Mobilfunkanbieter akzeptiert Kündigung nicht !!

24. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
gerano
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkanbieter akzeptiert Kündigung nicht !!

Guten Tag!

Ich habe mein Handyvertrag fristgerecht per Einschreiben gekündigt. Der Anbieter hat auf diese Kündigung nicht reagiert. Darauf hin habe ich noch einen Brief in Anwesenheit von zwei Zeugen hingeschickt. Dazu zusätzlich per Fax noch einmal hingeschickt.Der Mobilfunkanbieter hat nun den Vertrag um 1 Jahr verlängert und hat meine Kündigungsschreiben einfach ignoriert.
Da ich einen WEB -Tarif habe kann ich nur per Email mit dem Unternehmen in Kontakt treten. Anruf kostet ( 1,99 € ) die Minute!!
Auf meine Emails (schon 10 mal hingeschrieben) erhalte ich nur eine Automatisierte antwort, das mein Anliegen bearbeitet wird. Sonst nichts! Es meldet sich kein Mitarbeiter!!

Was kann man tun?




-- Editiert von gerano am 24.10.2008 12:57

-- Editiert von gerano am 24.10.2008 13:00

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Ich habe mein Handyvertrag fristgerecht per Einschreiben gekündigt

Dann solltest du das ja im Zweifel problemlos beweisen können. War es ein Rückschein-Einschreiben?

> in Anwesenheit von zwei Zeugen hingeschickt

Das wiederum bringt Null, weil es den Zugang nicht beweist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

relevante Frage ist in Ihrem Sachverhalt, ob hinsichtlich der Kündigung die Beweisführung Ihrerseits angetreten werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Der muss weder bestätigen noch sich melden. Du must aber auch nicht zahlen. Also Einzug widerrufen und gut ist.
Jedoch muss man den Zugang der Kündigung beweisen können. Bei den heutigen Postboten ist daher das Einschreiben Rückschein das einfachste.

K.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gerano
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antworten.

Ich habe die Zahlungen eingestellt und einen Brief geschickt dass das Vertragsverhältnis meinerseits ordentlich gekündigt worden ist. Ich berufe mich auf die Zeugen.
Zwischenzeitlich war ich beim Anwalt. Er geht fest davon aus das kein Anbieter für so eine Sache vor Gericht geht. Sobald ich einen Inkassobrief erhalte soll ich mit diesem zum Anwalt. Er wird es dann zurückweisen und den denen den Rechtsweg anheim stellen!

Ich werde euch auf dem laufenden halten.

:fight:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.233 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen