Mobile-Vertrag übernehmen

17. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
MarcHammel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobile-Vertrag übernehmen

Servus,

Aktuell besteht folgender Sachverhalt:
Ich habe mich dazu bereit erklärt, für eine ehemalige Freundin den Mobile-Vertrag bei Vodafone zu übernehmen und ihn über meinen Namen laufen zu lassen, da sie zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns finanziell nicht dazu in der Lage war.

Abgemacht war jedoch, dass sie den Vertrag ab August 2021 übernimmt, da sie seitdem Arbeit hat. Gut, da lief es nicht so, wie wir dachten und schon da hatte sich - rückblickend betrachtet - gezeigt, dass sie unzuverlässig ist. Indem sie Anfragen dies bezüglich nicht einmal mehr beantwortete und ignorierte. Entsprechend gab es natürlich Streit.

Nachdem sich die Lage etwas beruhigt hatte und sie mir dann doch erzählte, dass sie gerade in finanzieller Not ist, kam ich ihr entgegen und wir hatten vereinbart, dass sie ab dem 15. Oktober die Hälfte der Vertragsgebühr zahlt und ab Dezember den ganzen Vertrag, da sie eine feste Arbeit gefunden hatte.

Allerdings hat sich bisher nichts gezeigt. Sie hat mir kein Geld überwiesen und auf Anfragen reagiert sie auch nicht dies bezüglich. Im Endeffekt das gleiche, wie vorher auch. Nur, dass sie dieses Mal finanziell in der Lage dazu wäre, die Abmachung einzuhalten.

Die Freundschaft zu ihr ist nun natürlich hinüber und kaputt. Und ich sehe nicht ein, dass ich weiter auf den Kosten sitzen bleibe. Kann man das hier als Betrug werten? Ist das schon Strafrecht?

-- Editiert von Moderator topic am 17.10.2021 19:38

-- Thema wurde verschoben am 17.10.2021 19:38

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120370 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von MarcHammel):
Kann man das hier als Betrug werten?

Nö, man wusste ja das sie pleite war.


Was war denn bezüglich der ganzen Kosten konkret vertraglich vereinbart? Und wie wäre es beweisbar?



Zitat (von MarcHammel):
und auf Anfragen reagiert sie auch nicht dies bezüglich.

Das könnte sich ändern, wenn man die Handykarte sperren lässt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MarcHammel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, man wusste ja das sie pleite war.

Zum besagten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ja. Pleite ist sie jetzt aber nicht mehr, da sie ein geregeltes Einkommen hat. Für weiteres bitte noch mal meinen Post lesen. :)

Zitat (von Harry van Sell):
Was war denn bezüglich der ganzen Kosten konkret vertraglich vereinbart? Und wie wäre es beweisbar?

Beweisbar wäre es mit Chatverläufen. Das ist also quasi schriftlich festgehalten.

Konkret wurde vor einigen Wochen vereinbart, dass sie ab Oktober 45,00 Euro dazu zahlt. Also die Hälfte der Vertragskosten (Tarif+Smartphone). Ab Dezember sollte sie den Vertrag gänzlich übernehmen oder zumindest die volle Summe an mich zurück zahlen, bis der Vertrag gekündigt ist.

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sich ändern, wenn man die Handykarte sperren lässt ...

Das Problem hierbei ist, dass sie ne neue Nummer hat. ABER! Das Smartphone verwendet, das im besagten Tarif-Vertrag enthalten ist, ergo nach wie vor abbezahlt werden muss.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7255 Beiträge, 1526x hilfreich)

Chatverläufe ahja.... stellt sich die Frage ob sowas Gerichtsfest ist. Es gibt also kein Stück Papier mit der Unterschrift von Euch beiden ... keine gute Ausgangssituation. Natürlich zählen auch mündliche Vereinbarungen als Vertrag, nur bei einem Chat wird es doch fraglich. Kommt au die konkreten Worte an.

Zitat:
Zum besagten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ja. Pleite ist sie jetzt aber nicht mehr, da sie ein geregeltes Einkommen hat. Für weiteres bitte noch mal meinen Post lesen.


Den Post hat jeder gelesen.... Auch hat jeder gelesen, dass Du den Vertrag immernoch nicht gekündigt hast, was Du schleunigst tun solltest.

Zitat:
Nachdem sich die Lage etwas beruhigt hatte und sie mir dann doch erzählte, dass sie gerade in finanzieller Not ist, kam ich ihr entgegen und wir hatten vereinbart, dass sie ab dem 15. Oktober die Hälfte der Vertragsgebühr zahlt und ab Dezember den ganzen Vertrag, da sie eine feste Arbeit gefunden hatte.


Ähm nochmal zu dem "Pleite ist sie nicht mehr".. Wenn man in finanzieller Not ist, ist man Pleite. Wach endlich auf und lass Dich nicht mehr hinhalten. Kündige den Vertrag

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Kündige den Vertrag
Ich denke mal, da lässt sich nichts kündigen.

