Geht man mal von einem fiktiven Fall aus:
Herr Mustermann schließt einen Mobilfunkvertrag im August 2015 für 24 Monate ab. 6 Monate vor Vertragsende kündigt Herr Mustermann vorsorglich seinen Vertrag, weil er im Anschluss keinen neuen Vertrag abschließen und auf Prepaid umsteigen möchte.
Nachdem der Mobilfunkanbieter seine Kündigung erhalten hat, nimmt dieser Kontakt zu Herrn Mustermann auf. Der Mobilfunkanbieter unterbreitet Herrn Mustermann diverse deutlich günstigere Angebote und gibt die Möglichkeit, bereits jetzt, also 6 Monate vor Vertragsende, eine Vertragsverlängerung für 24 Monate mit den neuen Konditionen durchzuführen.
Herr Mustermann hat sich darauf eingelassen und wenige Tage später (also März 2017) wurde der bisher aktuelle Mobilfunkvertrag durch den neuen ersetzt. Seither ist der alte Vertrag im Kundenportal so wie auf den neuen Rechnungen nicht mehr vorhanden. Außerdem zahlt Herr Mustermann nun den monatlichen Betrag für den neuen Vertrag.
Nun ist es jedoch so, dass die Vertragslaufzeit des neuen Vertrags einfach an die Restlaufzeit des alten Vertrags gehängt wurde. Somit bestand damals eine Gesamtvertragslaufzeit von 30 Monaten.
Paragraph 309 BGB besagt aber, dass eine Vertragslaufzeit länger als 24 Monate in solch einem Fall trotz AGB unwirksam ist. Der Mobilfunkanbieter besteht jedoch auf diese Gesamtlaufzeit.
Kann Herr Mustermann die Zahlung nach 24 Monaten einstellen (also März 2019, da neuer Vertrag seit März 2017)?
-- Editiert von Fassungslos2017 am 26.06.2018 17:19
Mobilfunkvertrag länger als 24 Monate
26. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 26. Juni 2018 | 17:17
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkvertrag länger als 24 Monate
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#1
Antwort vom 27. Juni 2018 | 17:22
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Zitat:
... eine Vertragsverlängerung für 24 Monate mit den neuen Konditionen durchzuführen.
Mustermann hat doch dem Neuabschluß oder meinetwegen auch Verlängerung (Wortspielerei) um 24 Monate zugestimmt. Da hier übereinstimmende Willenserklärungen für einen neuen Vertragszeitraum und neue Konditionen vorliegen, haben die ersten 6 Monate keine Bedeutung mehr.
Oder ist gemeint, es wurden 6 Monate Altvertrag und 24 Monate Neuvertrag kombiniert? Dann hätte man auf die Unterlagen achten sollen. Nach 18 Monaten ist eine Reklamation etwas spät.
Leider gab es die Transparenzverordnung seinerzeit noch nicht und daher keine klaren Angaben z.B. in der Rechnung.
-- Editiert von Mr.Cool am 27.06.2018 17:26
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