Hi,
folgender Fall.
X schließt 1999 ein Mobilfunkvertrag mit Provider Y ab.
a) X verlängert den Vertrag 4x. ( jeweils wurden die AGB`s von Y verändert )
b) X wechselt zusätzlich nach Verlängerung die Taktung des Vertrages.
Frage:
Welche AGB`s sind für X gültig(die von 1999 ?), wenn er werder bei a) noch bei b) Mitteilung über geänderte AGB`s erhält.
Thx
Keyle
Unter welchen Vorraussetzungen sind die neuen AGB`s für ihn gültig ?
Mobilfunk.Welche AGB`s gültig nach Vertragsverlängerung ?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Spätestens mit der Taktänderung kann auf eine Anerkenntnisse der zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB und Preisliste geschlossen werden.
Auf verdeckte AGB-Hinweise in Auftragsbestätigungen und Rechnungen achten!
-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
Aber es müsste nach 305BGB ein ausdrücklicher Hinweis erfolgen, sowohl bei telefonischer als auch bei Online Verlängerung ?(die AGB`s auf der Internetseite reichen nicht aus ? )
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im Prinzip ja - aber die Taktänderung ist ein Auftrag, den der Anbieter stets nur bei Anerkenntnis der aktuellen AGB annimmt. Jedenfalls kenne ich das so.
Und ein "ausdrücklicher Hinweis" ist leider ein dehnbarer Begriff.
-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
Das würde bedeuten, dass dem X aber mitgeteilt werden muss, dass wenn er einen Options/Taktwechsel vornimmt,er damit automatisch die neuen AGB`s akzeptiert.
Ich habe hier auch keine ernsthafen Zweifel, dass die neuen AGB Vertragsbestandteil wurden und ein Nichtberufen hierauf keinen Erfolg haben wird.
Wie schauts denn mit der Verpflichtung aus die GG weiter zu bezahlen auch wenn die Karte gesperrt wurde ? Obwohl parallel eine Mitteilung kam, dass man sich bis zur entgültigen Klärung gedulden solle.
Die Kartensperrung hast du doch vermutlich durch Rückbuchung ausgelöst - oder? Dann wird ggf. die Grundgebühr für die komplette Vertragsrestlaufzeit fällig und das ohne Entsperrung.
Man sollte immer besonnen bei Vertragsstreitigkeiten vorgehen.
-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
Ich habe die Einzugsermächtigung widerrufen, aufgrund meiner Sonderkündigung.
Auf Grund der Handysubventionierung muß die GG weiter gezahlt werden. Für was anderes ist die sowieso nicht da.
Wenn dies ordentlich erfolgt und good-will erkennbar ist, dann sind Kompromiße(Freischaltung für eingehende Anrufe) möglich.
-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
Aha Sonderkündigung ...
Also vermutlich O2. Das kann nach dem ersten Urteil zu Gunsten von O2 bös nach hinten losgehen. Wer sonst nie die 01805 nutzt und dann eine Sonderkündigung in der Problematik versucht, der sollte sich nicht wundern.
Wenn das Handy gesperrt ist, dann könnte man das auch als Annahme der Sonderkündigung sehen. Die GG ist ohnehin die Ratenzahlung für das Handy und wird wohl zu zahlen sein (siehe AGB).
Und was ist wenn man kein Handy bekommen hat ?
Naja, beim Urteil lagen die AGB`s von 06 zu Grunde da stand was mit Nebenleistungen etc. vor 5/6Jahren gab`s sowas noch net in den AGB`s.
Außerdem kann die bisherige Nutzung net ausschlaggebend sein, Nutzerverhalten kann sich ändern und Tarife sind eigentlich bindend.
Als nächstes werden die SMS als Nebenleistung klassifiziert und kosten 50cent ...
Des sperren stört mich net, aber die Tatsache des ich dafür sogar 10€ bezahlen soll.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten