das Hinzugefügte dich nicht mal benachteiligt.)

Damit würdest du ggfs. §§186 , 187 StGB sowie, wenn diese Aussage gegenüber einem Gericht erfolgt (etwa im Rahmen eines Prozesses um deine Mitgliedbeiträge), §§145d , 164 StGB erfüllen. Ein unliebsamer Vertrag sollte es einem nun wirklich nicht wert sein, eine Straftat zu begehen.

-- Editiert am 06.05.2010 14:27

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