Mobilfunkvertrag über preis24.de/ O2

12. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
finnsoenke
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 43x hilfreich)
Mobilfunkvertrag über preis24.de/ O2

Hallo zusammen, über preis24.de wurde ein Mobilfunkvertrag inkl. Iphone 5s für 34,99 € angeboten. Leider scheiterte dieser Vertrag an der fehlenden Bonität meines Kumpels (festgestellt über O2). Jetzt kommt O2 und teilt ihm mit dass der Vertrag über O2 laufen würde da es sich um 2 Verträge handelt und lediglich der Kauf des Handy wegen fehlender Bonität abgelehnt wurde. Dies ist unter preis24.de mitnichten zu erkennen. Hier gab es nur einen Preis _> Mobilfunk inkl. Handy!!! O2 weigert sich wegen fehlenden Widerspruch die Stornierung des Vertrages durchzuführen. Ich kann nicht verstehen dass O2 darauf beharrt dass es sich rechtlich um 2 Verträge handelt? Wie gesagt im Netzt wurde es gänzlich anders suggeriert! Oder muss er sich an preis24.de wenden, haben die den Vertrag nicht erfüllt????
Gruß finnsoenke

-aktuell läuft unter http://preis24.de/top-handy-deals/ diese Aktion wieder und es wird ein Vertrag suggeriert!



-- Editiert finnsoenke am 12.05.2014 22:58

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Wenn es heisst "o2 Blue All-in M inkl. o2 My Handy", sollte man sich schon mal damit befassen. Wie der weitere Bestellablauf war, kann nur dein Kumpel sagen. Ich vermute eher die Bedingungen wurden überlesen.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie gesagt im Netzt wurde es gänzlich anders suggeriert! <hr size=1 noshade>

Die Schlussfolgerung 1 Preis = 1 Vertrag ist falsch.



Eventuell könnten hier verbundende Verträge vorliegen.


Dazu müsste man mal einen genauen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen werfen, was dort zu dem Thema steht, wie die Verträge untereinader Bezug nehmen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Natürlich sind das 2 Verträge. Allerdings tippe ich zu 99% auf ein verbundenes Geschäft. Andererseits ist unklar warum dann nicht binnen 14 Tage nach Erhalt der Teil-Lieferung der Widerruf erklärt wurde. Wenn ein abweichendes Vertrags-Gegenangebot angenommen wurde, gilt das natürlich.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Davon abgesehen ist es vollkommen absurd, warum wegen fehlender Bonität Vertrag A abgelehnt wird, aber Vertrag B nicht.

Ich tippe hier auf Dummenfang.

quote:
Andererseits ist unklar warum dann nicht binnen 14 Tage nach Erhalt der Teil-Lieferung der Widerruf erklärt wurde.

Vielleicht weil man auf das Handy wartete und von der Ablehnung wegen fehlender Bonität erst nach ein paar Wochen und nach Nachfragen erfuhr.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Davon abgesehen ist es vollkommen absurd, warum wegen fehlender Bonität Vertrag A abgelehnt wird, aber Vertrag B nicht. <hr size=1 noshade>

Vermutlich war es so, das der Computer für Vertrag B die Bonität ausreichend befand und für beide Verträge zusammen nicht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
finnsoenke
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo zusammen, aus dem Vertrag ist mein Kumpel nicht mehr rausgekommen, der muss bis zum Ende der Laufzeit mtl. 5 € leisten....da kann man nix machen! :dau:

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Hallo zusammen, aus dem Vertrag ist mein Kumpel nicht mehr rausgekommen, der muss bis zum Ende der Laufzeit mtl. 5 € leisten....da kann man nix machen!


Natürlich kann man da was machen.
Die beiden verbundenen Verträge muss man schriftlich mit Zugangsnachweis widerrufen.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
finnsoenke
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 43x hilfreich)

es wurde leider nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Die Widerrufsfrist beginnt aber erst ab der vollständigen Erfüllung der verbundenen Verträge (SIM Karte + Handy).
Da das Handy nicht geliefert wurde, hat die 14-tägige Widerrufsfrist überhaupt noch nicht begonnen.

Ein Händler kann durch eine clevere Vertragsgestaltung nicht das Widerrufsrecht aushebeln.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Für mich stellt es sich so dar:
Anpreisung erfolgte für Handy + Vertrag
Verträge wurden separat für myHandy+Mobilfunk eingereicht
Der Mobilfunkvertrag (niedrige Kosten) wurde akzeptiert & erfüllt.
Das Handy mit Finanzierungsvertrag wurde abgelehnt.

Da auf die Ablehnung für myHandy nicht reagiert wurde (Widerrufsfrist) und der Finanzierungsvertrag abgelehnt wurde, ist die Widerrufsfrist versäumt worden. Da kann man dan wirklich kaum was machen.



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