Mobilfunkvertrag / Kündigung abgelehnt

12. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
dirks123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkvertrag / Kündigung abgelehnt

Hallo zusammen,

ich habe einen Mobilfunk bei Phonehouse. Der Vertrag läuft bis 31.03.2007, ich habe mich letzten Monat kurzfristig dazu entschlossen, den Vertrag zu kündigen.

Am 29.12.2006 habe die Kündigung mit der Post per Übergabeeinschreiben losgeschickt. Diese Woche habe ich von Phonehouse 2 Schreiben erhalten,

- das erste mit Datum vom 05.01.2007,dass meine Kündigung nicht
akzeptiert wurde, da die Kündigungsfrist nicht eingehalten
wurde.
- das zweite mit der Kündigungsbestätigung, allerdings erst zum
31.03.2008, nicht wie von mir gekündigt zum 31.03.2007.

Daraufhin habe ich das Einschreiben über die Sendungsverfolgung bei der Post nachverfolgt, das Einschreiben wurde am 02.01.2007 zugestellt. Der 30.12. war ein Samstag, da wurde das Einschreiben nicht zugestellt (wahrscheinlich weil das Einschreiben an ein Postfach ging und die Postsortierer am Postfach und Phonehouse Samstags nicht arbeiten), der 31.12. war ein Sonntag und der 01.01.2006 ein Feiertag.

Ist dieses Verhalten von Phonehouse rechtens? Der letze Kündigungstag war ein Sonntag, der folgende Tag ein Feiertag und das Einschreiben ist am nächstmöglichen Tag nachweislich bei Phonehouse eingegangen. Weiterhin kann ich ja auch nachweisen, dass ich die Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit auf den Weg gebracht habe.

Weiterhin habe ich in meine Kündigung geschrieben: "Weiterhin hebe ich hiermit die Ihnen mit dem Vertrag erteilte Einzugsermächtigung zum o.g. Kündigungsdatum auf", o.g. Kündigungsdatum wäre dann der 31.03.2007. Wenn die Kündigungsbestätigung zum 31.03.2008 rechtens wäre, darf Phonehouse nach dem 31.03.2007 überhaupt noch Beträge von meinem Konto abbuchen, oder könnte ich die Beträge zu Lasten Phonehouse zurückbuchen lassen.

Gruß

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"checker75"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Schau dir mal im BGB den § 193 an.

Zitat: " Ist an einem bestimmten Tage innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben ... und fällt der bestimmte Tag auf einen Sonntag .... Feiertag ... Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag."

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

exakt. Die Kündigung wurde somit rechtzeitig zugestellt.

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#3
 Von 
dirks123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Spitze...den Paragraphen hab ich gesucht und nicht gefunden. Dann werd ich den Damen und Herren von The Phone House nochmal n nettes briefchen schicken.;)

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#4
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Halt uns bitte auf dem Laufenden!
Bin gespannt wie es weiter läuft.

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#5
 Von 
dirks123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich halt euch auf dem Laufenden, Schreiben ist gestern weggegangen. Ich bin auch mal gespannt, wie es weiter geht.

Gruß

-----------------
"checker75"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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