Mobilfunkvertrag außerordentlich kündigen

14. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Syspender
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Mobilfunkvertrag außerordentlich kündigen

Hallo,

im März habe ich mir einen neuen Vertrag + Smartphone bei einem Onlinehändler zugelegt.
Der Provider ist Otelo.de/Vodafone.

Nach wenigen Tagen war das Smartphone jedoch defekt bzw. die Kamera.
Die Hauptkamera funktioniert nicht. Schwarzer Bildschirm beim starten der Kameraapp & Einfrieren beim starten der selbigen.

Nun - das Gerät wurde bereits 2-mal bei W-Support repariert. Erfolglos, d.h. es wurden 2-mal die selben Teile ausgetauscht. Belege sind vorhanden.

Mein Onlinehändler kann mir angeblich nur eine weitere Reparatur anbieten.

Ich würde den Vertrag nur jetzt gerne auflösen, da sie mir nicht mal ein mangelfreies Austauschgerät zusenden möchten.

Bin nur grade etwas hilflos, was den Ablauf angeht.
Schreibe ich nun ein Kündigungsschreiben an den Onlinehändler und lege es dem Smartphone in einem Paket bei, das ich dann anschließend an den Onlinehändler sende?
Oder wie gehe ich am besten vor?
Ich glaube nicht daran, dass sie das so einfach akzeptieren.

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.


Gruß
Sys

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bei einem verbundenen Geschäft mit dem Vertragspartner könnte das klappen, wenn auch nicht ohne viel Ärger. Bei einem dazwischengeschaltetem Händler gibt es kein verbundenes Geschäft mit Ottole bzw. der Vertragsteil ist nicht vom Händler auflösbar. Das wird also schwierig.
Kam das Gerät vom Händler oder von Otelo?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Syspender
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Gerät kam vom Händler, sowie die Vertragsunterlagen von Otelo.
Heißt das jetzt, ich kann nichts tun? :\


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Situation ist doch die:
Vertrag "Handy" (als Zugabe) kommt mit H zustande
Vertrag "Mobilfunk" kommt mit O zustande

Was also wird O zu Deinem Verlangen (verantwortlich H) sagen. Nix, denn die wissen nichts davon.

Jetzt müßtest Du bei H die Stornierung beider Verträge durchsetzen. Dazu hat O aber erst recht keine Veranlassung. Klar kann man bei Sichtung der Unterlagen irgendwo was finden, wenn dies ein "verbundenes Geschäft" war und die Vertragsbeziehungen verschleiert wurden. Aber das wird nur mit Anwalt klappen, meint meine Kristallkugel.
Mein Rat: H nerven bis der ein anderes Handy rausrückt.



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