Die großen Mobilfunkanbieter pochen bei einer Kündigung des auslaufenden Mobilfunkvertrag auf schriftliche Form über den Postweg, um die Echtheit der Unterschrift zu gewährleisten. (Und wahrscheinlich auch, um dem Kunden die Kündgung möglichst "aufwendig" zu machen...)
Kann so ein Anbieter bei einer Kündigung per Email, die mit einer elektronischen Signatur versehen ist, auch darauf berufen, dass die Einhaltung der Formvorschrift nicht gewahrt wurde, wenn in den AGB´s Schriftform vorgeschrieben ist?
Mobilfunkvertrag per Email rechtskräftig kündigen?
13. Dezember 2006
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Frage vom 13. Dezember 2006 | 16:16
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2006 | 19:25
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 648x hilfreich)
JA! Maßgeblich ist im Streitfall immer AGB.
Viel wichtiger ist aber der bessere Nachweis für den Kunden, der den Einschreibbeleg+Trackuíngdaten hat!
-----------------
"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"
#2
Antwort vom 14. Dezember 2006 | 08:13
Von
Status: Schüler (393 Beiträge, 227x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2006 | 11:37
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1708x hilfreich)
Kann so ein Anbieter bei einer Kündigung per Email, die mit einer elektronischen Signatur versehen ist, auch darauf berufen, dass die Einhaltung der Formvorschrift nicht gewahrt wurde, wenn in den AGB´s Schriftform vorgeschrieben ist?
Kann er, aber was macht er, wenn die Gegenseite den Zugang der Email bestreitet?
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