Hallo zusammen,
am 03.12.2007 kündigte ich meinen o2 Handyvertrag und als Grund habe ich angegeben dass ich schon seit 2006 im Ausland lebe und arbeite. Im April 2006 erfolgte die Vertragsverlaengerung bei o2 mit Laufzeit von 24 Monaten. In meinem schriftlichen Kuendigung habe ich auch erklaert dass in der naechsten Tagen Aufloesung meiner Konto bei der Deutsche Bank erfolgt und dass ich vermeiden moechte dass es zu zusaetlichen Kosten seitens des o2 kommt, wenn das Konto geschlossen ist, aber o2 noch abbucht.
o2 haben mir geantwortet dass von mir angefuerte Grund nicht geeignet ist, das Vertragsverhaeltnis fristlos zu kuendigen und dass der Vertrag einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten unterliegt. Und steht noch dass ich meinen Vertrag fristgerecht bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schritlich kuendigen kann. Heisst das nun dass ich mein Handyvertarg zweimal kuendigen soll, weil in manchen Faellen verlaengert sich die Mindestlaufzeit automatisch gemäß irgendwelche AGB.
Bitte, ich brauche eine rasche Antwort, wie ich am besten das mit o2 regeln kann (Ueberweisung usw).
Vielen Dank im Voraus,
Meri
Mobilfunkvertrag
22. Januar 2008
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Frage vom 22. Januar 2008 | 16:19
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 3x hilfreich)
Mobilfunkvertrag
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#1
Antwort vom 22. Januar 2008 | 23:13
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Zweimal kündigen? Nein, Sie brauche nur ein Mal zu kündigen, 3 Monate vor Ende der Mindestlaufzeit. Vorher kommen Sie aus dem Vertrag aber nicht raus, egal ob Ausland oder nicht.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 31. Januar 2008 | 10:42
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Um das Thema automatische Verlängerung aufzugreifen: habe in den letzten Tagen immer wieder im Fernsehen gesehen, dass die automatische Verlängerung, von z.B. einem Jahr nach verssäumter Kündigung nicht ok ist. Hat sich hier die Gesetzeslage grundlegend geändert, oder betrifft das nur Einzelfälle?
Danke für Tipps!
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