Mobilfunknummer wurde nie beantragt und trotzdem über 2 Jahre abgebucht

12. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
go638575-18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunknummer wurde nie beantragt und trotzdem über 2 Jahre abgebucht

Hallo,

Wie ihr schon dem Betreff entnehmen könnt, wurde mir bei Vertragsabschluss 01.12.2020 eine zusätzliche Nummer zugeteilt, welche ich aber nie beantragt habe. Ich besitze seit bestimmt 15 Jahren die selbe Handynummer und es sollte sich eigentlich nur um eine Vertragsverlängerung handeln.

Dummerweise ist mir das aber leider erst letzten Monat aufgefallen, weil meine o2 Rechnung für Mobilfunk und DSL auf einmal bei über 100€ lag. Auf Nachfrage wurde mir dann von o2 gesagt, dass ich diese Nummer bei Vertragsabschluss zusätzlich beantragt habe, was aber nicht der Fall gewesen ist.

Nachdem ich dann einen Brief an o2 geschickt habe und dies erklärt habe, kam bis heute eine Antwort.
Auf Bitte nach Aufklärung wurde mir nun im Service Chat nur kurz gesagt, dass o2 eventuelle Fehlinformationen entschuldigen aber eine Erstattung der Kosten ablehnen.
Das kann und will ich aber nicht akzeptieren.

Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat eine Idee, wie ich da nun weiter verfahren könnte? Ich denke o2 muss mir doch nachweisen können, dass ich so einen Vertrag unterschrieben habe?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116145 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von go638575-18):
Ich denke o2 muss mir doch nachweisen können, dass ich so einen Vertrag unterschrieben habe?

Da denkt man falsch.

Nach 2 Jahren widerspruchsloser Zahlung der Beiträge für diese Leistung sehe ich da außer Kulanz keine großen Erfolgsaussichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15814 Beiträge, 9081x hilfreich)

Nach §67 TKG gilt eine Rechnung nach Ablauf von 8 Wochen als akzeptiert.
Wir also schwierig mit einer Rückforderung.
Ich würde mich auf die Zukunft konzentrieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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