Zitat (von MarcHammel):
Das Smartphone verwendet, das im besagten Tarif-Vertrag enthalten ist, ergo nach wie vor abbezahlt werden muss.
Vertragslaufzeit über 24 Monate?

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#5
 Von 
MarcHammel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Chatverläufe ahja.... stellt sich die Frage ob sowas Gerichtsfest ist. Es gibt also kein Stück Papier mit der Unterschrift von Euch beiden ... keine gute Ausgangssituation. Natürlich zählen auch mündliche Vereinbarungen als Vertrag, nur bei einem Chat wird es doch fraglich. Kommt au die konkreten Worte an.

Ich denke nicht, dass ein Chatverlauf weniger aussagekräftig ist, als eine mündliche Vereinbarung. Dafür gibt es keinen Grund.

Zitat (von cirius32832):
Den Post hat jeder gelesen.... Auch hat jeder gelesen, dass Du den Vertrag immernoch nicht gekündigt hast, was Du schleunigst tun solltest.

Das habe ich bereits versucht. Da die Laufzeit aber 24 Monate beträgt und das Handy im Tarif enthalten ist, geht das nicht.

Zitat (von cirius32832):
Ähm nochmal zu dem "Pleite ist sie nicht mehr".. Wenn man in finanzieller Not ist, ist man Pleite. Wach endlich auf und lass Dich nicht mehr hinhalten. Kündige den Vertrag

Offen gestanden verstehe ich gerade nicht, was du an meiner Aussage nicht verstehst. Sie ist jetzt NICHT mehr pleite. Sie WAR pleite.

Zum Vertrag...siehe oben.

Zitat (von bostonxl):
Vertragslaufzeit über 24 Monate?

Präzise.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von MarcHammel):
Kann man das hier als Betrug werten? Ist das schon Strafrecht?
Nein. Nein. Nur Zivilrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Sie können aber trotzdem jetzt schon einmal kündigen.
Die Kündigung wird zwar erst nach den 24 Monaten wirksam, aber wenigstens vergessen Sie es dann nicht.
Weiterhin würde ich den Anschluss als Vertragsinhaber direkt beim Mobilfunkunternehmen sperren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120370 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von MarcHammel):
Beweisbar wäre es mit Chatverläufen. Das ist also quasi schriftlich festgehalten.

Nicht mal ansatzweise die Qualität von "schriftlich".



Zitat (von MarcHammel):
Konkret wurde vor einigen Wochen vereinbart, dass sie ab Oktober 45,00 Euro dazu zahlt. Also die Hälfte der Vertragskosten (Tarif+Smartphone).

Dann ab November verklagen wenn sie das nicht einhält.



Zitat (von MarcHammel):
Ab Dezember sollte sie den Vertrag gänzlich übernehmen oder zumindest die volle Summe an mich zurück zahlen, bis der Vertrag gekündigt ist.

Die Vereinbarung dürfte wohl nichtig sein, da es ein Vertrag zu Lasten Dritter ist.


Mit etwas Pech bekommt man also für Oktober und November also je 45 EUR und danach mangels gültiger Vereinbarung wieder nichts mehr.



Zitat (von bostonxl):
Ich denke mal, da lässt sich nichts kündigen.

Hätte man statt zu denken sich mal mit den Gesetzen beschäftigt, wüsste man da diese Gedanken schleicht falsch sind.



Zitat (von MarcHammel):
Da die Laufzeit aber 24 Monate beträgt und das Handy im Tarif enthalten ist, geht das nicht.

Wer hat einem denn diesen Unfug erzählt? Ich wette der Mobilfunkanbieter?
Selbstverständlich geht das, daher nochmal gerichtsfest kündigen, die Mindestlaufzeit muss man natürlich einhalten.



Zitat (von MarcHammel):
Ich denke nicht, dass ein Chatverlauf weniger aussagekräftig ist, als eine mündliche Vereinbarung.

Solange Gerichte das ganz anders sehen, nützt einem das nichts.
Man wird also abwarten müssen, wie des Gericht das wertet.



Zitat (von MarcHammel):
Dafür gibt es keinen Grund.

Doch, sehr viele. Der Hauptgrund ist, das sich solcher Chats wesentlich leichter fälschen lassen als eine Unterschrift.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MarcHammel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wer hat einem denn diesen Unfug erzählt? Ich wette der Mobilfunkanbieter?
Selbstverständlich geht das, daher nochmal gerichtsfest kündigen, die Mindestlaufzeit muss man natürlich einhalten.

Darum geht es ja. Wenn man die Mindestlaufzeit beachten muss, ist der Vertrag nicht vorzeitig kündbar. ^^

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, sehr viele. Der Hauptgrund ist, das sich solcher Chats wesentlich leichter fälschen lassen als eine Unterschrift.

Wir reden hier ja nicht von Screenshots, sondern von Chatverläufen, die noch in der App gespeichert sind. Technisch wird man da nichts fälschen können. Nachfolgen schon, aufgrund der Telefonnummer.


Aber okay. Ich denke, meine grundlegende Frage wurde bereits hinreichend beantwortet. :) Habt dank.

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