Mobilfunkverträge --> Widerrufsrecht bei Tarifänderung?

27. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
PabloEimar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Mobilfunkverträge --> Widerrufsrecht bei Tarifänderung?

Hallo Zusammen !

Habe mal eine Frage. Und zwar welchen Vertragstypen stellen denn die heutigen Mobilfunkverträge ganz genau gesagt dar?

Und noch eine andere Frage, wenn ich einen Mobilfunkvertrag über 24 Monate abgeschlossen habe, nach 18 Monaten den Tarif dort von A-Tarif auf B-Tarif wechsle, mir aber nach 2 Tagen auffällt, dass mir hier zu einem Tarif gewechselt bin, der mir eigentlich gar keine Vorteile bringt, sonder eher zusätzliche Kosten, kann ich von dieser Tarifänderung zurücktreten bzw. habe ich hier ein Widerrufsrecht von 2 Wochen bezüglich der Tarifänderung?

Kurze Zusatzinformation :

Der Tarif wurde nicht automatisch von Mobilfunkbetreiber geändert, sondern mit meinem Einverständnis.

Wer kann mir die Fragen gut und kompetent beantworten?

MfG PabloEimar

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo PabloEimar,


Mobilfunkverträge stellen m.E. Dienstleistungsverträge über eine 'regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen' dar.

Zu der zweiten Frage, Thema Tarifwechsel (ich kann da jetzt aber nur über meine Erfahrungen mit meinem Mobilfunkanbieter sprechen, bitte also nicht notwendigerweise als allgemeingültig betrachten):

Normalerweise wird ein Tarifwechsel zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes durchgeführt, um unnötiges Durcheinander auf der Rechnung für den Kunden zu vermeiden.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden läßt sich aber ein entsprechender Rückwechsel in den vorherigen Tarif auch zum Folgetag durchführen.

Von dieser Regelung ausgeschlossen sind lediglich Tarife mit bestimmter entsprechend festgeschriebener Mindestlaufzeit (ist m.W. bei den Minutenpaketen der Fall, die alle Netzbetreiber anbieten, dort sitzt Du erstmal drei Monate 'fest').

Sofern der Tarifwechsel im System aber noch nicht gegriffen hat (der neue Abrechnungszeitraum also noch nicht begonnen hat), läßt sich aber auch ein solcher Tarifwechsel noch rückgängig machen.

Ich hoffe, das war ausreichend gut und kompetent...ansonsten nochmal präzise nachfragen. ;)


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Zum Tarifwechsel sei noch zu sagen, wenn Sie wechseln wollten und dann wieder zurück möchten, kann es sein, dass Gebühren anfallen.

Sehen Sie sich die AGBs an

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@murgab: Ich will jetzt weder Haare spalten noch Erbsen zählen...aber solche Dinge stehen m.E. eher in einer aktuellen Preisliste (auf die sicherlich in den AGBs verwiesen werden kann). ;)

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