Hallo,
einem Freund von mir ist folgendes passiert: er hat im Internet über einen Vermittler eine Mobilfunktarif bestellt (18,- €/Monat). Nach 1 Monat wurde der Tarif auf einen 2,5 fach so teuren Tarif umgestellt, aber er sagt, er hat das nie beauftragt. Er hat deshalb beim Mobilfunktanbieter reklamiert, aber dieser behauptet, der Tarifwechsel sei "über das Kundenportal" bestellt worden, was mein Freund vehement bestreitet.
Der Anbieter behauptet weiterhin, er hätte meinem Freund die Tarifänderung per e-mail und per sms bestätigt. Die e-mail, die im Kundenportal steht, ist aber eine e-mail des Vermittlers, außerdem steht da "e-mail nicht bestätigt". Eine SMS hat mein Freund auch nicht bekommen.
Wie sieht das rechtlich aus, ist hier eine wirksame Tarifänderung zustande gekommen, oder kann man diese anfechten, weil weder e-mail noch sms angekommen sind? Hätte der Anbieter nicht auch einen normalen Bestätigungsbrief schicken müssen?
Wie kann man sich dagegen wehren?
Danke schon mal,
Mobilfunkvertrag-Tarif wurde geändert - Kunde hat das nicht bestellt und keine Bestätigung erhalten
4. März 2019
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Frage vom 4. März 2019 | 18:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkvertrag-Tarif wurde geändert - Kunde hat das nicht bestellt und keine Bestätigung erhalten
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#1
Antwort vom 4. März 2019 | 23:31
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Wohl kaum, denn 90% der Verträge werden sicher online-Verträge sein.ZitatHätte der Anbieter nicht auch einen normalen Bestätigungsbrief schicken müssen? :
Natürlich könnte sich ein Provisionsgauner Zugangsdaten (Kundenkennwort) erschlichen haben. Das wird dann aber dennoch schwierig die Manipulation nachzuweisen. Das Ganze macht aber kaum Sinn, denn meist kann nach einem Monaten noch kein Vertragswechsel erfolgen. Wurde nicht sofort ein hochpreisiger Tarif gewählt, der zuerst günstiger war?
Grundsätzlich kann ein Vertrag abgestritten werden. Eigentlich muss die Gegenseite den Vertragsschluß beweisen. Dazu wird man aber Indizien suchen müssen - wie die falschen Emailadresse. So kann man auch glaubhaft machen KEINE Widerrufsbelehrung erhalten zu haben. Somit besteht nunmehr immer noch Widerrufsrecht. Das ist sinnvoller als eine Vertragsabstreitung.
Aber nicht telefonieren, sondern Widerruf bzw. die hilfsweise Abstreitung per Einschreiben an den Provider (nicht an den Vermittler) senden.
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