Hallo,
ich habe am 31.7. gegen die Rechnung von Mobilcom vom 30.7. Widerspruch eingelegt, da mir Sonderdienste Drittanbieter in Rechnung gestellt wurden, die für mich nicht nachvollziehbar sind. Gesendet habe ich dies per qualifizierten Faxversand.
Zitat:... Hiermit erhebe ich Einwendungen gegen diesen Rechnungsbetrag. Soweit es sich dabei um
Leistungen Dritter handelt, müssen Sie diese Einwendungen gegen sich gelten lassen (LG
Potsdam, Urteil v. 26.11.2015, Az. 2 O 340/14). Weder wollte ich eine derartige Leistung in
Anspruch nehmen, noch bin ich mir eines entsprechenden Vertragsschlusses bewusst. Ich
fordere Sie daher auf, den Nachweis zu erbringen, dass und zu welchen Bedingungen ein
Vertrag geschlossen wurde. Höchst vorsorglich bestreite ich das Zustandekommen eines
Vertrages und erkläre dessen Kündigung.
Gleichzeitig fordere ich Sie auf, unverzüglich einen Entgeltnachweis sowie das Ergebnis der
technischen Prüfung nach § 45i TKG vorzulegen.
Ich fordere Sie des weiteren auf mir eine korrigierte Rechnung zuzusenden. ...
Des weiteren habe ich mitgeteilt, dass ich die Lastschrift zurückbuchen werde und den unstrittigen Rechnungsbetrag begleichen werde.
Am 18.09. habe ich dies dann getätigt, da ich keinerlei Reaktion von Mobilcom erhalten habe.
Umgehend erhielt ich eine Mahnung von Mobilcom inkl. Mahngebühren.
Es handelt sich meiner Meinung nach um eine bestrittene Rechnung. Ich habe keinerlei Begründung / Nachvollziehberkeit der Rechtmäßigkeit der Forderung von Mobilecom erhalten.
Meine Frage lautet nun: Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank.