Mündlicher Vertrag - Beritt eines Pferdes

5. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
computer2003_30
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Mündlicher Vertrag - Beritt eines Pferdes

Hallo. Ich hätte da eine Frage zu einem mündlichen Vertrag der kurzfristig einseitig gekündigt wurde. Er wurd am 01.11.03 abgeschlossen und funktionierte bis zum 02.07.04 wie vereinbart. Vereinbart war der Beritt eines Pferdes gegen die Zahlung von.... Der Beritt hatte 3x die Woche stattzufinden. Die Zahlung erfolgte immer pünktlich. Nun ist die Bereiterin am 02.07.04 draufgekommen, dass sie den Beritt ab sofort nicht mehr machen will (ihre persönlichen Verhältnisse haben sich aber nicht verändert, sie schiebt aber diese aber für die fristlose Kündigung vor). Nun habe ich oblieg der Kurzfristigkeit natürlich ne Menge Mehraufwand. Das Pferd wird vermutlich dieses Jahr auch nicht mehr auf Turnieren starten können (Bereiterwechsel sind immer schwierig und überhaupt muß ich mal zuerst einen finden), was eigentlich einer Wertverminderung gleichkommt. Meine Frage lautet nun: Habe ich nun Anspruch auf Schadenersatz oder ist es rechtens so kurzfristig ohne Veränderung der persönlichen Verhältnisse aus einem (Arbeits??)vertrag auszusteigen? Wie muß ich vorgehen um eventuelle Ansprüche zu stellen?
Weiters hätte ein offenstehenden Betrag von einem bereits im Februar bezahlten Zehnerblock für Unterrichtsstunden bis gestern zurückbezahlt werden sollen. Die Zahlung erfolgte nicht, muß ich nun nochmal schriftlich mahnen, oder kann ich bereits gerichtlich einklagen. Wie schaut es in einem solchen Fall mit Zinsen aus?
Vorab der fristlosen Kündigung probierte die nun ehemalige Bereiterin das Pferd in ihren Stall zu holen (vereinbart war aber der Beritt für den Stall wo das Pferd steht, der andere Stall, der meiner Meinung auch schlechter wäre, liegt ung. 8 Min. Fahrzeit weg, Benzin und Fahrzeit waren durch die teurere Pauschale abgegolten). Am Tag der Kündigung erfolgte folgenden Aussage: Da du nicht bereit bist das Pferd in meinen Stall zu stellen, will ich nicht mehr. Ist das nicht im eigentlichen weiteren Sinn versuchte Erpressung bzw. Nötigung? (in Motto: stell es her, dann ersparst dir den Ärger mit meiner Kündigung)
Vielen Dank fürs durchlesen und ich hoffe mir kann jemand ein paar Tipps geben. Danke N.S.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ist es rechtens so kurzfristig ohne Veränderung der persönlichen Verhältnisse aus einem (Arbeits??)vertrag auszusteigen?

Dienstleistungsvertrag.

Wenn nichts anderes beweisbar ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Fristlose Kündigung ist immer nur aus besonderem Grund möglich.

Ergo:
Zunächst müßten Sie beweisen, daß ein Vertrag besteht.
Dann müßte die Gegenseite beweisen, daß sie einen außerordentlichen Kündigungsgrund hat oder daß sie vor einiger Zeit fristgerecht gekündigt hat und die Kündigung bereits wirksam ist.

muß ich nun nochmal schriftlich mahnen, oder kann ich bereits gerichtlich einklagen

Sie müßten für Erfolg vor Gericht beweisen können, daß die Gegenseite im Verzug war.
Ohne schriftlichen Vertrag mit festgelegten Zahlungszielen ist das ein Beweisproblem, von daher wäre eine vorherige schriftliche Mahnung mit Fristsetzung auf jeden Fall nicht unklug.

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#2
 Von 
computer2003_30
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank. Den mündlichen Vertrag zu beweisen ist nicht schwierig, sie hat ihn ja immer eingehalten und die Stallbesitzerin, wo das Pferd steht, hat am 30.06.04 den , nennen wir es Überredungsversuch, wegen des Pferd umstellens mitbekommen und am 01.07.04 die Bestätigung, dass dann halt (nachdem ich die Umstellung abgelehnt hatte) so weiter macht wie bisher. Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist (2 Wochen oder 1 Monat?) und wie wird dann der Schadenersatz berechnet (brauche ich ja für den Mahnbrief), bzw. ist es klüger von vorherein eine Rechstanwalt beizuziehen, was der Gegenseite ja Mehrkosten verursachen würde? Ich möchte echt nur meinen Schaden ersetzt bekommen, aber keine unnötigen Mehrkosten verursachen. Leider zeigt sich aber die Gegenseite nicht gesprächsbereit und hat mich aufgefordert keinen Kontakt mehr mit ihr aufzunehmen (da täte sich natürlich der/die Anwalt/in leichter) Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist

§621 BGB :

http://dejure.org/gesetze/BGB/621.html

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#4
 Von 
computer2003_30
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank. Mit diesem Link bin ich zuversichtlich doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden. Danke

0x Hilfreiche Antwort

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