Mobilfunkgesellschaft erstattet Kosten nicht

23. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
CollinsAV
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkgesellschaft erstattet Kosten nicht

Hallo Gemeinschaft,

folgender Fall und keine Lösung bis jetzt:


Person X verlängert am 15.09.2012 im Internet über einen Drittanbieter (es handelt sich um ein Portal für Mitarbeiter einer Institutsgruppe) bei seinem Mobilfunkanbieter den Vertrag (neuer Tarif + neues Handy).

Der Zuzahlungsbetrag für das Handy beträgt laut der Information der Internetseite 179,90 EUR. Auf dem Auftrag steht folgender Hinweis: "Die angegebenen Preise sind Tagespreise. Sollten sich die Preise am Tag der Aktivierung ändern, gelten die neuen Preise gemäß Handyshop".

Am 20.09.2012 erhält Person X eine SMS mit Aktivierungsbestätigung und am 04.10.2012 eine Rechnung vom 28.09.2012 in der ein Zuzahlungsbetrag i.H.v. 299,90 EUR ausgewiesen wird.

Person X hält sofort eine telefonische Rücksprache mit dem Drittanbieter und erfährt, dass es sich hierbei um einen Übermittlungsfehler zwischen dem Mobilfunkanbieter und dem Drittanbieter handelt. Er folgt dem Rat der Mitarbeiterin, überweist am 08.10.2012 299,90 EUR und wartet bis heute auf die mehrfach versprochene Erstattung i.H.v. 120,00 EUR.

Inzwischen hat Person X zwischen 10-15x sowohl mit dem Drittanbieter als auch mit dem Mobilfunkanbieter telefoniert.

Als erstes wird Person X angeblich in eine Erstattungsliste aufgenommen. Daraufhin folgen mehrfache leere Versprechungen, die Erstattung würde im Monat ABCDEF auf das Konto überwiesen werden.
Ende November 2012 erhält Person X auf dem Postweg zwei Rechnungen. Eine "Gutschrift zur Rechnungsnummer 123456789" und "Neufakturierung zur Ursprungsrechung 123456789 vom 28.09.2012 wegen Preiskorrektur".
Tage später hat Person X immer noch keine Erstattung auf das Konto bekommen und telefoniert erneut. Nun taucht plötzlich ein "Antrag auf Rückerstattung" auf, der auf Anfrage per Mail kommt und für die Erstattung ausgefüllt und direkt an den Mobilfunkanbieter gefaxt wird.
Person X bekommt auch nach diesem Antrag keine Erstattung. Auf telefonische Anfragen hört er mehrere Ausreden wie: aus steuerlichen Gründen konnte noch nicht erstattet werden; der Prozess für die Erstattung wurde noch nicht "angestoßen" etc. Es folgt eine wiederholte Versprechung mit Nennung einer Woche für die Erstattung und Kontrolle der angegebenen Kontoverbindung.
Als auch dann kein Geld ankommt, schreibt Person X den Mobilfunkanbieter an, räumt eine termingerechte, aber letzte außergerichte Möglichkeit ein, das Geld zu erstattet und weist auf rechtliche Konsequenzen hin.

Nach Fristende (22.03.2013) hat Person X immer noch keine Erstattung bekommen.


Was kann Person X nun tun?
Die Sachlage scheint eindeutig zu sein. Warum zögert der Mobilfunkanbieter?
Person X hat keine Rechtsschutz-Versicherung. Ist es ratsam, trotzdem anwaltliche Hilfe aufzusuchen?

Danke im Voraus und liebe Grüße,
euer - langsam komplett verärgerter - CollinsAV

-- Editiert CollinsAV am 23.03.2013 01:10

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Die Sachlage ist auch eindeutig, nicht zuletzt, weil du bereits eine Rechnung mit einer Preiskorrektur erhalten hast.
Eine anwaltliche Hilfe brauchst du im Moment nicht. Warum der Anbieter zögert, weiß hier keiner.

Setze dem Anbieter deutlich (Einschreiben) eine Frist zur Überweisung der Gutschrift und kündige an, bei ergebnislosem Verstreichen der Frist Klage vor einem Gericht einzureichen. Frist könnte beispielsweise 1-2 Wochen sein. Weise deutlich darauf hin, dass du zu einem Anwalt gehst und denen die Kosten dafür in Rechnung stellst.
Beispielsweise seit Ende November 2012 könntest du auch Zinsen einfordern. Von 1.11.2012 bis heute wären das laut basiszins.de beispielsweise 2,33€. Sowie natürlich die Kosten für das Einschreiben selbst (Mahnkosten). Da nimmt man dann beispielsweise 3€ als Mahnkosten.

Wenn die dann immer noch nicht überweisen, hättest du zwei Möglichkeiten: A) die Rechnung gegenüber dem Mobilfunkanbieter mindern, also einfach nichts mehr bezahlen, solange bis die ca. 125€ erreicht sind. Gibt evtl. weiteren Ärger, aber sie haben dir ja die Gutschrift längst versprochen. B) wirklich zu einem Anwalt gehen und den machen lassen.

P.S.: Du bist wirklich sicher, dass das nicht irgendwie verrechnet wird? Bekommst du im Moment ganz normal weitere Rechnungen und bezahlst die (Grundgebühr)?
Die Korrekturrechnung kam vom Mobilfunkanbieter? Oder von diesem ominösen Zwischenhändler?


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 23.03.2013 08:30

-- Editiert mepeisen am 23.03.2013 08:31

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CollinsAV
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Ich habe mich leider nicht deutlich ausgedrückt. Solch ein Schreiben (per Einschreiben) mit einer Aufforderung zur Erstattung der Differenz, 10 Werktage Zeit und Androhung rechtlicher Konsequenzen habe ich verschickt. Am 22.03.2013 ist die Frist abgelaufen und deshalb suche ich hier nun einen Rat.

Ja, ich bin mir 100% sicher, dass es nicht verrechnet wird. Es gab ja auch mehrere telefonische Versprechungen, das Geld würde auf mein privates Girokonto überwiesen werden.

Die monatliche Grundgebühr wird ganz normal per Lastschrift von denen abgebucht.

Die korrigierte Rechnung kam vom Mobilfunkanbieter.

Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte ich mich wohl an einen Anwalt wenden? Ist das Zivilrecht oder welchen nehme ich da am besten?

Lg CollinsAV

PS: Ich vermute, dass sie es einfach darauf ankommen lassen. Wie viele Leute werden anwaltlich aktiv? Meine Meinung.

PS2: Lektion für's Leben: nie eine falsche Rechnung überweisen. Lieber nach einer Korrektur fragen oder gleich den richtigen Betrag überweisen :-/

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Wenn du so eine Frist schon gestellt hast, dann ab zu einem Anwalt würde ich sagen. Zivilrecht/Vertragsrecht ist schon OK. Das ist auch wegen der Korrekturrechnung eine relativ sichere Sache aus meinem Blickwinkel.
Ich würde da auch nicht lange rummachen. Evtl. würde der Anwalt nochmal die Gegenseite anschreiben wollen, dann soll er seine Kosten auch gleich dort einfordern oder er reicht direkt Klage ein.

quote:
Lieber nach einer Korrektur fragen oder gleich den richtigen Betrag überweisen :-/


Beides. Der unstrittige Teilbetrag sollte stets so früh wie möglich überwiesen werden. Um nicht in Verzug zu geraten. Eine falsche Rechnung ist kein Grund, die Zahlung komplett zu verweigern. Wenn klar ist, wier hoch dir Rechnung hätte sein müssen, dann wenigsten diesen teil schon einmal überweisen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen