Mobilfunkvertrag per Email gekündigt - Problem

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
the_goat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkvertrag per Email gekündigt - Problem

Hallo,

ich hoffe mir kann hier geholfen werden. Ich hatte drei Mobilfunkverträge bei Eplus und habe im September letzten Jahres per Email meine fristgerechte Kündigung für alle meine Verträge abgeschickt.

Ich habe eine Antwort von Eplus erhalten, dass man meinen Kündigungswunsch erhalten habe, aber meine Unterschrift benötige.

Schreiben von Eplus:
"Ihren Wunsch nach Vertragsbeendigung
haben wir per E-Mail erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir
eine Kündigung nur mit Ihrer Unterschrift prüfen können. So ist eventueller
Missbrauch auch in Ihrem Interesse ausgeschlossen.

Senden Sie uns Ihren Kündigungswunsch bitte noch einmal unterschrieben (mit
Ihrer Unterschrift auf dem eingescannten Dokument) als E-Mail, per Fax an
die Nummer 0331-7 00 31 30 oder per Post an folgende Anschrift:"

Nun habe ich erst 2 Monate später meine schriftliche Bestätigung abgeschickt, was bedeutete das die Kündigungsfristen zweier Verträge nicht eingehalten wurden.

Fazit: Eplus hat diese beiden Verträge automatisch um ein Jahr verlängert - Ist das rechtens bzw. kann ich dagegen angehen?

Ich habe doch meinen Kündigungswunsch rechtzeitig eingereicht und meine Kündigung wurde auch bestätigt durch die Antwort-Email. Wie sollte ich vorgehen?

Die Einzugsermächtigung widerrufen und einfach nicht mehr zahlen?

Es geht um keine grosse Summe (180€), aber dennoch finde ich es einfach unfair.

Bitte um guten Rat.

VG
goat

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Was steht in den AGB? Steht dort "schriftliche" Kündigung oder "handschriftlich unterzeichnet",dann gilt das. Solange keine "gültige" Kündigung.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
the_goat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die prompte Antwort:

Aus den EPlus AGB:

"9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Der Mobilfunklaufzeitvertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen
und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit
einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Sofern
im Auftragsformular abweichende Fristen für die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der
Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.
.....
...
9.3 Kündigungen des Kunden und solche von EPS müssen schriftlich erfolgen. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
the_goat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

In deinem Fall wurdest du aber auf die nicht in Mailform akzeptierte Kündigung hingewiesen. Also kein konkludentes Handeln, sondern sogar der explizite Hinweis wie die korrekte Kündigung erfolgen kann.
Sind die SIM-Karten auch noch aktiv, dann wird die Leistung erbracht und du wirst zahlen müssen. Beileid!

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
the_goat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir
eine Kündigung nur mit Ihrer Unterschrift prüfen können. So ist eventueller Missbrauch auch in Ihrem Interesse ausgeschlossen." -

"schicken sie uns nochmal ihren kündigungswunsch..."

woher verstehen sie durch die antwort, dass die kündigung SO nicht wirksam ist bzw. nicht als solche akzeptiert wurde und sie erst bei einreichen einer schriftlichen version gültig ist? bitte nocheinmal die formulierung der antwort beachten.

dazu kommt das ich kurz nach erhalt der antwort meine ursprüngliche email auch gefaxt habe? macht das einen unterschied?

vielen dank im voraus!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Tut mir leid, das dir die Antwort nicht paßt ...

quote:
dass wir
eine Kündigung nur mit Ihrer Unterschrift prüfen können.
bedeutet doch, ohne Unterschrift keine Prüfung auf Beendigung des Vertragsverhältnisses und daher ohne Unterschrift keine Annahme der Kündigung.
Ferner - die Kündigung lag nicht vertragskonform schriftlich vor und wurde daher nicht akzeptiert.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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