Mobilfunkvertrag - ohne Unterschrift gültig?

16. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dominho123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkvertrag - ohne Unterschrift gültig?

Hallo miteinander, ich habe eine wichtige Frage.

Zum Sachverhalt.

Letztens ist mir auf meinem Kontoauszug aufgefallen, dass ich 35 Euro für einen Vertrag (Mobilfunk) von o2 zahle, den ich nie abgeschlossen habe. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass de Vertrag schon seit September 2014 besteht.

Jetzt fragt ihr euch sicher, warum mir das nicht früher aufgefallen ist. Ich habe seit Anfang 2015 einen DSL Vertrag bei o2, der die gleichen Kosten aufweist. Deswegen dachte ich immer, "okay, dass ist der DSL Vertrag - passt". Nach 24 Monaten wurde dieser Mobilfunkvertrag aber auf 35 Euro erhöht. Danach ist mir sofort aufgefallen, dass da etwas nicht stimmt. Insgesamt belaufen sich die Kosten dieses Vertrags bereits auf cirka 650 Euro. Ein Vertrag wurde nie abgeschlossen (weder mündlich, online, oder schriftlich).

O2 hat mir gesagt, ich soll mich in meinem Mobilfunkkonto mit meiner Nummer einloggen und die Details betrachten. (Ich habe weder die Mobilfunknummer noch Kundenlogin für diesen Vertrag). Ich habe niemals eine SIM Karte oder sonstiges erhalten. O2 hat mir darauf hin die Nummer "meiner" Karte mitgeteilt -> kein Durchkommen, da die Karte niemals aktiviert wurde.

O2 schrieb : Hallo, entschuldige, dass du mit unserer Kundenbetreuung nicht weitergekommen bist. Ich habe dir die Surfflat des o2 Go-Tarifes nun zum 17.02.2017 deaktiviert, so dass dir keine weiteren Gebühren entstehen. Falls du den Vertrag komplett auflösen möchtest, benötigen wir eine Kündigung von dir. Alle Infos zur Kündigung findest du hier: https://www.o2online.de/hilfe/kuendigung/ Da der Vertrag bereits seit September 2014 läuft, ist eine Erstattung der berechneten Gebühren nicht möglich. Auch wenn du dir eine andere Lösung vorgestellt hast, können wir in diesem Fall nicht anders entscheiden.


Wie soll ich weiter vorgehen? Ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten? Könnt ihr mir sagen, wie meine Chance auf Rückerstattung stehen?

Vielen lieben Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Da bleiben moemntan noch zu viele Fragen offen:
Was ist mit der SIM? Kam nie eine Auftragsbestätigung? Wer hat denn die SIM erhalten (Liefernachweis durch O2)?
Gab es ggf. schon einen Vertrag und die 2. SIM wurde untergeschoben? Woher hat O2 Deine Daten? Stimmen die Daten überhaupt?

Ohne SEPA könntest Du die Lastschriften zum großen Teil zurückholen. Wenn man sich verdammt sicher ist den Vertrag nicht selbst ausgelöst zu haben (geht natürlich ohne Unternschrift!), dann lässt man es per Rückbuchung eskalieren und bewegt O2 zur Klage und klärt es damit. Ist allerdings mit viel Streß verbunden (Inkasso etc.).

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Dominho123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal vielen herzlichen Dank für deine Antwort!

Hotline, Chat etc. an keinem Tag erreichbar. Keiner will oder kann mir weiterhelfen. Als nächstes werde ich persönlich in einen O2 Shop fahren (leider 100km weg), und mir alle Fragen beantworten lassen. Gerne halte ich dich am Laufenden, was sich nächste Woche im O2-Shop ergibt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Dominho123):
Als nächstes werde ich persönlich in einen O2 Shop fahren

Erfahrungsgemäß sinnlos, es sei denn man sammelt Abwimmelungsphrasen.

Und lass das telefonieren, mailen etc.
Das ist genau so sinnlos, da kommuniziert man mit klaren Worten, klaren Forderungen und per Zustellnachweis.



Als erstes würde ich mal die offenen Fragen klären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die O2-Shops helfen nur bei Verträgen aus dem eigenen Laden und können über viele Dinge sowieso keine Auskunft geben.
Manchmal hilft auch ein sachlicher Post im O2-Forum. Trotzdem sollte man die grundlegenden Fragen zumindest ansatzweise klären.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ariane Muss
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Domhinho 123,

es würde mich interessieren, wie die Sache weitergegangen ist. Ich habe das gleiche Problem. Mir wurden seit Mitte 2015 von o2 Beiträge für einen zusätzlichen Handyvertrag abgebucht, den ich - wie ich kürzlich von o2 erfuhr - online im Februar 2015 abgeschlossen haben soll, kurz nachdem ich meinen "richtigen" Anschluss (Festnetz und Handy), per Telefon abgeschlossen hatte (mit schriftlicher Bestätigung). Ich dachte auch, die Abbuchungen beziehen sich auf meinen eigentlichen Handy- und Festnetzvertrag (zumal auf den Abbuchungen nicht ersichtlich war, auf welchen Anschluss sich die Beiträge beziehen). Gut - ziemlich blauäugig natürlich, da nicht mal früher genau nachzuhaken. Jedenfalls hat o2 mir auf meine Beschwerde hin geschrieben, ich hätte mit den Rechnungsbegleichungen den Vertragsabschluss anerkannt. Weil ich die letzten Abbuchungen storniert habe, kam jetzt die erste Mahnung....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Vertragsanfechtungen sollten schon in einem überschaubarem Zeitraum erfolgen. Nach mehr als 2 Jahren fragt sich o2 mit Recht "warum kommt der Kunde jetzt erst?". Bekanntlich liegen oft Tricksereien von Partnershops oder aus dem eigenen Haushalt vor. Genau nachfragen wohin auch Rechnungsbenachrichtigungen per Email gegangen sind. Wohin wurde SIM gesendet? Empfangsbeleg? Wird eine andere Emailadresse verwendet ist das Indikator 1. Dann Standortlokalisierung der SIM (darf man ja als Inhaber) und man bekommt ein Mosaik.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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