Hallo zusammen,
mir ist bewusst dass sich ein Mitgliedsvertrag in einem Fitnessstudio nach unterschrift in der Regel nicht anfechten lässt.
Was ist aber in folgender Situation:
Vertrag wurde für 24 Monate unterschrieben
Nach der Unterschrift wurde aber auf dem (original)Vertrag etwas ergänzt, was zwar letztlich keine benachteiligung darstellt aber es wurde halt etwas hinzugefügt. Alle Vertragspartner waren bei dieser Änderung anwesend. In der ausgehändigte Vertragskopie ist diese Änderung nicht enthalten.
Ist der Vertrag unter diesem Aspekt anfechtbar/kündbar?
Danke schonmal für eure Antwort.
Mitgliedsvertrag in einem Fitnessstudio
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Nein.
Außer du möchtest wahrheitswidrig behaupten, das Hinzufügen wäre ohne deine Zustimmung vorgenommen worden und sei somit eine Urkundenfälschung.
(Wobei man auch dann noch begründen müßte, wieso im konkreten Einzelfall deswegen eine Vertragsfortführung für dich unzumutbar wäre, was wohl kaum gelingt, wenn das Hinzugefügte dich nicht mal benachteiligt.)
Damit würdest du ggfs. §§186
, 187 StGB
sowie, wenn diese Aussage gegenüber einem Gericht erfolgt (etwa im Rahmen eines Prozesses um deine Mitgliedbeiträge), §§145d
, 164 StGB
erfüllen. Ein unliebsamer Vertrag sollte es einem nun wirklich nicht wert sein, eine Straftat zu begehen.
-- Editiert am 06.05.2010 14:27
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