Mündlicher Kaufvertrag?

1. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
shark25
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag?

Hallo,
ich war in einem Laden um ein Fahrrad zu kaufen.
Dieses war in meiner Größe nicht in dem Laden vorhanden.
Der Händler hat mir angeboten das Fahrrad in meiner Größe zu bestellen.
Ich habe zugestimmt.
Nun habe ich ein anderes Angebot gefunden was mir mehr zusagt.
Habe ich mit dem Händler bereits einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen an den ich mich halten muß?
Der Verkäufer hat von mir nur Namen und Handynummer.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120235 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von shark25):
Habe ich mit dem Händler bereits einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen an den ich mich halten muß?

Kommt auf den Wortlaut des gesprochenen an.

Im Zweifel sollte man von einem gültigen Kaufvertrag ausgehen.





-- Editiert von Harry van Sell am 01.12.2018 21:49

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
shark25
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich: Bekommen Sie es in der Größe noch mal rein
Händler: Ich kann es in der Größe bestellen
Ich: Ja machen Sie das
Händler: Dann brauche ich Ihren Namen und Telefonnummer, ich rufe Sie an wenn es da ist.

das wars,...

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich bin keine fahrradfahrerin, aber muss man Fahrräder nicht auch erst probefahren um zu schauen, ob sie passen? Wenn das Usus ist, dann würde ich noch nicht von einem geschlossenen Kaufvertrag ausgehen. Aber es hängt natürlich tatsächlich vom gesprochenen Wort ab, ich glaube nämlich nicht, dass Sie in den Laden gestürmt sind mit den Worten "Bekommen Sie es in meiner Größe noch mal rein".

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
shark25
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein, richtig, ganz so war es nicht,...

Es handelt sich um ein Sonderpreis für ein Fahrrad Modelljahr 18, in einigen Wochen kommt Modelljahr 19 raus.
Es wurde ca. 20% unter Normalpreis angeboten.
Es war allerdings nicht in meiner Grösse im Laden vorhanden.
Ich schaute mir das zu kleine Rad an, und bin auch mit dem eine Runde im Laden gefahren.
Dann:
Ich: Bekommen Sie es in meiner Größe noch mal rein
Händler: Ich kann es in der passenden Größe bestellen
Ich: Zu dem selben Angebotspreis?
Händer: Ja
Ich: ok, machen Sie das
Händler: Dann brauche ich Ihren Namen und Telefonnummer, ich rufe Sie an wenn es da ist.

Kann ich mich,
sollte der Händler auf Abnahme bestehen, darauf berufen das ich das "passende" Fahrrad ja auch erstmal Probefahren müsste um zu sehen ob es passt und es erst danach kaufen wollte, obwohl er es extra für mich in den Laden bestellt hat?

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

Zitat:
Ich bin keine fahrradfahrerin, aber muss man Fahrräder nicht auch erst probefahren um zu schauen, ob sie passen? Wenn das Usus ist, dann würde ich noch nicht von einem geschlossenen Kaufvertrag ausgehen.
Dann kann ich mir ja beruhigt beim Ferrari-Händler ein Fahrzeug bestellen, welches für eine Probefahrt nicht verfügbar ist und müsste es dann nicht abnehmen. Beim Autokauf ist eine Probefahrt schließlich auch Usus.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120235 Beiträge, 39854x hilfreich)

Der Kaufgegenstand ist klar, der Preis auch, übereinstimmende Willenserklärung liegt vor ("wollen sie, dann bestelle ich", "ja bestellen").

Ich würde sagen das da ein Kaufvertrag vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von shark25):
Dann brauche ich Ihren Namen und Telefonnummer, ich rufe Sie an wenn es da ist.
Wann war denn das? Könnte man ohne den Rat eines Rechtsforums auch selbst darauf kommen, den Händler zu fragen, ob er aus den X Gründen die Bestellung storniert, und zwar gleich, als man das Rad woanders gekauft hatte??
Ist das bestellte Fahrrad evtl. schon da und der Händler besteht auf der Zahlung?

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Ich sehe auch, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Schon ungewöhnlich, daß der VK nicht auf einem schriftlichen Auftrag bestanden hat. Was macht er, wenn der K bestreitet, eine Bestellung aufgegeben zu haben und der VK keine Zeugen hat?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120235 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Was macht er, wenn der K bestreitet, eine Bestellung aufgegeben zu haben und der VK keine Zeugen hat?

Er könnte versuchen "zur Überzeugung des Gerichtes" darzulegen, das der Käufer lügt.
Name und Telefonnumer hat er ja, und er verfügt wohl auch noch über andere Daten zur Identifizierung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Name und Telefonnumer hat er ja


Die hat er auch, wenn der TE dort nur einen Reifen hat aufpumpen lassen.

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Die hat er auch, wenn der TE dort nur einen Reifen hat aufpumpen lassen.
Das ist recht realitätsfern...

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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ich hätte sagen sollen "ich ordere einen neuen Schlauch". ;) Dann hat er Name und Telefonnummer, um mich anzurufen, wenn es fertig ist.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 05.12.2018 17:33

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