Mobilcom Vertragslaufzeit

25. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
limuc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilcom Vertragslaufzeit



Am 18.2.2008 schloss ich mit der Mobilcom einen Handyvertrag mit 24 Monaten Vertragslaufzeit, ich kündigte fristgerecht diesen Vertrag.

Anfang Februar dieses Jahres erhielt ich eine Abbuchung, die den kompletten Februar in Rechnung stellte, ich widersprach der Lastschrift, da ich der Ansicht bin, dass die Gegenseite lediglich Anspruch auf Bezahlung bis 17.2.2010 hat, dies teilte ich auch Mobilcom mit.

Mobilcom meinte daraufhin, dass sie Anspruch auf Bezahlung des kompletten Februar hätten, dies wäre in den AGBs so vereinbart, d.h. die Vertragslaufzeit wäre dann 24 Monate und 10 Tage.

Ich antwortete, dass dies im Widerspruch zum BGB § 309 /9 stünde, in dem der Gesetzgeber auf die maximale Länge von Verträgen dieser Art hinweist.

Mobilcom geht auf keinerlei Argumente meinerseits ein und beginnt das Mahnverfahren.

Wie sind meine Chancen, wenn ich stur bleibe, weiss jemand von ähnlichen Vorgängen?

Danke für jede Hilfe!

Klaus

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6 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das ist die berühmt-berüchtigte Mogelcom-Debiltel-sTalkline Mogelpackung. Die wissen um die Rechtswidrigkeit genau! Bei rechtzeitiger Reklamation falsch bestätigter Kündigungen korrigiert man es auch zähneknirschend.

Suchfunktion hätte hier wieder geholfen um eine Bestätigung zu erhalten hart zu bleiben. Frag doch mal freundlich nach wie man 24 Monate definiert und ob man das gerichtlich ausfechten will. Viel mehr als 11x31+11x30+2x28 Tage dürfte nicht rauskommen.
http://als.wikipedia.org/wiki/Monat :grins:

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
limuc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke Mr Cool für die Hinweise, ich habe durchaus die Suchroutinen hier und anderswo genutzt, ich habe auch zwei Hinweise von teltarif und computerbild erhalten, leider aber keinerlei Hinweis auf ein einschlägiges Urteil, was man ja, da die Trickserei gehäuft auftritt, erwarten könnte.

Ich habe Mobilcom mehrere Faxe geschickt mit dem Hinweis auf die 24 Monate und auf BGB § 309 /9, die verwiesen lediglich auf ihre AGBs und beharren auf der Forderung.

Noch eine Frage: Falls es tatsächlich zu Gericht geht, wo findet dies statt, am Geschäftssitz von Mobilcom oder an meinem Wohnsitz?

Danke schon mal!


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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

1. wagen unseriöse Abzocker nie vor Gericht zu gehen - daher gibt es keine Urteile
2. hast du Heimvorteil, denn es findet bei deinem örtlichen Amtsgericht statt
3. kommt vorher gerichtlicher Mahnbescheid - unbedingt widersprechen!
und spätestens dann ist Schluß
4. im Falle einer Verhandlung mündliche Verhandlung beantragen :grins:
5. solltest du förmlich und nachweislich der Rechnung ( also per Einschreiben) widersprechen. Bei richtiger Gegenwehr geben die in 90% der Fälle sofort auf. :rock:

Keep Cool! Der Spuk ist bald vorbei!



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#4
 Von 
limuc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmals danke Mr. Cool für die konstruktiven Tipps und Ratschläge, zum Tipp Rechnungswiderspruch gibts insofern ein Problem, dass die fehlerhafte Rechnung schon von Anfang Februar datiert, ich bin mir nicht sicher ob ich da beim Widerspruch zwei Monate später keinen Fristenfehler begehe.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

In dem Fall reicht auch der offensichtlich geführte Dialog mit Mogelcom. Es handelt sich definitiv um einen Fehler auf deren Seite und der wird durch stupides Fordern auch nicht legaler. Keine Angst -klagen würde die nie deswegen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#6
 Von 
limuc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

merci Mr. Cool auch für die PM, hab die Angelegenheit zusätzlich noch der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gemeldet, mal schauen ob die damit was anfangen können.

Unabhängig davon bleibe ich jetzt stur und lass die Dinge auf mich zukommen.

KM

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