Mobilcom Mahnung nach Rückbuchung strittiger Posten Sonderdienste Drittanbieter

22. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
EdTurner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Mobilcom Mahnung nach Rückbuchung strittiger Posten Sonderdienste Drittanbieter

Hallo,
ich habe am 31.7. gegen die Rechnung von Mobilcom vom 30.7. Widerspruch eingelegt, da mir Sonderdienste Drittanbieter in Rechnung gestellt wurden, die für mich nicht nachvollziehbar sind. Gesendet habe ich dies per qualifizierten Faxversand.

Zitat:
... Hiermit erhebe ich Einwendungen gegen diesen Rechnungsbetrag. Soweit es sich dabei um
Leistungen Dritter handelt, müssen Sie diese Einwendungen gegen sich gelten lassen (LG
Potsdam, Urteil v. 26.11.2015, Az. 2 O 340/14). Weder wollte ich eine derartige Leistung in
Anspruch nehmen, noch bin ich mir eines entsprechenden Vertragsschlusses bewusst. Ich
fordere Sie daher auf, den Nachweis zu erbringen, dass und zu welchen Bedingungen ein
Vertrag geschlossen wurde. Höchst vorsorglich bestreite ich das Zustandekommen eines
Vertrages und erkläre dessen Kündigung.

Gleichzeitig fordere ich Sie auf, unverzüglich einen Entgeltnachweis sowie das Ergebnis der
technischen Prüfung nach § 45i TKG vorzulegen.

Ich fordere Sie des weiteren auf mir eine korrigierte Rechnung zuzusenden. ...


Des weiteren habe ich mitgeteilt, dass ich die Lastschrift zurückbuchen werde und den unstrittigen Rechnungsbetrag begleichen werde.

Am 18.09. habe ich dies dann getätigt, da ich keinerlei Reaktion von Mobilcom erhalten habe.

Umgehend erhielt ich eine Mahnung von Mobilcom inkl. Mahngebühren.

Es handelt sich meiner Meinung nach um eine bestrittene Rechnung. Ich habe keinerlei Begründung / Nachvollziehberkeit der Rechtmäßigkeit der Forderung von Mobilecom erhalten.

Meine Frage lautet nun: Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Abwarten ...
Die Mahnung erfolgte offenbar automatisiert und die Rückbuchung kann noch keiner richtig bearbeitet haben. Da die Verstrickung von Mobilcom mit unseriösen Drittanbietern bekannt sind, werden die vielleicht zurückrudern.
Eine zusätzliche Beschwerde bei der Bundesnetzagentur, der bereits >41.000 betrügerische Fälle vorliegen, sollte das noch vorantreiben.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von EdTurner):
Wie soll ich mich verhalten?
Abwarten... Der Ball liegt in deren Spielfeld. Die wollen was von dir. Du hast imho bisher nichts falsch gemacht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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