Hallo zusammen, über preis24.de wurde ein Mobilfunkvertrag inkl. Iphone 5s für 34,99 € angeboten. Leider scheiterte dieser Vertrag an der fehlenden Bonität meines Kumpels (festgestellt über O2). Jetzt kommt O2 und teilt ihm mit dass der Vertrag über O2 laufen würde da es sich um 2 Verträge handelt und lediglich der Kauf des Handy wegen fehlender Bonität abgelehnt wurde. Dies ist unter preis24.de mitnichten zu erkennen. Hier gab es nur einen Preis _> Mobilfunk inkl. Handy!!! O2 weigert sich wegen fehlenden Widerspruch die Stornierung des Vertrages durchzuführen. Ich kann nicht verstehen dass O2 darauf beharrt dass es sich rechtlich um 2 Verträge handelt? Wie gesagt im Netzt wurde es gänzlich anders suggeriert! Oder muss er sich an preis24.de wenden, haben die den Vertrag nicht erfüllt????
Gruß finnsoenke
-aktuell läuft unter http://preis24.de/top-handy-deals/ diese Aktion wieder und es wird ein Vertrag suggeriert!
-- Editiert finnsoenke am 12.05.2014 22:58
Mobilfunkvertrag über preis24.de/ O2
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Wenn es heisst "o2 Blue All-in M inkl. o2 My Handy", sollte man sich schon mal damit befassen. Wie der weitere Bestellablauf war, kann nur dein Kumpel sagen. Ich vermute eher die Bedingungen wurden überlesen.
-----------------
"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."
quote:<hr size=1 noshade>Wie gesagt im Netzt wurde es gänzlich anders suggeriert! <hr size=1 noshade>
Die Schlussfolgerung 1 Preis = 1 Vertrag ist falsch.
Eventuell könnten hier verbundende Verträge vorliegen.
Dazu müsste man mal einen genauen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen werfen, was dort zu dem Thema steht, wie die Verträge untereinader Bezug nehmen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Natürlich sind das 2 Verträge. Allerdings tippe ich zu 99% auf ein verbundenes Geschäft. Andererseits ist unklar warum dann nicht binnen 14 Tage nach Erhalt der Teil-Lieferung der Widerruf erklärt wurde. Wenn ein abweichendes Vertrags-Gegenangebot angenommen wurde, gilt das natürlich.
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Davon abgesehen ist es vollkommen absurd, warum wegen fehlender Bonität Vertrag A abgelehnt wird, aber Vertrag B nicht.
Ich tippe hier auf Dummenfang.
quote:
Andererseits ist unklar warum dann nicht binnen 14 Tage nach Erhalt der Teil-Lieferung der Widerruf erklärt wurde.
Vielleicht weil man auf das Handy wartete und von der Ablehnung wegen fehlender Bonität erst nach ein paar Wochen und nach Nachfragen erfuhr.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:<hr size=1 noshade>Davon abgesehen ist es vollkommen absurd, warum wegen fehlender Bonität Vertrag A abgelehnt wird, aber Vertrag B nicht. <hr size=1 noshade>
Vermutlich war es so, das der Computer für Vertrag B die Bonität ausreichend befand und für beide Verträge zusammen nicht.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hallo zusammen, aus dem Vertrag ist mein Kumpel nicht mehr rausgekommen, der muss bis zum Ende der Laufzeit mtl. 5 € leisten....da kann man nix machen!
-----------------
" "
quote:
Hallo zusammen, aus dem Vertrag ist mein Kumpel nicht mehr rausgekommen, der muss bis zum Ende der Laufzeit mtl. 5 € leisten....da kann man nix machen!
Natürlich kann man da was machen.
Die beiden verbundenen Verträge muss man schriftlich mit Zugangsnachweis widerrufen.
-----------------
" "
es wurde leider nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen!!!
-----------------
" "
Die Widerrufsfrist beginnt aber erst ab der vollständigen Erfüllung der verbundenen Verträge (SIM Karte + Handy).
Da das Handy nicht geliefert wurde, hat die 14-tägige Widerrufsfrist überhaupt noch nicht begonnen.
Ein Händler kann durch eine clevere Vertragsgestaltung nicht das Widerrufsrecht aushebeln.
-----------------
" "
Für mich stellt es sich so dar:
Anpreisung erfolgte für Handy + Vertrag
Verträge wurden separat für myHandy+Mobilfunk eingereicht
Der Mobilfunkvertrag (niedrige Kosten) wurde akzeptiert & erfüllt.
Das Handy mit Finanzierungsvertrag wurde abgelehnt.
Da auf die Ablehnung für myHandy nicht reagiert wurde (Widerrufsfrist) und der Finanzierungsvertrag abgelehnt wurde, ist die Widerrufsfrist versäumt worden. Da kann man dan wirklich kaum was machen.
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
44 Antworten
-
4 Antworten