Hallo Zusammen,
habe mir ein Sideboard gekauft. Beim Kauf habe ich direkt die Lieferung mitbezahlt (Vorkasse). Bei der ersten Lieferung wurde das Möbelstück angeliefert udn hatte mehrere Macken (Tür ging nicht auf, Kratzer etc.). Dies reklamierte ich direkt und meldete mich beim Möbelhaus. Diese nahmen das erste Möbelstück nicht mit sondern lieferten zu der ersten Lieferugn zwei weitere Male. Alle Möbelstücke waren defekt, so dass das erste Möbelstück hier rumstand. Nach mehreren erfolglosen Versuchen bin ich nun vom Vertrag zurückgetreten, da eine Minderung des Kaufpreises nicht in Frage kam. Der Händler möchte mir nur den Kaufpreis erstatten nicht die Lieferungskosten. Darf der Händler nun die 75€ Lieferungskosten behalten?
Vielen Dank und Grüße
Möbelkauf / Lieferungskosten werden nicht erstattet
4. Januar 2022
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Frage vom 4. Januar 2022 | 09:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbelkauf / Lieferungskosten werden nicht erstattet
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#1
Antwort vom 5. Januar 2022 | 08:59
Von
Status: Student (2332 Beiträge, 364x hilfreich)
Nein darf er nicht.
Er wird wohl sogar die Mehrkosten für ein vergleichbares Sideboard als Schadenersatz übernehmen müssen.
#2
Antwort vom 5. Januar 2022 | 09:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein darf er nicht. :
Er wird wohl sogar die Mehrkosten für ein vergleichbares Sideboard als Schadenersatz übernehmen müssen.
Welche Mehrkosten meinst du? Wie kann ich weiter vorgehen? Kann ich denen eine E-Mail zusenden mit der sofortigen Überweisung des gesamten Kaufvertrages? Ich muss sogar schon seit 1 Monat warten bis das Sideboard abgeholt wird und das Geld dann ausgezahlt wird...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Januar 2022 | 12:14
Von
Status: Schlichter (7245 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zitat:Kann ich denen eine E-Mail zusenden mit der sofortigen Überweisung des gesamten Kaufvertrages? Ich muss sogar schon seit 1 Monat warten bis das Sideboard abgeholt wird und das Geld dann ausgezahlt wird...
Und genau deswegen solltest du KENE Mail schreiben, sondern ein Einschreiben. Und dann setzt man dem Unternehmen eine angemessene Frist
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